Nextrize Invest AI: Crowdinvesting rechtlich prüfen

Veröffentlicht am 10.10.2026

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • Crowdinvesting unterliegt der EU-Verordnung 2020/1503, soweit sie anwendbar ist
  • Nicht kundige Anleger haben nach Art. 22 vier Kalendertage Bedenkzeit
  • Pflicht: Anlagebasisinformationsblatt mit Angaben zum Projektträger und Risiken
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Bei Nextrize Invest AI (nextrize.org, trck-oklomin.info, devezu-investments.com) werden angebliche Investmentprojekte wie Immobilien- oder Unternehmensfinanzierungen angeboten. Solche Angebote sollten Anleger anhand der Verordnung (EU) 2020/1503 über europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister prüfen. Ein professionell gestaltetes Projektprofil sagt nicht aus, ob diese Regeln eingehalten werden.

Welche Regeln gelten für Crowdinvesting?

Die Verordnung (EU) 2020/1503 erfasst insbesondere Modelle, bei denen Anleger über eine Plattform Kredite vergeben oder in bestimmte übertragbare Wertpapiere beziehungsweise zugelassene Instrumente investieren. Angebote eines Projektträgers mit einem Gesamtgegenwert von mehr als 5 Millionen Euro innerhalb von zwölf Monaten fallen grundsätzlich nicht in ihren Anwendungsbereich. Bei Nextrize Invest AI ist daher auch relevant, wie das Angebot rechtlich eingeordnet wird und welcher Betrag eingesammelt werden soll.

Welche Bedenkzeit steht Anlegern zu?

Nach Art. 22 der Verordnung müssen nicht kundige Anleger grundsätzlich eine vorvertragliche Bedenkzeit von vier Kalendertagen erhalten. In dieser Zeit können sie ihr Investitionsangebot ohne Angabe von Gründen und ohne Vertragsstrafe widerrufen. Die Plattform muss vor und nach der Investition über Beginn, Dauer und Ausübung der Frist informieren. Wird eine Entscheidung nach wenigen Minuten als „unwiderruflich“ dargestellt, ist die Rechtsgrundlage zu klären.

Welches Informationsblatt muss vorliegen?

Für jedes Angebot muss grundsätzlich ein Key Investment Information Sheet (Anlagebasisinformationsblatt) bereitgestellt werden. Es wird vom Projektträger erstellt und über den Dienstleister zur Verfügung gestellt. Es soll unter anderem Angaben zu Projektträger, Projekt, Risiken, Anlegerrechten, Gebühren und Instrumenten enthalten. Zudem muss es warnen, dass Crowdfunding-Investitionen grundsätzlich nicht durch Einlagensicherungs- oder Anlegerentschädigungssysteme abgesichert sind. Es muss von der Werbung klar unterscheidbar sein.

Wer steckt hinter dem Projekt?

Nach Anhang I der Verordnung sollen Rechtsform, Eigentumsverhältnisse, Geschäftsleitung und Kontaktdaten des Projektträgers offengelegt werden, soweit vorhanden auch die jüngsten Jahresabschlüsse. Nennt ein Angebot nur eine vage „europäische Technologiegruppe“ ohne Verantwortliche und belastbare Unternehmensdaten, ist das ein Prüfpunkt. Zu klären ist auch, welche Gesellschaft das Kapital tatsächlich erhalten hat.

Müssen Plattformen Anlegerkenntnisse prüfen?

Dienstleister müssen bei nicht kundigen Anlegern beurteilen, ob das Angebot angemessen ist. Dabei geht es um Erfahrungen, Anlageziele, finanzielle Situation und das Risikoverständnis. Kann jemand ohne Erfahrung nach wenigen Klicks einen hohen Betrag investieren, ohne dass Kenntnisse oder Verlusttragfähigkeit eine Rolle spielen, ist das ein Punkt für die rechtliche Bewertung.

Worauf ist bei Werbung und Finanzierungsstand zu achten?

Informationen müssen fair, klar und nicht irreführend sein. Widersprüche sind ein Warnsignal, etwa „planbare 10 Prozent Rendite“ in der Werbung bei gleichzeitigem Hinweis auf möglichen Totalverlust. Auch der angezeigte Finanzierungsstand sollte nachvollziehbar sein: Art. 22 verpflichtet Dienstleister, Investitionsangebote samt Eingangszeitpunkt aufzuzeichnen.

Wann wird ein Projekt verdächtig?

Ein wirtschaftliches Scheitern allein belegt keinen Betrug, denn Crowdfunding ist mit erheblichen Risiken verbunden. Verdächtig kann es werden, wenn zentrale Informationen fehlen, Projektgesellschaften nicht nachvollziehbar sind oder gesetzliche Schutzmechanismen nicht erkennbar sind. Relevante Unterlagen sind Informationsblatt, Angaben zum Projektträger, Finanzierungsziel, Investitionszeitpunkt, Risikohinweise und Informationen zur Bedenkzeit.

Häufige Fragen

Welche EU-Verordnung gilt für Crowdinvesting?
Die Verordnung (EU) 2020/1503 über europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister. Angebote über 5 Millionen Euro innerhalb von zwölf Monaten fallen grundsätzlich nicht darunter.
Gibt es eine Bedenkzeit bei Crowdinvestments?
Ja. Nicht kundige Anleger erhalten nach Art. 22 grundsätzlich vier Kalendertage, um ihr Angebot ohne Grund und ohne Vertragsstrafe zu widerrufen.
Was muss ein Anlagebasisinformationsblatt enthalten?
Unter anderem Angaben zu Projektträger, Projekt, Risiken, Anlegerrechten und Gebühren sowie den Hinweis, dass keine Einlagensicherung besteht.
Welche Unterlagen sollten Anleger bei Nextrize Invest AI sichern?
Informationsblatt, Angaben zum Projektträger, Finanzierungsziel, Investitionszeitpunkt, Risikohinweise und Informationen zur Bedenkzeit sowie Belege zur empfangenden Gesellschaft.

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