Vermond24 (vermond24.com): Identitätsmissbrauch bei Festgeld

Veröffentlicht am 20.10.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • Vermond24 (vermond24.com) soll die Identität der Pallas Holdings Ltd. ohne Berechtigung nutzen
  • Keine weiteren Zahlungen, Bank informieren, Unterlagen und Zahlungsbelege sichern
  • Einlagensicherung greift nicht automatisch, wenn keine echte Bankeinlage entstanden ist
  • Bei Vermond24 könnte es sich um einen Betrug handeln.
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Vermond24 (vermond24.com) bewirbt Festgeldanlagen und soll nach öffentlich dokumentierten Recherchen die Identität der britischen Pallas Holdings Ltd. ohne erkennbare Berechtigung verwenden. Anleger, die im Vertrauen darauf Geld überwiesen haben, müssen mit einem Festgeldbetrug rechnen und sollten nicht bis zum Laufzeitende warten.

Ist Vermond24 seriös?

Die zentrale Auffälligkeit betrifft die Identität des vermeintlichen Vertragspartners. Ein Identitätsmissbrauch belastet nicht automatisch das Unternehmen, dessen Name unberechtigt genutzt wird. Zu unterscheiden sind die tatsächliche Gesellschaft und die unbekannten Verantwortlichen hinter vermond24.com. Auch authentische Gesellschaftsdaten oder ein Handelsregisterauszug belegen keine Berechtigung der handelnden Personen.

Welche Kontaktdaten werden genannt?

Im Zusammenhang mit vermond24.com werden folgende Angaben genannt:

  • support@vermond24.com (allgemeine Adresse)
  • nadine.bachman@vermond24.com und daniel.hoffmann@vermond24.com (persönliche Adressen)
  • Anschrift: Unit 2.15 Barley Mow Centre, 10 Barley Mow Passage, London W4 4PH
  • Telefon: +49 69 8088-4000

Ob die Namen echten Identitäten entsprechen, ist nicht geklärt. Eine Londoner Adresse oder deutsche Rufnummer belegt weder einen tatsächlichen Unternehmenssitz noch eine Zulassung zur Vermittlung von Bankanlagen.

Was sollten Anleger jetzt tun?

  1. Keine weiteren Zahlungen leisten (Anlagebeträge, Steuern, Freigabegebühren, Sicherheiten).
  2. Bank sofort informieren und Überweisungsrückruf verlangen.
  3. Verträge, Festgeldbestätigungen, E-Mails (möglichst als Originaldateien mit Kopfzeilen) und Chatverläufe sichern.
  4. Zugangsdaten ändern, Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren, keine weiteren Ausweiskopien senden.
  5. IBAN, Zahlungsempfänger und Verwendungszwecke dokumentieren.
  6. Rechtliche Schritte prüfen lassen.

Wurde Fernwartungssoftware wie AnyDesk oder TeamViewer genutzt, sind Zugriffe auf Computer und Onlinebanking zu überprüfen.

Wo ist das Festgeld tatsächlich gelandet?

Bei echtem Festgeld besteht ein Rückzahlungsanspruch gegen das Kreditinstitut. Anleger sollten die im Vertrag genannte Bank über selbst recherchierte Kontaktdaten fragen, ob ein Festgeldkonto auf ihren Namen existiert, ob die Einzahlung eingegangen ist und ob die IBAN zur Bank gehört. Fehlt eine Bestätigung, ist das ein schwerwiegender Anlass für weitere Nachforschungen.

Greift die Einlagensicherung?

Anspruchsberechtigte Einlagen sind in der EU grundsätzlich bis 100.000 Euro je Einleger und Kreditinstitut geschützt. Wer Geld an Betrüger überweist, erhält dadurch jedoch nicht automatisch eine geschützte Bankeinlage. Entscheidend ist, ob tatsächlich eine Einlage bei einem angeschlossenen Institut entstanden ist.

Welche Ansprüche kommen in Betracht?

Geprüft werden kann der Betrugstatbestand nach § 263 Abs. 1 StGB. Zivilrechtlich kommen Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB oder § 826 BGB sowie Bereicherungsrecht nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB in Betracht. Bei nicht autorisierten Zahlungen kann § 675u BGB einen Erstattungsanspruch begründen; bei selbst freigegebenen Überweisungen müsste eine Bankhaftung anhand konkreter Pflichtverletzungen geprüft werden. Nicht jeder Zahlungsempfänger haftet automatisch; bei grenzüberschreitenden Zahlungen sind Zuständigkeit, anwendbares Recht und Vollstreckung zu klären.

Warum eine Strafanzeige und Vorsicht vor Rückholangeboten?

Eine Strafanzeige mit Chronologie, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Kontoverbindungen und dem Hinweis auf die behauptete Verbindung zur Pallas Holdings Ltd. kann Ermittlungen und unter Voraussetzungen eine Vermögenssicherung ermöglichen, garantiert aber keine Erstattung. Vor sogenannten Recovery Scams ist zu warnen: Wer Geld für angebliche Rückholgarantien verlangt oder Zugangsdaten, Wallet-Schlüssel oder Fernwartungsrechte fordert, handelt nicht seriös.

Häufige Fragen

Wessen Identität wird bei Vermond24 offenbar missbraucht?
Nach öffentlich dokumentierten Recherchen wird die Identität der britischen Pallas Holdings Ltd. ohne erkennbare Berechtigung für vermond24.com verwendet.
Sollte ich bis zum Ende der Festgeldlaufzeit warten?
Nein. Bei begründetem Verdacht auf Identitätsmissbrauch sollten rechtliche Handlungsmöglichkeiten frühzeitig geprüft werden.
Schützt die Einlagensicherung mein Geld?
Nicht automatisch. Geschützt sind nur tatsächlich entstandene Einlagen bei einem angeschlossenen Kreditinstitut, in der EU grundsätzlich bis 100.000 Euro je Einleger und Institut.
Welche Unterlagen sollte ich sichern?
Verträge, Festgeldbestätigungen, E-Mails als Originaldateien, Chatverläufe, Überweisungsbelege sowie IBAN, Empfängername, BIC und Verwendungszweck.
Was gilt, wenn vor der Auszahlung weitere Gebühren verlangt werden?
Keine weiteren Zahlungen leisten und die Forderung samt Begründung sichern.

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