Sterwen (sterwen-sa.net): Identitätsmissbrauch und FINMA-Warnung

Veröffentlicht am 17.10.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • FINMA-Warnung seit 30.03.2026: sterwen-sa.net und weitere Domains gehören nicht zur echten Sterwen SA
  • Missbrauch eines echten Firmennamens heißt nicht, dass das reale Unternehmen beteiligt oder haftbar ist
  • Zahlungen stoppen, Beweise sichern, Zahlungsweg dokumentieren und Anspruchsgegner identifizieren
  • Bei Sterwen könnte es sich um einen Betrug handeln.
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Die Internetauftritte sterwen-sa.net, sterwen-sa.com und user.sterwen-sa.ltd sind nach einem Warnlisteneintrag der Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA vom 30. März 2026 nicht mit der im Schweizer Handelsregister eingetragenen Sterwen SA in Genf verbunden. Es besteht der Verdacht, dass der Name eines real existierenden Unternehmens für ein unseriöses Investmentangebot verwendet wird. Das echte Unternehmen ist dadurch nicht automatisch an den Vorgängen beteiligt.

Ist Sterwen (sterwen-sa.net) seriös?

Die FINMA führt sterwen-sa.com, sterwen-sa.net und user.sterwen-sa.ltd auf ihrer Warnliste und stellt klar, dass diese Auftritte nicht zur echten Sterwen SA (UID CHE-114.665.353) gehören. Für die Subdomain wt.sterwen-sa.ltd enthält der geprüfte FINMA-Eintrag keine ausdrückliche Nennung. Ob sie demselben Betreiberkreis zuzurechnen ist, muss gesondert untersucht werden. Eine echte Handelsregistereintragung beweist nicht, dass die Betreiber einer Internetseite berechtigt sind, im Namen der Gesellschaft aufzutreten.

Welche Domains und Kontaktdaten sind betroffen?

Im Fokus stehen sterwen-sa.net, user.sterwen-sa.ltd, wt.sterwen-sa.ltd und die E-Mail-Adresse support@sterwen-sa.net. user.sterwen-sa.ltd und wt.sterwen-sa.ltd sind Subdomains derselben Hauptdomain sterwen-sa.ltd, während sterwen-sa.net eine eigenständige Domain ist. Diese Struktur beweist für sich weder Betrug noch eine gemeinsame Betreiberschaft.

Wer haftet bei Identitätsmissbrauch?

Verwenden Dritte den Namen einer echten Gesellschaft ohne deren Zustimmung, entsteht daraus nicht automatisch eine vertragliche Verpflichtung des Unternehmens. Bei Handeln ohne Vertretungsmacht können §§ 177 und 179 BGB relevant werden. Als Anspruchsgrundlagen kommen je nach Sachverhalt § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB, § 826 BGB und § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB in Betracht. Entscheidend ist, gegen welche identifizierbare Person sich ein durchsetzbarer Anspruch richtet. Für viele zivilrechtliche Ansprüche gilt die regelmäßige Verjährung von drei Jahren nach §§ 195, 199 BGB.

Was sollten Anleger jetzt tun?

  • Weitere Zahlungen einstellen, insbesondere keine angeblichen Steuern, Versicherungsbeträge oder Freigabegebühren überweisen.
  • Das echte Unternehmen über selbst recherchierte, verifizierte Kontaktdaten fragen, ob Domains und Ansprechpartner autorisiert sind.
  • Alle besuchten Seiten per Screenshot sichern und notieren, über welchen Link das Angebot erreicht wurde.
  • E-Mails im Originalformat mit vollständigen Kopfzeilen speichern.
  • Zahlungsdaten erfassen: IBAN, Empfänger, Betrag, Datum, gegebenenfalls Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes.
  • Bank oder Zahlungsdienstleister informieren und nach Rückruf- oder Reklamationsmöglichkeiten fragen.
  • Passwörter ändern, Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren und Fernwartungssoftware prüfen.

Welche Rolle spielt der Zahlungsweg?

Bereits ausgeführte Überweisungen können grundsätzlich nicht einseitig widerrufen werden, ein Rückrufversuch sollte dennoch unverzüglich angestoßen werden. Bei Kreditkartenzahlungen ist zu prüfen, ob ein Reklamationsverfahren nach den Kartenregeln möglich ist. Bei Kryptowährungen sind Transaktions-Hashes und Empfängeradressen entscheidend; eine Blockchain-Analyse kann Geldflüsse nachvollziehen, eine Rückzahlung folgt daraus aber nicht automatisch.

Wann ist eine Strafanzeige sinnvoll?

Bei begründetem Betrugsverdacht kann eine Strafanzeige sinnvoll sein. Sie sollte die FINMA-Feststellungen, die konkret verwendeten Domains, Zahlungsbelege und Kommunikationsnachweise enthalten. Zu beachten sind außerdem sogenannte Recovery Scams: Angebliche Ermittler oder Rückholunternehmen behaupten, verlorenes Geld sichergestellt zu haben, und verlangen für die Freigabe Gebühren oder Zugangsdaten. Solche Beträge sollten nicht gezahlt, Wallet-Schlüssel und Seed-Phrases niemals herausgegeben werden. Eine Rückzahlung kann nicht garantiert werden.

Häufige Fragen

Ist sterwen-sa.net mit der echten Sterwen SA verbunden?
Nein. Laut FINMA-Warnlisteneintrag vom 30. März 2026 sind sterwen-sa.com, sterwen-sa.net und user.sterwen-sa.ltd nicht mit der im Handelsregister eingetragenen Sterwen SA in Genf (CHE-114.665.353) verbunden.
Ist wt.sterwen-sa.ltd von der FINMA-Warnung erfasst?
Im geprüften FINMA-Eintrag wird wt.sterwen-sa.ltd nicht ausdrücklich genannt. Ob die Subdomain demselben Betreiberkreis zuzurechnen ist, muss gesondert untersucht werden.
Kann ich die echte Sterwen SA auf Rückzahlung in Anspruch nehmen?
Nicht automatisch. Ohne Zustimmung oder Wissen der Gesellschaft entsteht durch die Namensverwendung Dritter keine vertragliche Verpflichtung. Zunächst sollten die tatsächlichen Anspruchsgegner und Zahlungsempfänger identifiziert werden.
Welche Rechtsgrundlagen kommen für Schadensersatz in Betracht?
Je nach Sachverhalt § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB, § 826 BGB und § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB sowie bei Handeln ohne Vertretungsmacht §§ 177, 179 BGB.
Was ist bei angeblichen Rückholangeboten zu beachten?
Gebührenforderungen oder die Abfrage von Zugangsdaten und Seed-Phrases für eine vermeintliche Freigabe sind Warnzeichen für sogenannte Recovery Scams. Solche Zahlungen sollten nicht erfolgen.

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