Nexquant / Fides Ventures: BaFin-Warnung und FIVS-Token

Veröffentlicht am 26.10.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • BaFin warnt seit 27.02.2026 vor Fides Ventures und Nexquant (nexquantex.com)
  • Anlockung per WhatsApp-Gruppe, Handel mit FIVS-Token über Nexquant-Apps
  • Keine weiteren Zahlungen leisten, Transfers und Chats sichern
  • Bei Nexquant / Fides Ventures könnte es sich um einen Betrug handeln.
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Die BaFin warnt seit dem 27. Februar 2026 vor Fides Ventures und der Kryptobörse Nexquant (Domain nexquantex.com). Der Verdacht lautet auf unerlaubte Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen; beide Anbieter werden nicht von der BaFin beaufsichtigt. Betroffene sollten keine weiteren Zahlungen leisten und ihre Geld- und Kryptotransfers sichern.

Was beanstandet die BaFin bei Nexquant und Fides Ventures?

Fides Ventures tritt nach der BaFin-Mitteilung auch als „Fides Ventures Business School“ auf. Anleger werden über WhatsApp-Gruppen angesprochen und auf einen angeblich exklusiven Krypto-Token, den FIVS-Token, hingewiesen. Dieser soll über die vermeintlich kooperierende Börse Nexquant erhältlich sein. Genannt werden neben nexquantex.com auch nexquantexs.com, fidesventuress.com sowie die Apps Nexquant und Nexquant Pro. Die tatsächlich Verantwortlichen sind nach den öffentlichen Angaben nicht zuverlässig identifiziert. Die Warnung begründet einen erheblichen Verdacht, ersetzt aber nicht den Nachweis eines Betrugs im Einzelfall.

Ist ein in der App angezeigter FIVS-Kurs ein Marktpreis?

Nicht zwingend. Ein steigender Kurs in Nexquant Pro sagt nichts über einen erzielbaren Verkaufserlös, wenn es keinen überprüfbaren Markt gibt. Zu prüfen sind Blockchain, Vertragsadresse und unabhängige Transaktionen. Der SWR berichtete am 20. Januar 2026 über einen Fall (Schwartz-Trading-Institut), in dem gefälschte Trading-Apps Gewinne vortäuschten und anfangs kleine Auszahlungen möglich waren.

Was tun bei einer blockierten Nexquant-Auszahlung?

Keine zusätzlichen Gebühren zahlen, bevor deren Grundlage unabhängig geprüft wurde. In vergleichbaren Fällen werden Auszahlungen von angeblichen Steuern, Wallet-Verifizierungen oder Sicherheitsleistungen abhängig gemacht. Ob solche Forderungen hier erhoben wurden, ergibt sich aus der individuellen Kommunikation. Zu unterscheiden ist, ob ein Verkauf technisch verweigert wird oder ob schlicht kein Käufer für den Token existiert. Fehlermeldungen, Orderhistorien und Nachrichten sollten gesichert werden.

Welche Sofortmaßnahmen sind sinnvoll?

  1. Zahlungen einstellen.
  2. Die Kryptobörse über verdächtige Transfers informieren.
  3. Wallet-Adressen, Transaktions-Hashes, Netzwerke und Token-Vertragsadressen notieren.
  4. Kontostände, Handelsverläufe und Auszahlungsversuche in den Apps dokumentieren.
  5. WhatsApp-Chats mit Administratoren und Anlageempfehlungen exportieren.
  6. Passwörter ändern, Wallet-Freigaben und Fernwartungssoftware prüfen.
  7. Rechtliche Schritte prüfen lassen.

Apps sollten erst nach der Beweissicherung entfernt werden. Ein Transaktions-Hash beweist die Übertragung, aber nicht automatisch die Identität des Empfängers.

Welche rechtlichen Regeln sind relevant?

Für Kryptowerte-Dienstleistungen gilt die europäische MiCA-Verordnung, grundsätzlich mit Zulassungspflicht nach Artikel 59. Gegen identifizierbare Verantwortliche kommen Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB sowie aus § 826 BGB in Betracht, ferner § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB. Eine Bank haftet nicht automatisch für vom Kunden autorisierte Überweisungen; bei nicht autorisierten Zahlungen kommt § 675u BGB in Betracht. Verjährungsfristen nach §§ 195, 199 BGB sind zu beachten.

Welche Rolle spielen Recovery Scams?

Nach einem Verlust melden sich teils angebliche Rückholunternehmen, die Steuern oder Aktivierungsgebühren verlangen. Hierfür sollte nichts gezahlt und kein Zugriff auf Wallets oder Computer gewährt werden. Die BaFin-Warnung bedeutet nicht, dass Gelder sichergestellt wurden.

Gibt es ähnliche Fälle?

Die Polizeiinspektion Northeim warnte am 6. August 2025 vor Anlagebetrug über WhatsApp-Gruppen mit Schäden von einigen hundert Euro bis in den hohen sechsstelligen Bereich. Im Februar 2026 berichtete DAS INVESTMENT über BaFin-Warnungen zu ICG GEF, wo der Name der Intermediate Capital Group missbraucht wurde. Ein Identitätsdiebstahl ist bei Nexquant / Fides Ventures nicht nachgewiesen.

Häufige Fragen

Wird Nexquant von der BaFin beaufsichtigt?
Nein. Nach der BaFin-Mitteilung vom 27. Februar 2026 werden weder Nexquant noch Fides Ventures beaufsichtigt; es besteht Verdacht auf unerlaubte Dienstleistungen.
Was ist der FIVS-Token?
Ein von Fides Ventures über WhatsApp-Gruppen beworbener Krypto-Token, der über Nexquant erhältlich sein soll. Ein unabhängiger Markt ist nicht belegt.
Soll ich für eine Auszahlung Gebühren zahlen?
Nein, nicht ohne unabhängige Prüfung. Forderungen nach Steuern oder Verifizierungsgebühren sind ein typisches Warnsignal bei Krypto-Betrugsfällen.
Welche Beweise sollte ich sichern?
Wallet-Adressen, Transaktions-Hashes, App-Kontostände, WhatsApp-Chats, Fehlermeldungen und Zahlungsbelege.
Welche Ansprüche kommen in Betracht?
Gegen identifizierbare Verantwortliche etwa nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB, § 826 BGB und § 812 BGB. Eine Rückzahlung ist nicht garantiert.

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