Nacefin: Widerrufsrecht nach Art. 13 MiCA prüfen
- Art. 13 MiCA: 14 Tage Widerruf, aber nur für bestimmte Kryptowerte
- Kein Widerrufsrecht bei bereits zum Handel zugelassenen Kryptowerten wie Bitcoin
- Whitepaper, Kaufdatum und Zahlungsnachweise bei Nacefin sichern
- Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
- Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.
Bei Problemen mit der Auszahlung bei Nacefin sollte rechtlich zuerst geklärt werden, welches Produkt tatsächlich verkauft wurde. Nach Art. 13 der europäischen Verordnung Markets in Crypto-Assets (MiCA) besteht für bestimmte Kryptowerte ein 14-tägiges Widerrufsrecht für Privatanleger. Es gilt jedoch nicht für jeden Krypto-Kauf.
Wann gilt das 14-Tage-Widerrufsrecht nach Art. 13 MiCA?
Art. 13 MiCA gewährt Privatanlegern ein Widerrufsrecht von 14 Kalendertagen. Innerhalb dieser Frist kann der Kauf grundsätzlich ohne Angabe von Gründen und ohne Gebühren oder Kosten widerrufen werden. Erfasst sind bestimmte Kryptowerte, die unmittelbar von einem Anbieter oder über einen Kryptowerte-Dienstleister erworben werden, der sie für den Anbieter platziert.
Das Recht gilt nicht, wenn der Kryptowert vor dem Kauf bereits zum Handel zugelassen war, etwa bei Bitcoin oder Ether. Auch asset-referenced tokens und E-Geld-Token fallen nicht unter diese Regelung. Maßgeblich ist daher nicht die Bezeichnung auf der Plattform, sondern was wann, von wem und in welcher rechtlichen Form angeboten wurde.
Welche Rückzahlungsvorgaben gelten nach einem Widerruf?
Bei wirksamem Widerruf müssen die Zahlungen einschließlich etwaiger Gebühren ohne unangemessene Verzögerung erstattet werden, spätestens 14 Tage nach Mitteilung des Widerrufs. Grundsätzlich soll dasselbe Zahlungsmittel wie beim Kauf verwendet werden.
Auffällig kann es sein, wenn ein Anbieter auf einen frühen Rückzahlungswunsch nicht sachlich reagiert, sondern das Geld als „gesperrt“ bezeichnet, einen vollständigen Handel verlangt oder erhebliche zusätzliche Gebühren fordert. Solche Aussagen sollten gesichert werden.
Warum ist das Krypto-Whitepaper wichtig?
Ist das Widerrufsrecht nach Art. 13 MiCA einschlägig, muss der Anbieter im Krypto-Whitepaper darüber informieren. Frühere Fassungen müssen grundsätzlich mindestens zehn Jahre öffentlich verfügbar bleiben und als nicht mehr aktuell gekennzeichnet sein. Zu prüfen ist bei Nacefin:
- Existiert überhaupt ein Whitepaper?
- Nennt es dieselbe Gesellschaft wie die Webseite?
- Wird der Kryptowert eindeutig beschrieben?
- Enthält es Hinweise auf das Widerrufsrecht?
- Passt es zu den Aussagen des Ansprechpartners?
Ein PDF mit der Überschrift „Whitepaper“ erfüllt nicht automatisch die regulatorischen Anforderungen.
Darf Werbung für Kryptowerte irreführend sein?
Nein. Art. 14 MiCA verlangt von Anbietern bestimmter Kryptowerte, ehrlich, redlich und professionell zu handeln. Die Kommunikation muss fair, klar und nicht irreführend sein. Interessenkonflikte sind zu erkennen, zu vermeiden, zu steuern und offenzulegen. Werden Token als „risikofrei“ oder „garantiert steigend“ beworben, sollte dies mit den Risikohinweisen im Whitepaper verglichen werden.
Welche Unterlagen und Daten sollten gesichert werden?
Bei jungen Investments können wenige Tage entscheidend sein. Festzuhalten sind der Abschluss des Kaufvertrags, der Zahlungszeitpunkt, der angebliche Erwerb des Kryptowerts und der erste Rückabwicklungswunsch. Zu sichern sind Bestellbestätigungen, Token-Bezeichnungen, Whitepaper, Vertragsunterlagen und Nachrichten zum Erwerbszeitpunkt. Wurde bereits widerrufen, sollten Versand und Zugang belegbar sein.
Häufige Fragen
- Kann ich bei Nacefin jeden Krypto-Kauf widerrufen?
- Nein. Das 14-tägige Widerrufsrecht nach Art. 13 MiCA gilt nur für bestimmte Kryptowerte und Erwerbssituationen, nicht bei bereits zum Handel zugelassenen Kryptowerten.
- Wie lange muss ein Anbieter nach einem Widerruf zurückzahlen?
- Spätestens 14 Tage nach Mitteilung des Widerrufs, grundsätzlich mit demselben Zahlungsmittel wie beim Kauf.
- Welche Rolle spielt das Krypto-Whitepaper?
- Ist Art. 13 MiCA einschlägig, muss der Anbieter im Whitepaper über das Widerrufsrecht informieren. Es sollte auf Gesellschaft, Produktbeschreibung und Widerrufshinweis geprüft werden.
- Was verlangt Art. 14 MiCA von Anbietern?
- Ehrliches, redliches und professionelles Handeln, faire, klare und nicht irreführende Kommunikation sowie den Umgang mit Interessenkonflikten.
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