poiago.com: Pfand- und Verrechnungsrechte am Depot

Veröffentlicht am 10.10.2026

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • Depotguthaben bei poiago.com kann mit Pfand-, Sicherungs- oder Verrechnungsrechten belastet sein.
  • Art. 49 der VO (EU) 2017/565 verlangt Information über solche Rechte, auch der Verwahrstelle.
  • Erst bei der Auszahlung genannte Sperrgründe sollten anhand der Vertragsunterlagen geprüft werden.
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Bei poiago.com (poiago.com) kann ein angezeigtes Depotguthaben mit Pfand-, Sicherungs- oder Verrechnungsrechten belastet sein, etwa zugunsten der Plattform oder einer Verwahrstelle. Nach Art. 49 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 müssen Wertpapierfirmen Kunden über Existenz und Bedingungen solcher Rechte informieren. Wird eine Auszahlung erst mit Verweis auf ein solches Recht verweigert, sollte geprüft werden, ob darüber ordnungsgemäß aufgeklärt wurde.

Warum reicht der angezeigte Kontostand bei poiago.com nicht aus?

Ein Depot kann vollständig verfügbar wirken, obwohl einzelne Gelder oder Wertpapiere belastet sind. Ein Verrechnungsrecht kann bedeuten, dass ein Unternehmen eigene Forderungen mit Vermögenswerten des Kunden verrechnen darf. Besteht ein wirksam vereinbartes Recht, ist die Lage komplizierter, als die Kontostandsanzeige vermuten lässt.

Muss poiago.com auch über Rechte einer Verwahrstelle informieren?

Ja, gegebenenfalls. Auch eine Depotbank, ein Custodian oder eine andere Verwahrstelle kann Pfand-, Sicherungs- oder Verrechnungsrechte haben. Art. 49 Abs. 6 verlangt, dass Kunden hierüber informiert werden. Zu prüfen ist daher:

  • Welche Gesellschaft verwahrt die Wertpapiere tatsächlich?
  • Welche Vertragsbedingungen gelten dort?
  • Darf dieser Dritte eigene Ansprüche mit Kundenvermögen verrechnen?

Was bedeuten Begriffe wie „lien“ oder „set-off“ in den AGB?

Ein „lien“ bezeichnet vereinfacht ein Sicherungs- oder Zurückbehaltungsrecht, ein „right of set-off“ die Möglichkeit, gegenseitige Forderungen zu verrechnen. Auch „security interest“ oder „charge“ können wirtschaftlich bedeutsam sein. Bestehen solche Rechte, muss die Investmentfirma die Bedingungen offenlegen. Ein pauschaler Satz wie „all assets may secure any obligation“ ist nicht als bloße Formalität abzutun.

Welche Grenzen gelten für Sicherungsrechte zugunsten Dritter?

Nach der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 sollen Investmentfirmen Sicherungs-, Pfand- oder Verrechnungsrechte zugunsten Dritter über Kundenvermögen grundsätzlich vermeiden, wenn Kunden ihre Vermögenswerte oder deren Erlöse dadurch nicht mehr zurückerlangen könnten. Ausnahmen kommen in Betracht, wenn das Recht eines Drittstaates dies verlangt. Dann müssen Kunden über die Risiken informiert werden. Der Hinweis „der ausländische Custodian verlangt das“ beendet die Prüfung also nicht.

Was gilt bei Insolvenz und bei der Dokumentation?

Solche Rechte müssen in Kundenverträgen und internen Büchern so erfasst werden, dass der Eigentumsstatus der Kundenvermögenswerte auch im Insolvenzfall erkennbar bleibt. Informationen über Kundenvermögen, Drittverwahrung und einschlägige Vereinbarungen müssen für Aufsichtsbehörden, Insolvenzverwalter und Abwicklungsstellen schnell verfügbar sein. Vermögensaufstellungen sollen zudem Besonderheiten beim Eigentumsstatus, etwa aufgrund eines Sicherungsrechts, deutlich kennzeichnen.

Worauf sollten Anleger von poiago.com achten?

  • Ältere und aktuelle Kontoauszüge vergleichen, etwa auf Hinweise wie „pledged assets“, „encumbered securities“, „security interest“, „restricted balance“ oder „assets subject to lien“.
  • AGB, Depotvereinbarungen, Custodian-Bedingungen und Vermögensaufstellungen sichern.
  • Nachrichten aufbewahren, in denen von „collateral“, „set-off“, „lien“ oder einer Kontosperre wegen angeblicher Gegenforderungen die Rede ist.

Nicht jedes Pfand- oder Verrechnungsrecht ist unzulässig, und nicht jede Belastung bedeutet Betrug. Auffällig wird es, wenn Anleger über Monate Vermögen als frei verfügbar sehen und erst bei einem Auszahlungsantrag erfahren, alle Werte seien durch ein Sicherungs- oder Verrechnungsrecht blockiert. Eine solche nachträgliche Erklärung sollte anhand der ursprünglichen Vertragsunterlagen überprüft werden.

Häufige Fragen

Was ist ein Verrechnungsrecht bei poiago.com?
Es ermöglicht einem Unternehmen, eigene Forderungen mit Vermögenswerten des Kunden zu verrechnen, sofern es wirksam vereinbart wurde.
Muss poiago.com über Pfandrechte informieren?
Nach Art. 49 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 müssen Wertpapierfirmen über Existenz und Bedingungen solcher Rechte informieren, auch über Rechte der Verwahrstelle.
Ist jede Belastung des Depots ein Betrug?
Nein. Nicht jedes Pfand- oder Verrechnungsrecht ist unzulässig. Genauer zu prüfen ist es, wenn Rechte erst bei einer verweigerten Auszahlung sichtbar werden oder den ursprünglichen Unterlagen widersprechen.
Welche Unterlagen sollten Anleger sichern?
AGB, Depotvereinbarungen, Custodian-Bedingungen, Kontoauszüge und Nachrichten, in denen von „collateral“, „set-off“ oder „lien“ die Rede ist.

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