Steven Bank: Festgeldangebot und Warnung von Stiftung Warentest

Veröffentlicht am 15.10.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • Stiftung Warentest warnte am 10.09.2026 vor swiss-zins-vergleich.com und fünf ähnlichen Domains
  • Festgeld bei ClearBank beworben, Zahlung aber an ein „SwissZins-Konto“ bei „Steven Bank“
  • Steven Bank nicht mit Steven AB gleichsetzen; sofort Hausbank wegen Rückruf kontaktieren
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Eine „Steven Bank“ lässt sich nach dem vorliegenden Fall nicht ohne Weiteres als reguliertes schwedisches Kreditinstitut identifizieren. Am 10. September 2026 warnte die Stiftung Warentest vor swiss-zins-vergleich.com: Dort wurde Festgeld bei ClearBank N.V. beworben, die Zahlung sollte aber auf ein „SwissZins-Konto“ bei der „Steven Bank“ erfolgen. Wer bereits gezahlt hat, sollte umgehend seine Hausbank einschalten.

Was wurde im Warnfall um swiss-zins-vergleich.com bekannt?

Das Portal warb per E-Mail unter anderem mit 4,55 Prozent Festgeldzinsen bei ClearBank N.V. Als Betreiberin wurde die Schweizer Titanium Finance SA angegeben. Die Zahlung sollte nicht auf ein der beworbenen Bank eindeutig zugeordnetes Konto erfolgen, sondern auf ein „SwissZins-Konto“ bei der schwedischen „Steven Bank“. Die Stiftung Warentest beanstandete fehlende Nachweise über die behaupteten Bankverträge und die Berechtigung des Vermittlers. Zusätzlich nannte sie fünf weitere Domains, darunter swiss-zins-vergleich.org und swiss-zins-vergleich.net, die den Anschein unabhängiger Festgeldinformationen erweckten.

Ist Steven Bank mit Steven AB identisch?

Nein, das ist nicht belegt. Steven AB ist ein schwedischer Finanzdienstleister, der seine Konten in den Geschäftsbedingungen als E-Geld-Konten beschreibt, nicht als Bankkonten. Diese fallen danach nicht unter die schwedische gesetzliche Einlagensicherung. Ebenso wenig ist belegt, dass Steven AB das genannte Konto führte oder an einem Betrug beteiligt war. Auch die echte ClearBank ist von möglichen betrügerischen Vermittlern zu unterscheiden; ihre Beteiligung ist nicht belegt.

Was tun nach einer Überweisung an eine angebliche Steven Bank?

  1. Hausbank sofort kontaktieren und einen Überweisungsrückruf beantragen.
  2. Die Empfängerbank über den Verdacht informieren lassen.
  3. Anhand von IBAN und Zahlungsdaten das tatsächliche Empfängerinstitut klären.
  4. Die behauptete Anlagebank über unabhängig ermittelte Kontakte nach dem Festgeldvertrag fragen.
  5. Keine Folgezahlungen wie Steuern, Sicherheitsleistungen oder Freigabegebühren leisten.
  6. E-Mails samt Kopfzeilen, Verträge, Zahlungsanweisungen und Messenger-Verläufe sichern.
  7. Ausweiskopien, Passwörter und mögliche Fernwartungszugänge prüfen.

Ein Rückruf garantiert keine Erstattung, sollte aber nicht aufgeschoben werden.

Schützt die Einlagensicherung bei einem Konto der Steven Bank?

Nicht automatisch. Die Einlagensicherung greift nur, wenn ein reguliertes Kreditinstitut tatsächlich eine geschützte Einlage angenommen hat. Eine schwedische Länderkennung der IBAN beweist das nicht. Bei E-Geld-Konten gelten andere Schutzmechanismen.

Welche Ansprüche kommen in Betracht?

Bei nachgewiesener vorsätzlicher Täuschung kommen Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie nach § 826 BGB in Betracht. Gegen tatsächliche Zahlungsempfänger können Ansprüche aus § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB bestehen. Hat der Anleger die Überweisung selbst autorisiert, folgt aus einem später erkannten Anlagebetrug nicht automatisch ein Erstattungsanspruch nach § 675u BGB gegen die eigene Bank. Zu beachten sind außerdem die Verjährungsfristen nach §§ 195, 199 BGB. Eine Strafanzeige ersetzt keine zivilrechtliche Rückforderung.

Wann deutet eine ausbleibende Auszahlung auf Betrug hin?

Eine verweigerte vorzeitige Auszahlung bei Festgeld beweist für sich noch keinen Betrug. Anders kann es liegen, wenn die angebliche Anlagebank den Vertrag nicht kennt oder zusätzliche Zahlungen zur Freigabe verlangt werden. Für den Steven-Bank-Warnfall sind konkrete Auszahlungsverweigerungen einzelner Anleger nicht hinreichend unabhängig belegt. Vorsicht ist bei Recovery Scams geboten, bei denen angebliche Rückholunternehmen zunächst weitere Gebühren verlangen.

Häufige Fragen

Ist Steven Bank eine regulierte schwedische Bank?
Das lässt sich nach dem Fall nicht ohne Weiteres belegen. Der schwedische Finanzdienstleister Steven AB bietet nach eigenen Bedingungen E-Geld-Konten an, keine Bankkonten, und ist nicht automatisch die genannte Bank.
Wovor warnte die Stiftung Warentest am 10. September 2026?
Vor swiss-zins-vergleich.com und mehreren ähnlich benannten Websites, die Festgeld bei ClearBank N.V. bewarben, aber ein Konto bei der „Steven Bank“ als Zahlungsziel nannten.
Was sollte ich nach einer Überweisung zuerst tun?
Die Hausbank sofort informieren und einen Überweisungsrückruf beantragen, Unterlagen sichern und keine weiteren Zahlungen leisten.
Greift die schwedische Einlagensicherung?
Nicht automatisch. Sie setzt voraus, dass ein reguliertes Kreditinstitut eine geschützte Einlage angenommen hat. E-Geld-Konten von Steven AB fallen nach deren Bedingungen nicht darunter.
Ist die echte ClearBank beteiligt?
Eine Beteiligung der echten ClearBank an der beanstandeten Werbung ist nicht belegt.

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