Swiss Remit: Analysen & Hilfe der Kanzlei

Alle Übersichten der Kanzlei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht zur Plattform Swiss Remit — rechtliche Einordnung, Ansprüche und konkrete Schritte für Betroffene.

Häufige Fragen zu Swiss Remit

Warum steht swissremit.de auf einer Warnliste?
Die Cybercrime Police Zürich führt die Domain seit dem 26. August 2026 unter verdächtigen Onlineplattformen. Die Liste beruht auf Meldungen über verdächtige Aktivitäten und ist keine strafgerichtliche Verurteilung.
Beweist die Nennung einer Swiss Remit AG im Impressum die Seriosität?
Nein. Ähnliche Firmen- und Nummernangaben belegen nicht, dass die Website von der registrierten Gesellschaft betrieben wird. Handelsregisterauszug und Domainzuordnung sollten gesondert geprüft werden.
Ist die behauptete PolyReg-Mitgliedschaft ein Qualitätsnachweis?
Nein. Sie betrifft vor allem geldwäscherechtliche Pflichten und ersetzt keine uneingeschränkte staatliche Erlaubnis. Sie sollte direkt bei PolyReg überprüft werden.
Welche Rückforderungswege kommen in Betracht?
Je nach Fall Chargeback bei Kreditkarten, Ansprüche nach § 675u BGB bei nicht autorisierten Zahlungen, Zahlungsrückruf bei Überweisungen sowie Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB und § 826 BGB. Eine Rückzahlung ist nicht garantiert.
Was ist bei Swiss Remit (swissremit.de) auffällig?
Vor einer Auszahlung werden wiederholt zusätzliche Zahlungen für angebliche Freigaben oder Gebühren verlangt, während im Konto hohe Guthaben angezeigt werden.

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