Unic Partner Vermögensverwaltung: unic-vv-de.com prüfen
- Beide Domains stehen seit 2. Oktober 2026 auf der Warnliste der Cybercrime Police Zürich
- Handelsregistereintrag der AG beweist nicht, dass sie die Domains betreibt
- Weitere Zahlungen stoppen, Zahlungswege und Unterlagen sichern
- Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
- Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.
Die Domains unic-vv-de.com und unic-vv-ag.com der „Unic Partner Vermögensverwaltung“ stehen laut Artikel seit dem 2. Oktober 2026 auf der Warnliste verdächtiger Onlineplattformen der Cybercrime Police Zürich. Das ist kein gerichtlicher Betrugsnachweis, aber ein ernst zu nehmendes Warnsignal. Anleger sollten Zahlungswege, Vertragsunterlagen und die behauptete FINMA-Regulierung prüfen.
Was ist über unic-vv-de.com und unic-vv-ag.com bekannt?
Unic-vv-de.com war bei der Recherche erreichbar und wirbt mit Vermögensverwaltung, Portfolioanalyse und Finanzplanung sowie mit der Aussage „FINMA-reguliert“. Auf der Startseite erscheinen zunächst Angaben wie „0 Jahre Erfahrung“, „0 Kundenkapital CHF“ und „0 Experten im Team“, daneben wird mit vier Jahren Erfahrung geworben. Ob dies auf technischen Anzeigeproblemen beruht, bleibt offen.
Der direkte Abruf von unic-vv-ag.com endete mit „502 Bad Gateway“. Daraus folgt weder eine dauerhafte Abschaltung noch ein feststehender Betrug. Für Betroffene ist es dennoch sinnvoll, Screenshots und Dokumente außerhalb des Kundenkontos zu sichern.
Gibt es die Unic Partner Vermögensverwaltung AG wirklich?
Im Schweizer Handelsregister ist eine Unic Partner Vermögensverwaltung AG mit der UID CHE-275.837.112 eingetragen. Sie firmierte früher als Hochstrasser Vermögensverwaltung AG; die Umfirmierung wurde im Juli 2026 eingetragen. Auf unic-vv-de.com werden die Zürcher Adresse Rämistrasse 8, eine Schweizer Telefonnummer und zwei deutsche Rufnummern genannt.
Eine Handelsregistereintragung beweist jedoch nicht, dass die Gesellschaft diese Internetadressen betreibt. Die Domainzugehörigkeit sollte über unabhängig recherchierte Kontaktdaten geklärt werden.
Reicht der Hinweis „FINMA-reguliert“ aus?
Nein. Eine Werbeaussage oder ein Logo belegt keine Regulierung. Anleger sollten prüfen, welche konkrete Gesellschaft beaufsichtigt wird, welche Bewilligung vorliegt und ob sie das beworbene Geschäftsmodell abdeckt. Bei Schweizer Vermögensverwaltern sind Bewilligung und laufende Aufsicht zu unterscheiden.
Was sollten Anleger jetzt tun?
- Weitere Zahlungen stoppen, etwa angebliche Steuern, Freigabegebühren oder Sicherheitsleistungen.
- Die Bank informieren und einen Überweisungsrückruf prüfen lassen.
- Vertragsunterlagen sichern (Anlageangebote, Vollmachten, Kontoeröffnungsformulare).
- Zahlungsempfänger erfassen (Kontoinhaber, IBAN, BIC, Datum).
- Kommunikation archivieren (E-Mails, Messenger, Telefonnummern).
- Auszahlungsversuche mit Datum, Betrag und Antworten dokumentieren.
- Zugänge schützen, Passwörter ändern, mögliche Fernwartungsprogramme entfernen.
Es sollten keine weiteren Ausweiskopien oder Bankunterlagen an ungeprüfte Ansprechpartner übermittelt werden.
Warum ist die Kontoverbindung so wichtig?
