TradePlus24: Auszahlung wegen AML-Prüfung gesperrt

Veröffentlicht am 28.09.2026

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • TradePlus24 verlangt angebliche AML-Gebühr von 10 % vor Auszahlung
  • Drohung mit Geldwäscheverdachtsmeldung soll Zahlungsdruck erzeugen
  • Echte FIU-Meldungen lassen sich nicht durch Zahlung an den Broker verhindern
  • Bei TradePlus24 könnte es sich um einen Betrug handeln.
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Die Plattform TradePlus24 (tradeplus24.live) fordert von Anlegern vor einer angeblich möglichen Auszahlung zusätzliche Zahlungen unter Berufung auf eine „AML-Prüfung“ oder „Compliance Review“. Solche Forderungen sind rechtlich nicht plausibel, da eine echte Geldwäscheprüfung keine zusätzlichen Zahlungen des Kunden an den angeblichen Broker voraussetzt. Betroffene sollten entsprechende Nachrichten sichern und die Forderungen nicht ungeprüft erfüllen.

Was verlangt TradePlus24 (tradeplus24.live) konkret?

Nach einem geschilderten Beispielsfall zeigte das Kundenkonto eines Anlegers nach einer Einzahlung von 50.000 Euro einen Kontostand von 137.000 Euro. Nach Beantragung einer Auszahlung von 100.000 Euro meldete sich ein angeblicher Compliance Officer und erklärte, das Konto sei wegen einer internationalen „Anti-Money-Laundering Review“ gesperrt. Zur Freigabe sollten 13.700 Euro – zehn Prozent des Guthabens – als Sicherheitsleistung hinterlegt werden, die angeblich nach Abschluss der Prüfung zurückerstattet werde.

Ist eine solche Geldwäscheprüfung rechtlich plausibel?

Das deutsche Geldwäschegesetz verpflichtet bestimmte Unternehmen zur Identifizierung von Vertragspartnern und zur Überwachung von Geschäftsbeziehungen; auch Nachweise zur Herkunft von Vermögenswerten können relevant werden. Ein solcher Herkunftsnachweis („Source of Funds“) ist jedoch etwas anderes als die Aufforderung, weitere Beträge an die Plattform zu überweisen. Bei TradePlus24 (tradeplus24.live) wurden beispielsweise 8.000 Euro als angeblicher „Proof of Funds“ verlangt, obwohl Kontoauszüge oder vergleichbare Nachweise ausreichen würden.

Was bedeutet die Drohung mit einer Verdachtsmeldung?

In einem geschilderten Fall drohte ein angeblicher Compliance-Mitarbeiter, das Konto sei wegen Geldwäscheverdachts markiert und werde bei Nichtzahlung binnen 48 Stunden an internationale Ermittlungsbehörden weitergegeben. Eine echte Verdachtsmeldung nach § 43 Geldwäschegesetz wird jedoch an die Financial Intelligence Unit (FIU) übermittelt und lässt sich nicht durch Zahlung einer „AML-Strafe“ an den angeblichen Broker verhindern. Auch angebliche Behördendokumente mit Bundesadler und Aktenzeichen, die eine Zahlung von beispielsweise 6.400 Euro fordern, sollten unabhängig auf Absender, E-Mail-Domain, Zahlungsadresse und Rechtsgrundlage überprüft werden – besondere Vorsicht ist geboten, wenn eine vermeintlich deutsche Behörde Zahlung in Bitcoin oder USDT verlangt.

Welche Unterlagen sollten nicht unbedacht übermittelt werden?

Unter dem Stichwort KYC oder AML können Geschädigte zur Übermittlung von Ausweiskopien, Kontoauszügen, Steuerunterlagen oder Vermögensnachweisen aufgefordert werden. Wer bei TradePlus24 (tradeplus24.live) bereits einen Betrugsverdacht hat, sollte genau abwägen, welche weiteren persönlichen Daten übermittelt werden, da ein finanzieller Schaden durch zusätzlich preisgegebene Identitäts- und Finanzdaten verschärft werden kann.

Was sollten Betroffene von TradePlus24 (tradeplus24.live) tun?

Betroffene sollten sämtliche E-Mails, PDFs, Zahlungsaufforderungen und Chatnachrichten vollständig sichern, bevor Konten möglicherweise gelöscht oder Kommunikationswege abgebrochen werden. Zahlungsaufforderungen, die mit AML-Gebühren, Herkunftsnachweisen oder angeblichen Behördengebühren begründet werden, sollten vor einer Zahlung rechtlich eingeordnet werden.

Häufige Fragen

Ist es normal, dass TradePlus24 vor einer Auszahlung Geld verlangt?
Nein. Eine tatsächliche Geldwäscheprüfung nach dem Geldwäschegesetz begründet keine zusätzliche Zahlungspflicht des Kunden an den angeblichen Broker.
Was ist ein 'Source of Funds'-Nachweis bei TradePlus24?
Damit soll die Herkunft vorhandenen Vermögens belegt werden, etwa durch Kontoauszüge oder Einkommensnachweise – nicht durch eine weitere Überweisung an die Plattform.
Kann TradePlus24 tatsächlich eine Geldwäscheverdachtsmeldung veranlassen?
Echte Verdachtsmeldungen nach § 43 Geldwäschegesetz gehen an die Financial Intelligence Unit (FIU) und lassen sich nicht durch Zahlung einer angeblichen 'AML-Strafe' verhindern.
Wie erkenne ich gefälschte Behördendokumente von TradePlus24?
Wichtige Prüfpunkte sind Absender, E-Mail-Domain, genannte Behörde, Zahlungsadresse und Rechtsgrundlage. Verlangt eine angeblich deutsche Behörde Zahlung in Bitcoin oder USDT, spricht das gegen Echtheit.
Sollte ich bei TradePlus24 weitere persönliche Dokumente einreichen?
Dies sollte sorgfältig abgewogen werden, da zusätzliche Ausweis- oder Finanzdaten den Schaden im Betrugsfall vergrößern können.

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