Velantrexis (velantrexisapp.de): Auszahlungsbelege prüfen

Veröffentlicht am 13.10.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • Ein Beleg mit Banklogo oder SWIFT-Hinweis beweist keinen tatsächlichen Geldeingang
  • Zweifelhafte Nachweise bei der eigenen Bank prüfen lassen, Originaldateien unverändert sichern
  • Gebühren für angebliche Freigaben nicht allein aufgrund einer Behauptung des Anbieters zahlen
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Bei Velantrexis (velantrexisapp.de) beweist ein PDF mit Banklogo oder eine angebliche SWIFT-Bestätigung nicht, dass Geld tatsächlich überwiesen wurde. Entscheidend ist allein, ob der Betrag auf dem eigenen Konto eingegangen ist und der Zahlungsvorgang unabhängig nachvollzogen werden kann.

Ist eine Zahlungsbestätigung von Velantrexis ein Zahlungseingang?

Nein. Ein Anbieter kann in seinem eigenen System jederzeit den Status „ausgezahlt“ anzeigen. Ob eine Bank tatsächlich eine Überweisung ausgeführt hat, ist damit nicht geklärt. Bei einer angeblichen Auszahlung sollten Anleger konkrete Angaben verlangen: Auftraggeber, ausführendes Institut, Zahlungsdatum, Betrag, Währung und Transaktionsreferenz.

Was sagt eine SWIFT-Nachricht aus?

Internationale Überweisungen können über das SWIFT-Nachrichtensystem abgewickelt werden, bei dem standardisierte Finanznachrichten zwischen Instituten ausgetauscht werden. Eine vorgelegte Kopie beweist aber nicht automatisch, dass der Betrag gutgeschrieben wurde. Zweifelhafte Nachweise sollten der eigenen Bank vorgelegt werden. Telefonnummern oder E-Mail-Adressen, die nur auf dem Dokument stehen, sollten nicht genutzt werden.

Wann kann ein gefälschter Beleg strafrechtlich relevant sein?

Wer ein unechtes Dokument herstellt oder gebraucht, um im Rechtsverkehr zu täuschen, kann unter den Voraussetzungen des § 267 Abs. 1 StGB eine Urkundenfälschung begehen. Bei elektronischen Daten kann § 269 StGB relevant werden. Wird ein gefälschter Beleg eingesetzt, um zu einer weiteren Zahlung zu bewegen, ist zusätzlich § 263 StGB (Betrug) zu prüfen.

Was zeigen veröffentlichte Warnungen?

Die BaFin warnt vor gefälschten Schreiben im Namen von Aufsichtsbehörden, mit denen angebliche Freigabezahlungen legitimiert werden sollen. Verbraucherzentralen berichten über Online-Anlageangebote, bei denen vor der Auszahlung weitere Zahlungen verlangt werden. Diese Warnungen belegen keinen konkreten Vorwurf gegen Velantrexis, zeigen aber, warum amtlich wirkende Schreiben und Bankbestätigungen unabhängig geprüft werden sollten.

Wie sichere ich einen zweifelhaften Zahlungsbeleg als Beweis?

Die ursprüngliche E-Mail samt Anhang, der vollständige Nachrichtenverlauf und die Kontoauszüge sollten aufbewahrt werden. Die Originaldatei sollte nicht verändert werden; Markierungen gehören in eine Kopie. Nach § 286 Abs. 1 ZPO würdigt das Gericht Beweise nach freier Überzeugung, ein einzelner Screenshot hat daher nicht automatisch denselben Wert wie eine durch weitere Unterlagen bestätigte Zahlung.

Was gilt, wenn die Empfängerbank angeblich das Geld zurückhält?

Auch diese Behauptung ist überprüfungsbedürftig. Wird für eine angebliche Freigabebescheinigung eine Gebühr verlangt, sollte zunächst die eigene Bank klären, ob eine Zahlung oder Anfrage bekannt ist. Eine zusätzliche Forderung sollte nicht allein aufgrund einer solchen Erklärung erfüllt werden.

Häufige Fragen

Beweist eine SWIFT-Bestätigung den Geldeingang?
Nein. Eine vorgelegte Kopie beweist nicht automatisch, dass der Betrag gutgeschrieben wurde. Die Echtheit muss gegebenenfalls über die beteiligten Banken geklärt werden.
Welche Angaben sollte ein Auszahlungsnachweis enthalten?
Auftraggeber, ausführendes Institut, Zahlungsdatum, Betrag, Währung und Transaktionsreferenz.
Welche Normen können bei gefälschten Belegen relevant sein?
§ 267 Abs. 1 StGB (Urkundenfälschung), § 269 StGB bei elektronischen Daten und § 263 StGB, wenn ein Beleg zu einer weiteren Zahlung führen soll.
Wie sichere ich Beweise?
E-Mail samt Anhang, Nachrichtenverlauf und Kontoauszüge aufbewahren und die Originaldatei nicht verändern. Das Gericht würdigt Beweise nach § 286 Abs. 1 ZPO frei.

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