Spacexfy (live.spacexfy.ai): Warnungen von BaFin und FINMA

Veröffentlicht am 06.11.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • BaFin (23.09.2026) und FINMA (28.10.2026) warnen vor Spacexfy bzw. spacexfy.ai
  • Angezeigte Gewinne beweisen keine Vermögenswerte; Belege und Chats sichern
  • Bei Auszahlungsproblemen keine Gebühren zahlen, Zahlungswege für Rückforderung prüfen
  • Bei Spacexfy könnte es sich um einen Betrug handeln.
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Spacexfy (live.spacexfy.ai) ist nach Warnungen der BaFin und der Schweizer FINMA als hochriskantes Angebot einzustufen. Die BaFin warnte am 23. September 2026 vor spacexfy.ai, weil dort Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen ohne erforderliche Erlaubnis angeboten werden. Anleger sollten weitere Einzahlungen stoppen und Rückforderungsmöglichkeiten prüfen lassen.

Ist Spacexfy seriös?

Die Hinweise sprechen dagegen. Die BaFin stellte fest, dass auf spacexfy.ai Dienstleistungen ohne Erlaubnis angeboten werden. Am 28. Oktober 2026 setzte die FINMA die Spacexfy Ltd. mit der Adresse Schiffbaustrasse 2, 8031 Zürich, auf ihre Warnliste. Ein Eintrag im Schweizer Handelsregister besteht laut FINMA nicht. Die Betreiberidentität bleibt damit ungeklärt. Ein strafrechtlicher Betrug im Einzelfall ist dadurch allerdings noch nicht bewiesen.

Welche Rolle spielt die Adresse live.spacexfy.ai?

Die behördlichen Warnungen beziehen sich ausdrücklich auf spacexfy.ai. Ob die Trading-Oberfläche live.spacexfy.ai denselben Verantwortlichen zuzurechnen ist, sollte anhand konkreter Unterlagen geprüft werden. Dokumentiert werden sollten die vollständige Browseradresse samt Weiterleitungen, Registrierungsbestätigungen, Login-Nachrichten und die beim Einzahlen angezeigten Empfängerinformationen.

Beweist der angezeigte Kontostand vorhandenes Geld?

Nein. Eine Zahl auf einem Dashboard ist kein Nachweis vorhandener Vermögenswerte. Es ist zu unterscheiden zwischen tatsächlich ausgeführten Börsengeschäften und lediglich softwareseitig dargestellten Transaktionen. Handelsbestätigungen, Transaktionsnummern und Kontoauszüge sollten gesichert werden.

Was tun bei verzögerter Auszahlung?

Anleger sollten keine zusätzlichen Gebühren ungeprüft bezahlen. Angebliche Steuerfreigaben, Sicherheitsleistungen oder Verifizierungskosten verdienen eine kritische Prüfung. Die Auszahlung des verfügbaren Guthabens sollte schriftlich verlangt werden, samt Erklärung möglicher Hindernisse. Festzuhalten sind: Antragsdatum, erhaltene Antwort und etwaige zusätzliche Voraussetzungen.

Welche Sofortmaßnahmen sind sinnvoll?

  • Einzahlungen stoppen, auch angebliche Freischaltungsgebühren
  • Guthaben, Handelsübersichten und Auszahlungsmeldungen sichern
  • WhatsApp-, Telegram- und E-Mail-Verläufe exportieren
  • Bei der Bank nach Rückrufmöglichkeiten fragen
  • Wallet-Adressen, Transaktions-Hashes und Kryptobörsen dokumentieren
  • Passwörter ändern, Fernwartungsprogramme prüfen, keine weiteren Ausweiskopien senden

Unterlagen sollten nicht gelöscht werden, bevor eine Beweissicherung erfolgt ist.

Wie bekomme ich mein Geld zurück?

Entscheidend ist, wohin das Geld überwiesen wurde. Bei Banküberweisungen sind Empfängername, IBAN, Buchungstag und Verwendungszweck wichtig. Ein Überweisungsrückruf kann versucht werden, garantiert aber keine Erstattung. Bei nicht autorisierten Zahlungen kommt ein Anspruch nach § 675u BGB in Betracht; eine selbst freigegebene Überweisung wird anders beurteilt, auch bei Täuschung. Eine pauschale Haftung der Bank besteht nicht.

Bei Kryptowährungen lassen sich Transaktionen oft technisch nachvollziehen, die Identität des Empfängers ergibt sich daraus aber nicht automatisch. Ansatzpunkte bietet ein Eingang bei einem identifizierbaren Dienstleister.

Welche Ansprüche gegen Verantwortliche kommen in Betracht?

Bei nachweisbarer vorsätzlicher Täuschung kann ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB relevant sein. Daneben kommen § 826 BGB (vorsätzliche sittenwidrige Schädigung) und Bereicherungsansprüche nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB in Betracht. Entscheidend ist die Identifizierung des richtigen Anspruchsgegners.

Was gehört in eine Strafanzeige?

Sie sollte konkrete Tatsachen enthalten: eine chronologische Übersicht der Einzahlungen, Kontaktpersonen und Auszahlungsversuche, dazu Zahlungsbelege, Chatprotokolle und Telefonnummern. Möglicherweise gefälschte Vertragsdokumente sind unverändert aufzubewahren. Eine Strafanzeige führt nicht automatisch zur Rückzahlung, zivilrechtliche Ansprüche sollten parallel geprüft werden.

Wie erkenne ich Recovery Scams?

Angebliche Ermittler oder Blockchain-Dienstleister versprechen gegen Vorauszahlung die Freigabe verschwundener Gelder. Nicht allein aufgrund einer solchen Zusage zahlen, die Identität unabhängig prüfen und keine Wallet-Zugangsdaten weitergeben.

Häufige Fragen

Hat die BaFin vor Spacexfy gewarnt?
Ja. Die BaFin warnte am 23. September 2026 vor spacexfy.ai, da dort Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen ohne erforderliche Erlaubnis angeboten werden.
Was sagt die FINMA zu Spacexfy?
Die FINMA führt seit dem 28. Oktober 2026 die Spacexfy Ltd., Schiffbaustrasse 2, 8031 Zürich, auf ihrer Warnliste. Ein Handelsregistereintrag besteht laut FINMA nicht.
Soll ich für die Auszahlung Gebühren zahlen?
Zusätzliche Gebühren, Steuerfreigaben oder Sicherheitsleistungen sollten nicht ungeprüft bezahlt werden. Die Auszahlung sollte schriftlich verlangt werden.
Kann ich eine Überweisung zurückholen?
Ein Rückruf kann versucht werden, eine Erstattung ist aber nicht garantiert. Bei nicht autorisierten Zahlungen kommt § 675u BGB in Betracht; jeder Zahlungsvorgang muss einzeln geprüft werden.

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