Nexquant (nexquantex.com): BaFin-Warnung und Rechtslage
- BaFin warnte am 27.02.2026 vor Nexquant (nexquantex.com) und Fides Ventures
- Nexquant und Fides Ventures unterliegen laut BaFin nicht der Aufsicht
- Zahlungen stoppen, Chats und Transaktionsdaten vollständig sichern
- Bei Nexquant (Nexquant Exchange Ltd.) könnte es sich um einen Betrug handeln.
- Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
- Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.
Nexquant (nexquantex.com) unterliegt nach Feststellung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht deren Aufsicht. Die BaFin warnte am 27. Februar 2026 vor Nexquant und Fides Ventures, weil sie Anhaltspunkte für unerlaubte Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen sieht. Wer eingezahlt hat, sollte weitere Überweisungen stoppen und seine Zahlungswege dokumentieren.
Was hat die BaFin zu Nexquant und nexquantex.com mitgeteilt?
Die BaFin nennt in ihrer Warnmeldung vom 27. Februar 2026 die Internetadressen nexquantex.com und nexquantexs.com. Nach den behördlichen Erkenntnissen werden Interessenten über WhatsApp-Gruppen angesprochen und zu Investments geführt. Fides Ventures bewirbt dabei einen sogenannten FIVS-Token, der über Nexquant erhältlich sein soll. Beide Anbieter unterliegen nicht der BaFin-Aufsicht.
Die Warnung ist ein erhebliches Risikosignal, ersetzt aber keine strafgerichtliche Feststellung eines Betrugs.
Wer ist der Zahlungsempfänger bei Nexquant?
Die Plattform tritt unter anderem als Nexquant Exchange Ltd. auf. Eine belastbare Identifizierung der wirtschaftlich Verantwortlichen ist anhand öffentlich verfügbarer Informationen problematisch. Anleger sollten daher alle Empfängerdaten unabhängig vom angezeigten Plattformnamen festhalten: bei Banküberweisungen IBAN, Empfänger, Verwendungszweck und Datum, bei Kryptowährungen die tatsächlichen Empfängeradressen. Davon kann abhängen, gegen wen rechtliche Schritte möglich sind.
Was sollten Anleger jetzt tun?
- Keine weiteren Zahlungen leisten, auch nicht für angebliche Steuern oder Kontofreischaltungen.
- Dashboard mit Guthaben, Transaktionen und Auszahlungsstatus fotografieren.
- WhatsApp-Verläufe vollständig exportieren und E-Mails speichern; nichts löschen.
- Bank informieren und einen Überweisungsrückruf prüfen lassen.
- Wallet-Adressen, Transaktions-Hashes und genutzte Kryptobörsen notieren.
- Passwörter ändern und gegebenenfalls Fernwartungssoftware entfernen.
Was gilt bei Auszahlungsproblemen?
Ein angezeigtes Guthaben bedeutet nicht, dass entsprechende Vermögenswerte tatsächlich vorhanden sind. Zeitpunkt, Betrag und Reaktionen auf Auszahlungsanträge sollten dokumentiert werden. Nachträglich eingeführte Auszahlungsvoraussetzungen wie Steuern oder Sicherheitsleistungen sollten rechtlich geprüft werden, bevor gezahlt wird. Weitere Zahlungen können den Schaden vergrößern, ohne die Auszahlung zu ermöglichen.
Haftet die Bank bei einem Schaden?
Nicht jede betrügerisch veranlasste Überweisung führt zu einem Erstattungsanspruch. Bei nicht autorisierten Zahlungen kann § 675u BGB einen Anspruch begründen. Hat der Anleger selbst freigegeben, gelten andere Voraussetzungen; eine Pflichtverletzung der Bank ist gesondert zu prüfen. Bei Kreditkartenzahlungen kann ein Chargeback-Verfahren in Betracht kommen.
Welche Schadensersatzansprüche kommen infrage?
Bei nachweisbarer vorsätzlicher Täuschung können Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB oder aus § 826 BGB relevant sein, daneben Bereicherungsansprüche nach § 812 Abs. 1 BGB. Voraussetzung ist, dass Anspruchsgegner identifizierbar sind. Die regelmäßige Verjährung beträgt nach §§ 195, 199 BGB drei Jahre; der Beginn hängt unter anderem von der Kenntnis ab. Eine Rückzahlung kann nicht garantiert werden.
Wie erkenne ich eine zweite Täuschung?
Geschädigte werden mitunter von angeblichen Blockchain-Ermittlern, Rückholagenturen oder vermeintlichen Behörden kontaktiert, die vor einer Auszahlung weitere Gebühren verlangen. Dies kann ein sogenannter Recovery Scam sein. Es sollte nie aufgrund eines unerwarteten Anrufs Geld überwiesen oder Zugangsdaten herausgegeben werden.
Häufige Fragen
- Hat die BaFin vor Nexquant gewarnt?
- Ja. Die BaFin veröffentlichte am 27. Februar 2026 eine Warnung zu Nexquant und Fides Ventures und nennt die Adressen nexquantex.com und nexquantexs.com.
- Unterliegt Nexquant der BaFin-Aufsicht?
- Nein. Die BaFin stellt ausdrücklich fest, dass Nexquant und Fides Ventures nicht ihrer Aufsicht unterliegen.
- Wie werden Anleger laut BaFin angesprochen?
- Interessenten werden über WhatsApp-Gruppen angesprochen und zu Investments geführt. Beworben wird ein FIVS-Token.
- Sollte ich Steuern oder Gebühren für eine Auszahlung zahlen?
- Nein, nicht ohne vorherige rechtliche Prüfung. Weitere Zahlungen können den Schaden vergrößern, ohne die Auszahlung zu ermöglichen.
- Welche Ansprüche kommen in Betracht?
- Je nach Nachweis Ansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB, § 826 BGB oder § 812 Abs. 1 BGB. Der Erfolg hängt von der Identifizierbarkeit der Beteiligten und den Beweisen ab.
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