Solkrane: Analysen & Hilfe der Kanzlei
Alle Übersichten der Kanzlei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht zur Plattform Solkrane — rechtliche Einordnung, Ansprüche und konkrete Schritte für Betroffene.
- Solkrane: BaFin-Warnung, Auszahlung und Geld zurück
BaFin warnt vor solkrane.com, .net und .org. Was Anleger jetzt wissen, sichern und tun sollten. Rechtsanwalt Martin Wehrmann zur Rechtslage.
11.10.2026
- Solkrane: Reverse Solicitation und MiCA im Überblick
Solkrane (solkrane.com, .net, .org): Wann Drittstaaten-Anbieter deutsche Anleger nach MiCA bedienen dürfen und worauf es bei Art. 61 MiCA ankommt.
09.10.2026
Häufige Fragen zu Solkrane
- Hat die BaFin vor Solkrane gewarnt?
- Ja. Die BaFin warnte am 23.09.2026 vor einer Reihe nahezu identischer Websites, zu der solkrane.com, solkrane.net und solkrane.org gehören.
- Was wirft die BaFin den Websites vor?
- Nach ihren Erkenntnissen werden ohne Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten und eingegebene Kundendaten an unerlaubte Handelsplattformen weitergegeben.
- Sind die Betreiber von Solkrane bekannt?
- Nein. Die Betreiber sind der BaFin unbekannt. Laut Presseberichten haben die Seiten kein rechtsgültiges Impressum.
- Was sollten Betroffene jetzt tun?
- Keine weiteren Zahlungen leisten, Chats, Belege und Transaktionsdaten sichern, Passwörter ändern, die Bank informieren und die Zahlungswege anwaltlich prüfen lassen.
- Kann man Geld zurückholen?
- Das hängt vom Einzelfall, vom Zahlungsweg und den verfügbaren Informationen ab. Eine Garantie gibt es nicht.
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