MFD Investment SA: Stablecoin, Rücktausch und MiCA
- Stablecoin-Kurs und MiCA-Rücktauschanspruch gegen den Emittenten sind rechtlich zu trennen
- Rücknahme von E-Geld-Token ist nach Art. 49 Abs. 6 MiCA grundsätzlich gebührenfrei
- Token-Daten, Emittent, Whitepaper und Kontobelege sichern und Existenz des Tokens prüfen
- Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
- Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.
Bei MFD Investment SA (mfdinvestment.com, user.mfdinvestment.net, wt.mfdinvestment.net) lässt sich ein Kursverlust bei einem als „stabil“ beworbenen Token nicht allein mit „Krypto-Volatilität“ erklären. Für E-Geld-Token und vermögenswertreferenzierte Token sieht die MiCA-Verordnung Rücktauschrechte gegenüber dem Emittenten vor. Entscheidend ist daher, welcher Token tatsächlich im Konto geführt wird und wer ihn emittiert hat.
Warum ist ein Stablecoin-Kurs nicht gleich dem Rücktauschanspruch?
Ein E-Geld-Token bezieht sich auf eine einzige amtliche Währung, etwa Euro oder US-Dollar. Nach Artikel 49 MiCA hat der Inhaber einen Anspruch gegen den Emittenten. Der Token muss auf Verlangen grundsätzlich jederzeit zum Nennwert zurückgenommen werden. Ein Kurs von 0,94 Euro auf einer Handelsplattform und der gesetzliche Rücktauschanspruch sind deshalb nicht dasselbe. Bei einem Token im Wert von 50.000 Euro kann dieser Unterschied mehrere Tausend Euro ausmachen.
Darf für den Rücktausch eine Gebühr verlangt werden?
Die Rücknahme eines E-Geld-Tokens darf grundsätzlich nicht mit einer Gebühr belastet werden (Artikel 49 Absatz 6 MiCA). Verlangt eine Plattform vorab eine „Redemption Charge“, etwa 4.500 Euro bei 30.000 Euro Nennwert, ist zu klären, wer die Gebühr fordert, wofür sie erhoben wird und ob es überhaupt um einen echten Rücktausch beim Emittenten geht. Daraus folgt nicht automatisch, dass MFD Investment SA selbst Emittent ist.
Was gilt bei Asset-Referenced Tokens (ART)?
Nicht jeder Stablecoin ist ein E-Geld-Token. Bei ART, die sich auf mehrere Vermögenswerte beziehen können, sieht Artikel 39 MiCA ebenfalls ein jederzeitiges Rücktauschrecht vor. Der Emittent zahlt dann den Marktwert der referenzierten Vermögenswerte oder gibt diese heraus. Auch diese Rücknahme ist grundsätzlich gebührenfrei. Die Bezeichnung „Stablecoin“ allein genügt daher nicht, rechtlich ist die Einordnung des Tokens maßgeblich.
Was passiert, wenn der Emittent in eine Krise gerät?
Emittenten von ART müssen nach Artikel 46 MiCA einen Recovery Plan vorhalten. Dieser kann etwa Liquiditätsgebühren, tägliche Rücknahmegrenzen oder zeitweilige Aussetzungen vorsehen. Artikel 47 MiCA verlangt zudem einen Redemption Plan für Insolvenz oder Zulassungsentzug mit gleichbehandelter, geordneter Rückzahlung aus den Reservevermögenswerten. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde hat hierzu Leitlinien erlassen, die seit dem 10. Februar 2025 gelten. Eine pauschale Aussage wie „die Blockchain erlaubt keine Rückzahlungen“ ist damit nicht vereinbar.
Wie lässt sich prüfen, ob der Token überhaupt existiert?
Steht im Dashboard etwa „EURX Stable – 1 EUR guaranteed“, ohne dass Emittent, MiCA-Whitepaper oder Angaben zu Rücktauschrechten auffindbar sind, sollte geprüft werden, ob der Token außerhalb der Plattform real existiert. Eine interne Kontobezeichnung beweist keinen ausgegebenen Kryptowert. Zu sichern sind Token-Symbol, vollständige Bezeichnung, Contract-Adresse, Blockchain und Emittent. Bei ART sind zudem Reserve, Verwalter, Bewertung und Rückgabeanspruch (Geld oder Referenzwert) zu klären.
Ist ein De-Peg ein Totalverlust?
Nicht zwingend. Marktstress, fehlende Liquidität oder Unsicherheit über den Emittenten können Preisabweichungen verursachen. Rechtlich ist zu prüfen, ob ein Rücktauschanspruch besteht, gegen wen er sich richtet und wie er auszuüben ist. Zu sichern sind Token-Daten, Whitepaper, Kontobelege und die gesamte Kommunikation mit MFD Investment SA.
Häufige Fragen
- Ist ein Kursverlust bei einem Stablecoin bei MFD Investment SA nur Volatilität?
- Nicht unbedingt. Bei E-Geld-Token und ART sieht MiCA Rücktauschrechte gegenüber dem Emittenten vor. Der Börsenkurs allein ist nicht entscheidend.
- Darf für den Rücktausch eines E-Geld-Tokens eine Gebühr verlangt werden?
- Grundsätzlich nein. Artikel 49 Absatz 6 MiCA enthält eine ausdrückliche Regel gegen Gebühren für die Rücknahme.
- Was ist der Unterschied zwischen E-Geld-Token und Asset-Referenced Token?
- E-Geld-Token beziehen sich auf eine einzelne amtliche Währung (Art. 49 MiCA), ART auf mehrere Vermögenswerte oder Referenzgrößen (Art. 39 MiCA).
- Erlöschen Rechte, wenn der Emittent insolvent ist?
- Nicht automatisch. Für ART verlangt Artikel 47 MiCA einen Redemption Plan für eine geordnete Rückzahlung, auch bei Insolvenz oder Zulassungsentzug.
- Welche Daten sollten Betroffene sichern?
- Token-Symbol, Bezeichnung, Contract-Adresse, Blockchain, Emittent, Whitepaper, Kontobelege und sämtliche Kommunikation mit der Plattform.
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