Swiss Remit: Analysen & Hilfe der Kanzlei
Alle Übersichten der Kanzlei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht zur Plattform Swiss Remit — rechtliche Einordnung, Ansprüche und konkrete Schritte für Betroffene.
- swissremit.de: Zürcher Polizeiwarnung zu Swiss Remit
swissremit.de steht auf der Warnliste der Cybercrime Police Zürich. Was die Warnung bedeutet, was zu prüfen ist und welche Ansprüche in Betracht kommen.
28.10.2026
- Swiss Remit (swissremit.de): Auszahlung verweigert?
Swiss Remit (swissremit.de): Vor Auszahlung werden weitere Zahlungen verlangt. Anzeichen für Vorschussbetrug und was Betroffene wissen sollten.
09.09.2026
Häufige Fragen zu Swiss Remit
- Warum steht swissremit.de auf einer Warnliste?
- Die Cybercrime Police Zürich führt die Domain seit dem 26. August 2026 unter verdächtigen Onlineplattformen. Die Liste beruht auf Meldungen über verdächtige Aktivitäten und ist keine strafgerichtliche Verurteilung.
- Beweist die Nennung einer Swiss Remit AG im Impressum die Seriosität?
- Nein. Ähnliche Firmen- und Nummernangaben belegen nicht, dass die Website von der registrierten Gesellschaft betrieben wird. Handelsregisterauszug und Domainzuordnung sollten gesondert geprüft werden.
- Ist die behauptete PolyReg-Mitgliedschaft ein Qualitätsnachweis?
- Nein. Sie betrifft vor allem geldwäscherechtliche Pflichten und ersetzt keine uneingeschränkte staatliche Erlaubnis. Sie sollte direkt bei PolyReg überprüft werden.
- Welche Rückforderungswege kommen in Betracht?
- Je nach Fall Chargeback bei Kreditkarten, Ansprüche nach § 675u BGB bei nicht autorisierten Zahlungen, Zahlungsrückruf bei Überweisungen sowie Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB und § 826 BGB. Eine Rückzahlung ist nicht garantiert.
- Was ist bei Swiss Remit (swissremit.de) auffällig?
- Vor einer Auszahlung werden wiederholt zusätzliche Zahlungen für angebliche Freigaben oder Gebühren verlangt, während im Konto hohe Guthaben angezeigt werden.
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