waldersberg-partner.com: Erfahrungen und Warnsignale

Veröffentlicht am 16.10.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • waldersberg-partner.com tritt als Kanzlei in Luzern auf, nicht als Trading-Plattform.
  • Keine Behördenwarnung gefunden; kritische Quellen sind Foren und Anwaltsartikel, nur begrenzt belastbar.
  • Keine Zahlungen leisten, Beweise sichern und Zahlungswege anwaltlich prüfen lassen.
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Wenn Sie im Zusammenhang mit Anlagebetrug, einer Auszahlung oder einer angeblichen Rückholung von Geld von waldersberg-partner.com kontaktiert wurden, sollten Sie vorsichtig sein. Betroffene können bei mir eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern, auch über anwalt-anlagebetrug.de. Wichtig vorab: Bei waldersberg-partner.com handelt es sich nach den vorliegenden Informationen nicht um eine Trading-Plattform, sondern um den Internetauftritt einer angeblichen Rechtsanwaltskanzlei.

waldersberg-partner.com Erfahrungen: Was über die angebliche Kanzlei bekannt ist

Die Seite gibt sich als international tätige Rechtsanwaltskanzlei mit Hauptsitz in Luzern aus. Genannt wird die Adresse Neustadtstrasse 7b, 6003 Luzern. Das Impressum führt außerdem Standorte in Halifax (Kanada) und Amsterdam auf. Das sind Eigenangaben der Seite, keine überprüften Tatsachen.

Dieselbe Kanzlei mit gleicher Adresse erscheint nach den Recherchen auf mindestens zwei weiteren Domains, nämlich waldersberg.com und waldersbergs.com. Die Kontakt-E-Mail-Adressen unterscheiden sich dort. Mehrere Domains für denselben Auftritt sind für sich genommen kein Beweis für etwas Unseriöses. Sie sind aber ein Punkt, den man bei der Prüfung beachten sollte.

Ist waldersberg-partner.com seriös? Die Quellenlage im Überblick

Eine abschließende Antwort ist derzeit nicht möglich, es bestehen aber deutliche Warnsignale. Eine Warnung einer Finanzaufsichtsbehörde habe ich nicht gefunden. Einen Registereintrag konnte die Recherche ebenfalls nicht belegen. Allerdings waren die Register nicht direkt durchsuchbar, das Fehlen eines Eintrags ist deshalb nicht bewiesen.

Mehrere Online-Quellen stufen das Angebot kritisch ein:

  • Ein Forenteilnehmer bezeichnet die Seite als gefälscht und berichtet, an der Schweizer Adresse zeige Google Maps keine Kanzlei. Das ist ein anonymer, ungeprüfter Einzelbericht.
  • Ein Beitrag auf diebewertung.de vom 26.05.2026 warnt vor einer Betrugsmasche im Namen einer Kanzlei Waldersberg. Er nennt Identitätsdiebstahl, gefälschte Webseiten und Angebote rund um angebliche Insolvenzverfahren. Eine Originalwarnung der Verbraucherzentrale, auf die er sich beruft, war nicht auffindbar.
  • Ein Fachartikel auf anwalt24.de ordnet den Auftritt als Recovery-Betrug ein. Dabei werden bereits Geschädigte kontaktiert, denen angeblich Geld zurückgeholt wird.

Diese Quellen sind überwiegend Anwaltswerbung und Foren. Sie sind nur begrenzt belastbar, ersetzen keine Behördenwarnung und sollten nicht als Beweis verstanden werden. Dennoch sprechen sie dafür, Kontakte dieser Art sehr kritisch zu prüfen.

Identitätsdiebstahl: Was der Hinweis bedeutet und was offen ist

Als Hinweis wurde Identitätsdiebstahl genannt. Bestätigt ist das nicht. Ob es eine echte Kanzlei gleichen Namens gibt, deren Identität missbraucht wird, ist nach den Recherchen offen. Eine Quelle, die eine echte Kanzlei Waldersberg und Partner in Luzern belegt, wurde nicht gefunden.

Allgemein kommt es bei Fake-Kanzleien vor, dass Namen echter Berufsträger oder erfundene Identitäten verwendet werden. Die Handwerkskammer Freiburg warnt allgemein vor solchen betrügerischen Kanzlei-Websites. Waldersberg wird dort nicht genannt. Der Beitrag dient nur als Hintergrund zur Masche.

waldersberg-partner.com Auszahlung: Warum Zahlungsaufforderungen kritisch sind

Wer von einer angeblichen Kanzlei zur Zahlung aufgefordert wird, sollte nicht vorschnell zahlen. Für waldersberg-partner.com sind mir keine belegten Auszahlungsprobleme bekannt. Ein Forenbeitrag schildert allerdings einen Fall, in dem einem Angehörigen eine Rückzahlung von knapp 50.000 Euro in Aussicht gestellt und ein Identitätscheck verlangt worden sein soll. Das ist ein ungeprüfter Einzelbericht.

