Tradesired: Warnung der Cybercrime Police Zürich

Veröffentlicht am 28.10.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • Cybercrime Police Zürich warnte am 13.10.2026 vor tradesired.com und tradesired-advisor.com
  • Warnlisteneintrag ist kein Betrugsnachweis, verlangt aber Vorsicht und Beweissicherung
  • Lizenzangabe (Mauritius) und Zahlungskette (nur Bitcoin) sollten sorgfältig geprüft werden
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Die Cybercrime Police der Kantonspolizei Zürich hat am 13. Oktober 2026 die Plattformen tradesired.com und tradesired-advisor.com auf ihre Warnliste verdächtiger Online-Plattformen gesetzt. Ein solcher Eintrag ist kein rechtskräftiger Betrugsnachweis, rechtfertigt aber besondere Vorsicht. Anleger sollten weitere Zahlungen aussetzen und bisherige Geldbewegungen prüfen lassen.

Was bedeutet die Warnung der Zürcher Polizei für Tradesired?

Die Warnliste der Cybercrime Police führt beide Domains ausdrücklich als verdächtige Online-Plattformen auf. Erfasst wurde nicht nur die Trading-Website, sondern auch die Advisor-Domain. Die Warnmeldung sollte mit Datum dokumentiert werden, um die zeitliche Entwicklung und die Erkennbarkeit möglicher Risiken später nachvollziehen zu können.

Welche Versprechen macht tradesired.com?

Die Website tradesired.com war bei der Recherche abrufbar. Tradesired präsentiert sich als CFD-Broker für Devisen, Indizes, Rohstoffe und Kryptowährungen. Beworben werden Auszahlungen innerhalb von 24 Stunden, Orderausführung in unter 30 Millisekunden, getrennte Kundengelder, ein Hebel bis 1:2000 und angeblich keine versteckten Gebühren. Diese Aussagen sollten als Screenshots gesichert werden, denn Widersprüche zwischen Werbung und tatsächlicher Abwicklung können rechtlich relevant sein.

Was ist über tradesired-advisor.com bekannt?

Die Adresse tradesired-advisor.com ließ sich bei der Recherche nicht öffnen; der Zugriff scheiterte mit der Meldung „502 Bad Gateway“. Ihre Inhalte lassen sich daher nicht zuverlässig beurteilen. Wer darüber kontaktiert wurde, sollte Nachrichten und Weiterleitungen sichern und prüfen, ob dieselben Ansprechpartner, Kontodaten oder Zahlungsanweisungen wie bei tradesired.com verwendet wurden. Eine Verbindung darf nicht allein wegen ähnlicher Domainnamen unterstellt werden.

Ist die angegebene Lizenz von Tradesired belastbar?

Tradesired beruft sich auf die Regulierung durch die Financial Services Commission auf Mauritius mit der Lizenznummer GB23202163. Im Seitenfuß steht „TRADE SIRED LTD“ mit einer Londoner Anschrift. Diese Eigenangaben belegen nicht, dass der tatsächliche Vertragspartner zugelassen ist. Zu prüfen sind Lizenznummer, Lizenzinhaber, erlaubte Dienstleistungen und die Frage, ob eine ausländische Zulassung das gegenüber deutschen Anlegern angebotene Geschäft abdeckt.

Wie läuft die Einzahlung ab und warum ist das wichtig?

Laut Seitenfuß akzeptiert tradesired.com ausschließlich Bitcoin zur Kontofinanzierung. Rechtlich ist entscheidend, ob Anleger Bitcoin übertragen oder zuvor Geld an Banken, Zahlungsdienstleister oder Kryptobörsen überwiesen haben. Die gesamte Zahlungskette sollte rekonstruiert und die Transaktionshistorie der Kryptobörse gesichert werden.

Was sollten Anleger jetzt tun?

  1. Keine weiteren Einzahlungen oder Freischaltungsgebühren leisten.
  2. Auszahlungsanträge mit Datum, Betrag und Reaktion dokumentieren.
  3. Chats und E-Mails vollständig exportieren.
  4. Bank oder Zahlungsdienstleister kontaktieren.
  5. Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes sichern.
  6. Fernwartungssoftware prüfen, entfernen und Zugangsdaten ändern.
  7. Strafanzeige und Anspruchsprüfung vorbereiten, ohne Beweise zu löschen.

Kommunikationskanäle sollten nicht vorschnell gekündigt werden, bevor Informationen gesichert sind.

Wie bekomme ich Geld zurück?

Bei nachweisbarem Anlagebetrug kommen Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie nach § 826 BGB in Betracht. Voraussetzung ist der Nachweis der Tatbestandsmerkmale. Bei Banküberweisungen sind Rückrufmöglichkeiten und mögliche Pflichtverletzungen von Zahlungsdienstleistern zu prüfen, bei Kreditkartenzahlungen Reklamationsverfahren. Kryptotransaktionen lassen sich analysieren, eine Rückholung ist nicht garantiert.

Was tun bei Forderungen nach Steuern oder Gebühren?

Macht Tradesired eine Auszahlung von Steuerzahlungen, Sicherheitsleistungen oder einer Kontofreischaltung abhängig, sollte zunächst nichts gezahlt werden. Solche Forderungen sind aus vergleichbaren Fällen bekannt; dass sie bei Tradesired erhoben werden, ist nicht nachgewiesen. Eine schriftliche Begründung mit vertraglicher Grundlage sollte verlangt werden. Vorsicht gilt auch vor Rückholanbietern, die gegen Vorauszahlung angeblich eingefrorene Gelder freigeben wollen.

Häufige Fragen

Wer warnt vor Tradesired?
Die Cybercrime Police der Kantonspolizei Zürich führt tradesired.com und tradesired-advisor.com seit dem 13. Oktober 2026 auf ihrer Warnliste verdächtiger Online-Plattformen.
Ist die Warnung ein Beweis für Betrug?
Nein. Der Eintrag ist kein rechtskräftiger Betrugsnachweis, rechtfertigt aber besondere Vorsicht.
Welche Lizenz gibt Tradesired an?
Tradesired nennt eine Regulierung durch die Financial Services Commission auf Mauritius mit der Lizenznummer GB23202163. Diese Eigenangabe belegt nicht, dass der Vertragspartner tatsächlich zugelassen ist.
Welche Ansprüche kommen bei Anlagebetrug in Betracht?
Möglich sind Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB sowie nach § 826 BGB, sofern die Voraussetzungen nachweisbar sind.
Sollte ich weitere Zahlungen leisten, wenn eine Auszahlung an Gebühren geknüpft wird?
Nein, zunächst nicht. Eine schriftliche Begründung mit vertraglicher Grundlage sollte verlangt werden.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

  • 1Sie schildern uns Ihren Fall
  • 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
  • 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
  • 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.

Weitere Übersichten

Alle Analysen zu Tradesired