Prime Consulting Group: Verdacht auf Festgeldbetrug
- Prime Consulting Group (primeconsulting-group.com) wirbt mit Festgeld und Einlagensicherung bis 100.000 Euro
- Britischer Registereintrag beweist keine Bankzulassung und kein ordnungsgemäß durchgeführtes Festgeldgeschäft
- Keine weiteren Zahlungen; Zahlungswege, E-Mails und Empfängerkonto sichern und prüfen
- Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
- Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.
Gegen die Prime Consulting Group (primeconsulting-group.com) bestehen Verdachtsmomente, dass das beworbene Festgeldgeschäft möglicherweise nicht tatsächlich bei einer regulierten Bank zustande kommt. Ein Registereintrag der Gesellschaft ersetzt weder eine Bankzulassung noch den Nachweis, dass die Einlage auf den Namen des Anlegers angelegt wurde. Anleger sollten daher vor weiteren Zahlungen den Weg ihres Geldes prüfen.
Was bietet Prime Consulting Group auf primeconsulting-group.com an?
Die Seite präsentiert „Prime Consulting Group Ltd“ als Vermittlerin attraktiver Festgeldangebote regulierter Banken in Europa. Sie wirbt mit unabhängiger Beratung, transparenten Konditionen und Einlagenschutz bis 100.000 Euro. Zudem verweist sie auf die digitale Plattform Wexller als Vergleichsportal. Entscheidend ist, welche Bank tatsächlich Schuldnerin des Rückzahlungsanspruchs ist.
Ist Prime Consulting Group seriös?
Im britischen Gesellschaftsregister ist eine PRIME CONSULTING GROUP LTD unter der Nummer 16993940 eingetragen, Gründungsdatum 28. Januar 2026, Anschrift Tower 42 International Financial Centre, 25 Old Broad Street, London, EC2N 1HN. Ein solcher Eintrag beweist jedoch keine aufsichtsrechtliche Zulassung. Zu klären ist, ob die Gesellschaft existiert, ob sie das konkrete Angebot betreibt und ob sie die Finanzgeschäfte ausführen darf. Die Erlaubnis sollte in den einschlägigen Aufsichtsregistern geprüft werden.
Schützt die beworbene Einlagensicherung?
Die gesetzliche Einlagensicherung schützt anspruchsberechtigte Einlagen bei angeschlossenen Kreditinstituten, nicht aber Geld, das aufgrund einer Täuschung auf ein fremdes Konto überwiesen wurde. Anleger sollten direkt bei der genannten Bank erfragen, ob unter ihren Daten ein Festgeldkonto besteht, und dafür selbst recherchierte Kontaktdaten nutzen.
Was sollten Betroffene jetzt tun?
- Keine weiteren Überweisungen veranlassen, auch keine „Nachzahlungen“ zur Auszahlung.
- Die Hausbank informieren und einen Überweisungsrückruf prüfen lassen.
- Die Empfänger-IBAN prüfen: Gehört sie zur beworbenen Bank?
- Korrespondenz inklusive E-Mails von info@primeconsulting-group.com samt Kopfzeilen sichern.
- Keine Ausweiskopien, Zugangsdaten oder Freigabecodes weitergeben.
- Anlagebetrag, Zahlungsdatum und zugesagte Verzinsung dokumentieren.
Kann eine Überweisung zurückgeholt werden?
Nach § 675p BGB sind Zahlungsaufträge grundsätzlich unwiderruflich. Ein unverzüglicher Rückruf kann dennoch sinnvoll sein; der Erfolg hängt davon ab, ob das Geld noch auf dem Empfängerkonto liegt. Für nicht autorisierte Zahlungen sieht § 675u BGB grundsätzlich einen Erstattungsanspruch vor. Bei selbst freigegebenen Überweisungen besteht nicht automatisch ein Anspruch gegen die eigene Bank.
Welche Ansprüche kommen in Betracht?
Bei vorsätzlicher Täuschung kommen § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie § 826 BGB in Betracht, daneben bereicherungsrechtliche Ansprüche nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB. Maßgeblich ist, wer das Geld erhalten hat und auf welcher Grundlage gezahlt wurde. Ein Kontoinhaber haftet nicht automatisch persönlich. Strafanzeigen ersetzen die zivilrechtliche Prüfung nicht.
Wie erkennt man eine künstliche Auszahlungssperre?
Eine vereinbarte Laufzeit kann erklären, warum Festgeld nicht jederzeit verfügbar ist. Sie rechtfertigt aber keine zusätzlichen Zahlungsforderungen, etwa für angebliche Steuerfreigaben oder Identitätsbestätigungen. Bei verweigerter Rückzahlung sollte eine schriftliche Begründung verlangt werden. Vorsicht gilt auch bei „Recovery Scams“, die gegen Vorauszahlung die Rückholung verlorenen Geldes versprechen oder Fernwartungszugriff verlangen.
Häufige Fragen
- Ist Prime Consulting Group im Handelsregister eingetragen?
- Im britischen Gesellschaftsregister ist eine PRIME CONSULTING GROUP LTD unter der Nummer 16993940 eingetragen. Das beweist aber keine aufsichtsrechtliche Zulassung.
- Schützt die Einlagensicherung mein Geld bei primeconsulting-group.com?
- Sie schützt Einlagen bei angeschlossenen Kreditinstituten, nicht Geld, das aufgrund einer Täuschung auf ein fremdes Konto überwiesen wurde.
- Kann ich eine Überweisung zurückholen?
- Nach § 675p BGB sind Zahlungsaufträge grundsätzlich unwiderruflich. Ein unverzüglicher Rückruf über die Hausbank kann dennoch geprüft werden; der Erfolg ist nicht garantiert.
- Welche Anspruchsgrundlagen kommen bei Täuschung in Betracht?
- Insbesondere § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB, § 826 BGB und § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.
- 1Sie schildern uns Ihren Fall
- 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
- 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
- 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.
Weitere Übersichten
- Prime Consulting Group: Festgeld-Verdacht und Auszahlung
Prime Consulting Group (primeconsulting-group.com): Was belegt ist, welche Warnsignale gelten und was Betroffene bei Festgeld-Verdacht jetzt tun sollten.
- Vellius (vellius.trade, vellius.com): Risiken für Anleger
Vellius wirbt auf vellius.trade und vellius.com mit 0,5–2,5 % Tagesrendite und Partnerprogramm. Was Anleger prüfen sollten und welche Ansprüche möglich…
- 9MC und 9MX (9mc.org, 9mc.ai): Warnungen von FCA und SFC
9MC/9MX (9mc.org, 9mc.ai): FCA und SFC warnen vor dem KI-Trading-Angebot. Was Anleger über Warnungen, USDT-Zahlungen und Ansprüche wissen sollten.
- YEX (yex.io): Auszahlungssperre bei Kryptobörse – Rechte
YEX (yex.io): Beschwerden über verzögerte Auszahlungen und gesperrte Konten. Welche Rechte Anleger haben und welche Schritte jetzt sinnvoll sind.