Unic Partner Vermögensverwaltung: Erfahrungen und Vorsicht

Veröffentlicht am 08.10.2026

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • Eine Unic Partner Vermögensverwaltung AG ist in Zürich im Handelsregister eingetragen.
  • Keine Behördenwarnung gefunden; Zugehörigkeit der Domains unic-vv-de.com und unic-vv-ag.com ungeklärt.
  • Keine weiteren Zahlungen leisten, Beweise sichern, Zahlungswege zeitnah prüfen lassen.
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Wer über Unic Partner Vermögensverwaltung Geld angelegt hat und nun Fragen zu Betrug, Erfahrungen oder einer Auszahlung hat, sollte zunächst Beweise sichern und keine weiteren Zahlungen leisten. Betroffene können bei mir eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern, und zwar über anwalt-anlagebetrug.de. Ich prüfe dann, welche Anhaltspunkte für Anlagebetrug vorliegen und welche Schritte möglich sind.

Wichtig ist dabei eine saubere Trennung: Dieser Beitrag unterscheidet zwischen dem, was öffentlich belegt ist, und allgemeinen Mustern von Anlagebetrug.

Unic Partner Vermögensverwaltung Erfahrungen: Was derzeit belegt ist

Im Schweizer Handelsregister ist eine Unic Partner Vermögensverwaltung AG mit Sitz in Zürich eingetragen (UID CHE-275.837.112, Eintragung am 16.08.2022). Als Branche wird „Fund management“ genannt. Die Firma hieß früher Hochstrasser Vermögensverwaltung AG.

Laut Handelsregister-Zweck ist die Gesellschaft als Vermögensverwalter nach FINIG tätig. Ob eine Zulassung der FINMA oder einer Aufsichtsorganisation besteht, ist in den ausgewerteten Quellen nicht bestätigt. Ich habe sie auch nicht in einem Aufsichtsregister geprüft. Die Registerportale nennen zudem unterschiedliche Adressen, nämlich Zürich und Auenstein.

Die Webseite unic-vv.ch stellt sich als Unic Partner Vermögensverwaltung AG in Zürich dar und bewirbt Vermögensverwaltung auf Dividendenbasis für Privatkunden.

Unic Partner Vermögensverwaltung: unic-vv-de.com und unic-vv-ag.com im Fokus

Die Domains unic-vv-de.com und unic-vv-ag.com tauchen in Anwaltsportalen in Artikeltiteln mit der Frage „Betrug?“ auf. In den ausgewerteten Auszügen fanden sich dazu jedoch keine Belege, keine Behördenwarnung und keine Angaben zu Geschädigten.

Eine Warnung von BaFin, FINMA oder einer anderen Aufsichtsbehörde zum Namen oder zu diesen Domains wurde nicht gefunden. Nach den derzeit öffentlich verfügbaren Informationen ist deshalb nicht belegt, dass es sich um Betrug handelt.

Ein Hinweis liegt allerdings vor: Es wird berichtet, dass unter den beiden Domains eine Festgeld-Masche laufen könnte, bei der der Name eines echten Unternehmens missbraucht wird. Ob die Domains zur eingetragenen Firma gehören oder sie nachahmen, ist nicht belegt. Ich stelle es daher nicht als Tatsache dar. Es handelt sich aber um einen Verdacht, den Anleger ernst nehmen sollten.

Typische Warnsignale bei Festgeld- und Trading-Angeboten

Bei Festgeld-Betrug und betrügerischen Online-Investments tauchen immer wieder ähnliche Merkmale auf. Diese Muster sind allgemeiner Natur und kein Beleg für den konkreten Fall.

  • Auffällig hohe oder garantierte Zinsen und Renditen
  • Kontaktaufnahme per Telefon, WhatsApp, Telegram oder Social Media
  • Zeitdruck und Aufforderungen, schnell zu überweisen
  • Überweisungen auf Konten im Ausland oder an wechselnde Empfänger
  • Zahlungen in Kryptowährungen auf fremde Wallets
  • Eine Webseite, die einem echten Unternehmen ähnelt, aber eine abweichende Domain nutzt
  • Angebliche Gewinne im Online-Konto, die sich nicht auszahlen lassen
  • Forderungen nach Gebühren, Steuern oder Freischaltungen vor einer Auszahlung

Wie Identitätsmissbrauch bei Anlageangeboten geprüft werden kann

Bei Namensgleichheit mit einem echten Unternehmen sollten Anleger die Domain und die Kontaktdaten sorgfältig abgleichen. Betrüger kopieren Firmennamen und Registerdaten häufig, um Seriosität vorzutäuschen.

Ich rate dazu, folgende Punkte zu prüfen:

  • Stimmen Domain, Telefonnummer und E-Mail-Adresse mit den Angaben im Handelsregister und auf der Unternehmensseite überein?
  • Passt die Bankverbindung zum angeblichen Vertragspartner, oder lautet der Empfänger auf eine andere Firma oder Person?
  • Lässt sich die Firma bei der zuständigen Aufsicht in einem Register nachprüfen?
  • Hat das echte Unternehmen auf Nachfrage über einen selbst recherchierten Kontaktweg bestätigt, dass es den Vertrag kennt?

Verwenden Sie für die Rückfrage nicht die Kontaktdaten aus dem Angebot, sondern solche aus dem Handelsregister.