Aus meiner anwaltlichen Sicht gelten bei solchen Konstellationen allgemeine Warnsignale:

  • Sie werden unaufgefordert kontaktiert und Ihnen wird eine Rückzahlung versprochen.
  • Vor der Auszahlung sollen Gebühren, Steuern oder Kautionen gezahlt werden.
  • Es wird ein Identitätscheck mit Ausweiskopie oder Bankdaten verlangt.
  • Die Kommunikation läuft über WhatsApp oder andere Messenger, ein persönlicher Kontakt ist nicht möglich.
  • Die Kanzlei lässt sich in unabhängigen Verzeichnissen nicht finden.

Was Sie jetzt sofort tun sollten

  1. Leisten Sie keine weiteren Zahlungen und stimmen Sie keinen Gebühren, Steuern oder Freischaltungszahlungen zu.
  2. Senden Sie keine weiteren persönlichen Dokumente, etwa Ausweis, Selfie oder Kontoauszüge.
  3. Sichern Sie alle Chats, E-Mails und Anrufe. Exportieren Sie WhatsApp- und Telegram-Verläufe und notieren Sie Namen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen.
  4. Sichern Sie Zahlungsnachweise: Überweisungsbelege, Kreditkartenabrechnungen, Empfängerkonten sowie bei Kryptowährungen Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes.
  5. Speichern Sie Screenshots der Website, des Impressums und etwaiger Verträge oder Vollmachten.
  6. Entfernen Sie Fernwartungsprogramme wie AnyDesk oder TeamViewer, falls installiert, und prüfen Sie Zugänge.
  7. Ändern Sie Passwörter und aktivieren Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung.
  8. Informieren Sie Ihre Bank oder Ihren Zahlungsdienstleister zeitnah, wenn Sie bereits gezahlt haben.

Recovery-Masche: Warum Geschädigte erneut kontaktiert werden

Opfer von Anlagebetrug werden häufig ein zweites Mal angesprochen. Die Absender geben sich als Kanzlei, Ermittler, Blockchain-Experten, Behörde oder Rückholfirma aus. Sie behaupten, verlorenes Geld gefunden zu haben, verlangen aber vorab Gebühren, Steuern oder Kautionen.

Ich rate dazu, auf solche Angebote nicht einzugehen. Seriöse Anwälte versprechen keine sichere Rückholung und verlangen keine Zahlungen für die Freigabe angeblich gefundener Gelder. Prüfen Sie jede Kanzlei unabhängig. Nutzen Sie dazu Anwaltsverzeichnisse, Handelsregister und offizielle Kontaktwege, nicht die Angaben aus der Nachricht selbst.

waldersberg-partner.com Geld zurück: Welche Möglichkeiten rechtlich geprüft werden können

Ob und wie Geld zurückerlangt werden kann, hängt vom Einzelfall, vom Zahlungsweg und von den vorhandenen Informationen ab. Eine Garantie gibt es nicht. Geprüft werden kann zum Beispiel, ob eine Banküberweisung noch zurückgerufen werden kann, ob bei Kartenzahlungen ein Erstattungsverfahren in Betracht kommt oder ob Kryptowährungen nachverfolgt werden können.

Auch zivilrechtliche Ansprüche gegen Beteiligte, Hinweise an Ermittlungsbehörden und eine Strafanzeige kommen in Betracht. Dafür sind vollständige Unterlagen wichtig. Je früher Zahlungswege dokumentiert sind, desto eher lassen sich Handlungsmöglichkeiten einschätzen. Eine Anzeige bei der Polizei kann sinnvoll sein, auch um eine Vorgangsnummer für Bank und Versicherer zu haben.

Rechtsanwalt Martin Wehrmann: kostenfreie Ersteinschätzung bei Kontakt mit waldersberg-partner.com

Wenn Sie mit waldersberg-partner.com Kontakt hatten, Zahlungen geleistet haben oder zur Zahlung aufgefordert wurden, können Sie mir Ihren Fall über anwalt-anlagebetrug.de für eine kostenfreie Ersteinschätzung schildern. Ich prüfe als Rechtsanwalt bei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht, welche Anhaltspunkte vorliegen, welche Zahlungswege betroffen sind und welche weiteren rechtlichen Schritte in Betracht kommen.

Bitte halten Sie dafür Chatverläufe, Zahlungsbelege und die Kontaktdaten bereit. Ich kann keinen Erfolg zusagen, aber eine strukturierte Prüfung zeigt, welche Möglichkeiten im konkreten Fall bestehen.

Häufige Fragen

Ist waldersberg-partner.com eine Trading-Plattform?
Nein. Nach den Recherchen tritt waldersberg-partner.com als internationale Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Luzern auf, nicht als Handels- oder Investmentplattform.
Gibt es eine Behördenwarnung zu waldersberg-partner.com?
Eine Warnung einer Finanzaufsichtsbehörde wurde nicht gefunden. Kritische Einschätzungen stammen aus einem Forum, von diebewertung.de und von Anwaltsartikeln.
Ist der Hinweis auf Identitätsdiebstahl bestätigt?
Nein. Der Hinweis wurde genannt, ist aber nicht bestätigt. Ob eine echte Kanzlei gleichen Namens existiert, ist offen.
Was sollte ich tun, wenn ich von waldersberg-partner.com kontaktiert wurde?
Zahlen Sie nichts, senden Sie keine Dokumente, sichern Sie Chats und Belege und lassen Sie den Fall anwaltlich prüfen.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

  • 1Sie schildern uns Ihren Fall
  • 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
  • 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
  • 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.

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