ophirum.site & Co.: Gefälschte Goldshops mit OPHIRUM-Namen

Veröffentlicht am 28.10.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • ophirum.site, ophirum.online und ophirum-web.de stehen auf der GOLD.DE-Fakeshop-Warnliste
  • Echter Händler nennt nur ophirum.de und ophirum-gold.de als offizielle Shops
  • Bei Zahlung sofort Bank für Rückruf kontaktieren und Belege sichern
  • Bei OPHIRUM (gefälschte Nachahmer-Shops) könnte es sich um einen Betrug handeln.
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Die Websites ophirum.site, ophirum.online und ophirum-web.de stehen auf der Fakeshop-Warnliste von GOLD.DE. Sie nutzen den Namen des echten Edelmetallhändlers OPHIRUM, der sich von diesen Nachahmerseiten distanziert. Als offizielle Shops nennt er ausschließlich ophirum.de und ophirum-gold.de.

Ist ophirum.site seriös?

Nach den Angaben von GOLD.DE: nein, es gibt erhebliche Warnsignale. Die Seite bewirbt einen 100-Gramm-Goldbarren für 10.420,75 Euro (durchgestrichen: 11.909,43 Euro) und einen 50-Gramm-Barren für 5.246,16 Euro statt 5.995,62 Euro. Diese Preise sind Werbeaussagen der Website, keine bestätigten Marktangebote.

Zudem gibt es einen Menüpunkt „12,5 % Förderung“. GOLD.DE warnt davor, dass hier eine angebliche staatliche Förderung beworben wird. Belegt ist eine solche Förderung nicht.

Warum wirkt der Auftritt so glaubwürdig?

Auf ophirum.site finden sich Produktbewertungen, Angaben zu Hochsicherheitslagern, Goldsparpläne und ein Hinweis auf Filialen in mehr als 20 Städten. Laut GOLD.DE wurde der Auftritt eines seriösen Händlers offenbar weitgehend kopiert und dessen Geschäftsdaten missbräuchlich übernommen. Ein vollständiges Impressum beweist daher nicht, dass der genannte Händler tatsächlich Betreiber ist.

Wie ist der Zustand der drei Domains?

Beim Abruf war ophirum.site erreichbar. ophirum.online lieferte einen technischen Serverfehler. Unter ophirum-web.de erschien nur eine englischsprachige Verkaufsseite für die Domain, kein aktiver Shop. Eine heute veränderte oder unerreichbare Website lässt frühere Bestellungen nicht verschwinden, deshalb sind Rechnungen und Screenshots wichtig.

Was tun nach einer Zahlung an einen dieser Shops?

  1. Bank sofort kontaktieren und einen Überweisungsrückruf wegen Betrugsverdachts beantragen.
  2. Weitere Zahlungen verweigern, etwa für Förderfreigaben, Versicherungen oder angebliche Steuern.
  3. Rechnung, Bestellbestätigung und verwendete Domain sichern.
  4. Empfänger-IBAN und Kontoinhaber dokumentieren und mit dem Rechnungssteller vergleichen.
  5. E-Mails und Nachrichten archivieren.
  6. Passwörter ändern, falls Zugangsdaten mehrfach verwendet wurden.
  7. Strafanzeige erstatten, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Täuschung bestehen.

Kontaktdaten des echten Unternehmens sollten unabhängig ermittelt werden, nicht über eine Telefonnummer aus einer verdächtigen Rechnung.

Welche Ansprüche kommen infrage?

Bleibt die Ware aus, können Ansprüche aus § 433 BGB bestehen. Ein Rücktritt nach § 323 BGB setzt grundsätzlich eine erfolglose angemessene Frist voraus, sofern sie nicht entbehrlich ist. Bei nachgewiesener vorsätzlicher Täuschung kommen Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB in Betracht. Eine autorisierte Überweisung wird nicht automatisch erstattet; schnelles Handeln verbessert aber die Chancen, Sicherungsmaßnahmen zu prüfen.

Warnung vor angeblichen Rückholunternehmen

Nach einem Verlust melden sich mitunter vermeintliche Ermittler oder Rückholspezialisten, die Vorauszahlungen verlangen und sichere Erstattung versprechen. Gebühren, Bankzugänge oder Ausweisdokumente sollten nicht an unbekannte Stellen übermittelt werden. Eine Rückzahlungsgarantie gibt es nicht.

Häufige Fragen

Welche Domains gehören zum echten OPHIRUM-Händler?
Der echte Händler nennt ausschließlich ophirum.de und ophirum-gold.de als offizielle Shopadressen.
Was ist an der „12,5 % Förderung“ auf ophirum.site auffällig?
GOLD.DE warnt davor, dass dort eine angebliche staatliche Förderung beworben wird. Eine solche Förderung ist nicht belegt.
Was sollte ich nach einer Überweisung zuerst tun?
Die Bank unverzüglich kontaktieren, einen Überweisungsrückruf wegen Betrugsverdachts beantragen und Rechnung, IBAN und Kommunikation sichern.
Beweist ein vollständiges Impressum die Seriosität?
Nein. Gefälschte Websites können Name und Anschrift eines existierenden Unternehmens übernehmen. Wichtiger ist der Zahlungsempfänger.
Welche Rechtsgrundlagen kommen in Betracht?
§ 433 BGB (Kaufvertrag), § 323 BGB (Rücktritt) sowie § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB bei vorsätzlicher Täuschung.

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