Was Sie jetzt sofort tun sollten

  1. Keine weiteren Zahlungen leisten. Das gilt auch für angebliche Steuern, Gebühren, Versicherungen oder Freischaltungen.
  2. Kommunikation sichern. Exportieren Sie WhatsApp- und Telegram-Chats, speichern Sie E-Mails mit Kopfzeilen und notieren Sie Telefonnummern sowie Namen angeblicher Berater.
  3. Konto dokumentieren. Erstellen Sie Screenshots von Kontostand, angeblichen Gewinnen, Auszahlungsanträgen und Ablehnungen.
  4. Zahlungen belegen. Sichern Sie Überweisungsbelege, Kreditkartenabrechnungen, Krypto-Transaktions-Hashes, Wallet-Adressen und Empfängerkonten.
  5. Bank oder Zahlungsdienstleister zeitnah informieren. Fragen Sie, ob eine Rückbuchung oder Rückruf möglich ist.
  6. Geräte absichern. Entfernen Sie Fernwartungsprogramme wie AnyDesk oder TeamViewer, ändern Sie Passwörter und aktivieren Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung.
  7. Keine weiteren Dokumente senden. Ausweiskopien und Kontodaten sollten nicht erneut übermittelt werden.
  8. Anwaltliche Prüfung erwägen. Lassen Sie die Zahlungswege zeitnah prüfen.

Unic Partner Vermögensverwaltung Geld zurück: Welche Möglichkeiten geprüft werden können

Ob Geld zurückgeholt werden kann, hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend sind Zahlungsweg, Zeitpunkt, Empfänger und die vorhandenen Beweise. Eine Erfolgsgarantie gibt es nicht, und ich gebe sie auch nicht.

Geprüft werden können je nach Lage etwa:

  • Rückforderungen gegenüber Banken oder Zahlungsdienstleistern, etwa bei Kreditkartenzahlungen
  • Ansprüche auf Rückzahlung oder Schadensersatz gegen identifizierbare Beteiligte
  • Auskunftsansprüche, um Empfängerkonten und Hintermänner zu ermitteln
  • Strafanzeige, damit Ermittler Konten und Wallets nachverfolgen können
  • Bei Kryptowährungen die Analyse der Transaktionswege

Je früher Belege gesichert und Zahlungswege geprüft werden, desto eher bleiben Handlungsoptionen offen. Auch eine Meldung bei der Polizei und bei der zuständigen Aufsichtsbehörde kann sinnvoll sein.

Recovery Scam: Vorsicht vor Folgebetrug nach einem Verlust

Opfer von Anlagebetrug werden häufig erneut kontaktiert. Angebliche Ermittler, Blockchain-Experten, Behörden, Anwälte oder Rückholfirmen behaupten, sie hätten das verlorene Geld gefunden. Zuerst verlangen sie aber Vorschüsse, Gebühren oder Steuern.

Das ist ein klassisches Muster des Recovery Scams. Seriöse Stellen verlangen keine Zahlung, um angeblich gefundenes Geld freizugeben. Prüfen Sie bei jeder unaufgeforderten Kontaktaufnahme die Identität und holen Sie bei Zweifeln eine unabhängige Einschätzung ein. Zahlen Sie nichts, solange Sie Absender und Anspruch nicht verifizieren konnten.

Rechtsanwalt Martin Wehrmann: kostenfreie Ersteinschätzung bei Unic Partner Vermögensverwaltung

Wenn Sie über Unic Partner Vermögensverwaltung, unic-vv-de.com oder unic-vv-ag.com Geld überwiesen haben oder Probleme mit der Auszahlung bestehen, können Sie mir Ihren Fall über anwalt-anlagebetrug.de schildern. Ich biete Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an.

Als Rechtsanwalt bei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht prüfe ich den Sachverhalt, die Zahlungswege und mögliche weitere rechtliche Schritte. Dabei gehe ich zunächst der Frage nach, ob ein Betrug vorliegt und mit wem Sie tatsächlich Verträge geschlossen haben. Ein bestimmter Ausgang lässt sich nicht zusagen. Eine sorgfältige Prüfung schafft aber Klarheit darüber, was in Ihrem Fall realistisch ist.

Häufige Fragen

Ist Unic Partner Vermögensverwaltung seriös?
Im Handelsregister ist eine Unic Partner Vermögensverwaltung AG in Zürich eingetragen. Eine Aufsichtszulassung wurde nicht bestätigt. Ob unic-vv-de.com und unic-vv-ag.com zu dieser Firma gehören, ist nicht belegt.
Gibt es eine Warnung einer Aufsichtsbehörde?
In der Recherche wurde keine Warnung von BaFin, FINMA oder einer anderen Aufsichtsbehörde zu Name oder Domains gefunden.
Was sollten Betroffene zuerst tun?
Keine weiteren Zahlungen leisten, Chats, E-Mails, Kontoauszüge und Transaktionsnachweise sichern und die Bank zeitnah informieren.
Kann ich mein Geld zurückbekommen?
Das hängt vom Einzelfall ab, etwa von Zahlungsweg, Zeitpunkt und Beweislage. Erfolge lassen sich nicht garantieren, eine Prüfung der Zahlungswege kann aber sinnvoll sein.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

  • 1Sie schildern uns Ihren Fall
  • 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
  • 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
  • 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.

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