Entscheidend ist, wohin das Geld geflossen ist: auf ein Konto der genannten Gesellschaft oder an ein unbekanntes Unternehmen. Ein Vertrag mit einer angeblichen Vermögensverwaltung und eine Zahlung an Dritte werfen unterschiedliche Haftungsfragen auf. Jede Überweisung sollte einzeln erfasst werden, ebenso nachträglich mitgeteilte Kontowechsel.
Wie sind zusätzliche Gebühren vor einer Auszahlung zu bewerten?
Wird eine Auszahlung von weiteren Zahlungen wie Steuern, Compliance-Gebühren oder Freischaltungskosten abhängig gemacht, ist besondere Vorsicht geboten. Solche Beträge sollten nicht ungeprüft überwiesen werden; stattdessen ist eine schriftliche Begründung mit Vertragsgrundlage anzufordern. Für diese beiden Domains sind solche Forderungen nicht unabhängig bestätigt, sie sind aber ein wichtiges Prüfkriterium.
Welche rechtlichen Ansprüche kommen infrage?
Bei nachgewiesenem Anlagebetrug kommen Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie aus § 826 BGB in Betracht. Geprüft wird insbesondere, ob falsche Angaben zu Betreiberidentität, Regulierung oder Mittelverwendung für die Anlageentscheidung ursächlich waren. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten sind anwendbares Recht und internationale Zuständigkeit zu klären. Eine Rückzahlung lässt sich nicht garantieren; Vorsicht ist auch bei sogenannten Rückholunternehmen geboten, die Erstattung gegen Vorauszahlung versprechen.
Häufige Fragen
- Ist unic-vv-de.com seriös?
- Die Domain steht auf der Warnliste der Cybercrime Police Zürich. Das ist kein gerichtlicher Betrugsnachweis, aber ein ernstes Warnsignal. Die Angabe „FINMA-reguliert“ ist unabhängig zu prüfen.
- Ist die Unic Partner Vermögensverwaltung AG im Handelsregister eingetragen?
- Ja, mit der UID CHE-275.837.112, früher Hochstrasser Vermögensverwaltung AG. Das belegt aber nicht, dass sie unic-vv-de.com oder unic-vv-ag.com betreibt.
- Was tun, wenn eine Auszahlung an weitere Gebühren geknüpft wird?
- Nicht ungeprüft zahlen, eine schriftliche Begründung mit Vertragsgrundlage verlangen und die Kommunikation sichern.
- Welche Anspruchsgrundlagen kommen in Betracht?
- Bei nachgewiesenem Anlagebetrug § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB sowie § 826 BGB. Eine Rückzahlung ist nicht garantiert.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.
- 1Sie schildern uns Ihren Fall
- 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
- 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
- 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.
Weitere Übersichten
- Vellius (vellius.trade, vellius.com): Risiken für Anleger
Vellius wirbt auf vellius.trade und vellius.com mit 0,5–2,5 % Tagesrendite und Partnerprogramm. Was Anleger prüfen sollten und welche Ansprüche möglich…
- 9MC und 9MX (9mc.org, 9mc.ai): Warnungen von FCA und SFC
9MC/9MX (9mc.org, 9mc.ai): FCA und SFC warnen vor dem KI-Trading-Angebot. Was Anleger über Warnungen, USDT-Zahlungen und Ansprüche wissen sollten.
- YEX (yex.io): Auszahlungssperre bei Kryptobörse – Rechte
YEX (yex.io): Beschwerden über verzögerte Auszahlungen und gesperrte Konten. Welche Rechte Anleger haben und welche Schritte jetzt sinnvoll sind.
- CrypFine (crypfine.com): Gesperrte Guthaben und Auszahlungen
CrypFine (crypfine.com): Nutzer berichten von gesperrten Konten und verweigerten Auszahlungen. Rechtslage, Prüfpunkte und Schritte für Betroffene im…