Phantom Invest (phantominvest.de): Insiderhandel nach MiCA

Veröffentlicht am 13.10.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • MiCA verbietet Insidergeschäfte mit Kryptowerten (Art. 89), auch Order-Änderungen und Stornierungen
  • Auch nicht ausgeführte Kundenorders können Insiderinformationen sein (Art. 87 Abs. 1 Buchst. b MiCA)
  • Wichtig sind Orderhistorie, Kommunikationsverläufe und Zeitabfolge bei Phantom Invest (phantominvest.de)
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Bei Phantom Invest (phantominvest.de) kann neben einer ausbleibenden Auszahlung auch die zeitliche Abfolge von Handelsentscheidungen rechtlich relevant sein. Die Verordnung MiCA verbietet Insidergeschäfte mit Kryptowerten ausdrücklich, einschließlich geänderter oder stornierter Orders sowie Empfehlungen an Dritte. Ein auffälliges Handelsmuster beweist allerdings noch keinen Insiderhandel.

Was verbietet MiCA bei Insidergeschäften mit Kryptowerten?

Art. 89 MiCA erfasst Personen, die über Insiderinformationen verfügen und diese nutzen, um Kryptowerte unmittelbar oder mittelbar für eigene oder fremde Rechnung zu kaufen oder zu verkaufen. Das Verbot gilt nicht nur für Vorstände oder Geschäftsführer. Unter bestimmten Voraussetzungen erfasst es auch Anteilseigner, Beschäftigte, Berater und Personen mit technischer DLT-Funktion. Voraussetzung ist, dass sie wissen oder wissen müssten, dass es sich um Insiderinformationen handelt.

Kann auch das Stornieren einer Order Insiderhandel sein?

Ja. Wer zunächst ohne besondere Kenntnis einen Kaufauftrag erteilt, dann eine nicht öffentliche Information über einen erwartbaren Kursverlust erhält und die Order daraufhin storniert, kann nach MiCA eine Insiderinformation nutzen. Dasselbe gilt für die nachträgliche Änderung einer Order. Bei Phantom Invest (phantominvest.de) ist deshalb nicht nur die Liste ausgeführter Trades interessant, sondern die vollständige Orderhistorie mit stornierten und geänderten Aufträgen.

Können Kundenorders Insiderinformationen sein?

Nach Art. 87 Abs. 1 Buchstabe b MiCA können auch Informationen über noch nicht ausgeführte Kundenorders Insiderinformationen sein. Sie müssen präzise sein und bei Veröffentlichung voraussichtlich erheblichen Einfluss auf den Preis eines Kryptowerts oder eines verbundenen Kryptowerts haben. Kündigt etwa ein institutioneller Kunde einen sehr großen Kauf eines wenig liquiden Tokens an und kauft ein Mitarbeiter vorher selbst, stellt sich die Frage nach einem Insidergeschäft. Auch Wissen aus dem internen Orderfluss kann also rechtlich sensibel sein.

Ist auch ein Tipp an Dritte problematisch?

Art. 89 MiCA verbietet es, Dritten auf Grundlage von Insiderwissen zu empfehlen oder sie dazu zu veranlassen, Kryptowerte zu kaufen oder zu verkaufen oder eine Order zu ändern oder zu stornieren. Das gilt auch, wenn die vertrauliche Information nicht ausdrücklich genannt wird. Nutzt der Empfänger den Hinweis und weiß oder müsste wissen, dass er auf Insiderwissen beruht, kann auch dies als Insidergeschäft gelten. Nachrichten in Messenger-Diensten, E-Mails oder interne Hinweise können deshalb mit Handelsaktivitäten zeitlich abgeglichen werden.

Darf man Insiderinformationen weitergeben?

Nach Art. 90 MiCA dürfen Insiderinformationen grundsätzlich nicht unrechtmäßig offengelegt werden. Eine Ausnahme besteht, wenn die Offenlegung im normalen Rahmen einer Beschäftigung, beruflichen Tätigkeit oder Aufgabenerfüllung erfolgt. Weitergabe und späterer Handel können getrennt rechtlich relevant sein. Auch die Weiterleitung einer Empfehlung kann problematisch sein, wenn die weitergebende Person weiß oder wissen müsste, dass der Tipp auf Insiderinformationen beruht.

Welche Unterlagen sind bei Phantom Invest (phantominvest.de) wichtig?

Bei volatilen Kryptowerten können wenige Minuten zwischen internem Wissen, Orderänderung und öffentlicher Bekanntgabe liegen. Wichtig sind insbesondere:

  • Orderzeiten sowie Änderungen und Stornierungen
  • Nachrichten und Kommunikationsverläufe
  • öffentliche Mitteilungen und Kursbewegungen
  • soweit verfügbar, Blockchain-Transaktionen

Die zentrale Frage lautet: Wer wusste vor der Öffentlichkeit von einer kursrelevanten Tatsache, welche Orders wurden danach verändert und wer profitierte vom zeitlichen Vorsprung?

Häufige Fragen

Was regelt Art. 89 MiCA?
Art. 89 MiCA verbietet Insidergeschäfte mit Kryptowerten. Erfasst sind Käufe und Verkäufe, die Änderung oder Stornierung von Orders sowie Empfehlungen an Dritte auf Basis von Insiderinformationen.
Beweist ein auffälliger Handel bei Phantom Invest (phantominvest.de) Insiderhandel?
Nein. Ein ungewöhnliches Muster, etwa große Positionen kurz vor einer erheblichen öffentlichen Nachricht, beweist noch keinen Insiderhandel. Es kann aber Anlass geben, die zeitliche Reihenfolge genauer zu untersuchen.
Können Informationen über Kundenorders Insiderinformationen sein?
Ja, nach Art. 87 Abs. 1 Buchstabe b MiCA, wenn die Information präzise ist und bei Veröffentlichung voraussichtlich erheblichen Einfluss auf den Preis eines Kryptowerts oder eines verbundenen Kryptowerts hätte.
Was regelt Art. 90 MiCA?
Art. 90 MiCA verbietet grundsätzlich die unrechtmäßige Offenlegung von Insiderinformationen. Ausgenommen ist die Offenlegung im normalen Rahmen einer Beschäftigung, beruflichen Tätigkeit oder Aufgabenerfüllung.

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