Top Force Company: MiCA-Zulassung und Auszahlung prüfen

Veröffentlicht am 09.10.2026

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • „MiCA-konform“ ersetzt nicht den Nachweis einer konkreten Zulassung im ESMA-Register
  • Die Übergangsfrist nach Art. 143 MiCA endete spätestens am 1. Juli 2026
  • Whitepaper im Register werden von keiner Aufsichtsbehörde geprüft oder genehmigt
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Ob Top Force Company (topforcecompany.com, topforcecompany.net) seriös ist, lässt sich nicht an Begriffen wie „EU-reguliert“ oder „MiCA-konform“ festmachen. Entscheidend ist, ob eine konkrete juristische Person über eine passende MiCA-Zulassung verfügt und im ESMA-Register nachvollziehbar erscheint. Eine bloße Behauptung auf der Webseite genügt nicht.

Ist Top Force Company seriös und reguliert?

Nach der europäischen Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA beziehungsweise MiCAR) benötigen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen grundsätzlich eine Zulassung. Die BaFin weist darauf hin, dass dies auch für Anbieter in Deutschland gilt, etwa beim Betrieb einer Handelsplattform, bei der Verwahrung von Kryptowerten oder bei bestimmten Vermittlungs- und Ausführungsleistungen. Bei Top Force Company stellt sich daher zuerst die Frage, welche Gesellschaft die Dienstleistung erbringt und unter welcher Zulassung.

Gilt die MiCA-Übergangsfrist noch?

Nach Artikel 143 MiCA durften bestimmte Unternehmen, die schon vor dem 30. Dezember 2024 rechtmäßig Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten hatten, übergangsweise weiterarbeiten. Diese Regel endete spätestens am 1. Juli 2026, sofern nicht vorher über die Zulassung entschieden wurde. Beruft sich ein Anbieter im September 2026 noch auf eine Übergangsregelung, sollte die konkrete Rechtsgrundlage hinterfragt werden.

Was zeigt das ESMA-Register?

ESMA führt ein zentrales MiCA-Register. Es erfasst zugelassene Kryptowerte-Dienstleister, bestimmte Token-Emittenten, Krypto-Whitepaper und auch nicht konforme Anbieter (non-compliant entities). Bei zugelassenen Anbietern stehen dort Rechtsform, Geschäftsanschrift, Kontaktdaten, die zuständige Aufsichtsbehörde, die erlaubten Dienstleistungen und die Tätigkeitsstaaten. Zu prüfen ist, ob Firmenname, Domain, Anschrift und angebotene Leistungen von Top Force Company mit dem Eintrag übereinstimmen. Auch eine verbundene Gesellschaft oder die genutzte Domain kann im Register der nicht konformen Anbieter auftauchen; schon leicht abweichende Firmennamen können eine andere juristische Person bezeichnen.

Reicht eine vorhandene Lizenz aus?

Nicht automatisch. Weist das Register nur die Verwahrung von Kryptowerten aus, die Plattform bietet aber Handel und Portfolioverwaltung an, ist fraglich, ob die Erlaubnis diese Tätigkeiten abdeckt. Artikel 62 MiCA verlangt im Zulassungsverfahren Angaben dazu, welche Dienstleistungen erbracht werden sollen. Beim Passporting kann ein in einem EU-Staat zugelassener Anbieter nach Anzeige auch in anderen Mitgliedstaaten tätig sein. Auch dann müssen Gesellschaft, Mitgliedstaat, Dienstleistungen und Tätigkeitsstaat Deutschland überprüfbar sein.

Was bedeutet ein Whitepaper?

Im MiCA-Register veröffentlichte Whitepaper werden laut ESMA nicht von einer europäischen Aufsichtsbehörde geprüft oder genehmigt. Für den Inhalt bleibt der Anbieter beziehungsweise Emittent verantwortlich. Werbung mit „von ESMA registriert“ oder „EU approved“ ist daher genau zu betrachten. Nach Artikel 9 MiCA muss ein erforderliches Whitepaper grundsätzlich vor Beginn des öffentlichen Angebots auf der Webseite veröffentlicht werden, und die veröffentlichte Fassung muss der mitgeteilten entsprechen. Frühere Webseiten-Versionen und Renditeversprechen sollten dokumentiert werden.

Wie bekomme ich Unterlagen für eine Auszahlungsforderung zusammen?

Regulierung ist kein Kapitalschutz. Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass Kryptowerte stark schwanken und Totalverluste möglich sind. Ein Marktverlust ist jedoch etwas anderes als ein möglicher Trading-Betrug, bei dem Kapital nicht wie dargestellt investiert wurde. Betroffene sollten Screenshots, Vertragsunterlagen, Whitepaper, Zahlungsbelege und alle Angaben zur Betreiberfirma sichern.

Häufige Fragen

Ist Top Force Company (topforcecompany.com) MiCA-zugelassen?
Der Quelltext nennt keinen Registereintrag. Zu prüfen ist, ob eine konkrete Gesellschaft im ESMA-MiCA-Register mit passenden Dienstleistungen, Anschrift und Domain erscheint.
Gilt die Übergangsregelung nach Art. 143 MiCA noch?
Nein. Sie endete spätestens am 1. Juli 2026, sofern nicht vorher über die Zulassung entschieden wurde.
Bedeutet ein Whitepaper im ESMA-Register Seriosität?
Nein. Veröffentlichte Whitepaper werden laut ESMA nicht von einer Aufsichtsbehörde geprüft oder genehmigt; der Anbieter bleibt verantwortlich.
Welche Unterlagen sollten Anleger sichern?
Screenshots, Vertragsunterlagen, Whitepaper, Zahlungsbelege und alle Angaben zur Betreiberfirma.

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