Waldersberg und Partner: Identitätsdiebstahl, Warnhinweise

Veröffentlicht am 16.10.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • Keine Behördenwarnung gefunden, aber Hinweise auf Identitätsdiebstahl unter dem Kanzleinamen
  • Mehrere Domains mit fast identischen Inhalten; Echtheit und Kanzleiexistenz ungeklärt
  • Keine Zahlungen leisten, Beweise sichern, Zahlungswege anwaltlich prüfen lassen
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Wer unter dem Namen Waldersberg und Partner (Waldersberg & Co) kontaktiert wurde und nun an einen Betrug denkt, sollte sofort innehalten und keine Zahlungen mehr leisten. Zu dieser Kanzlei gibt es bislang weniger klassische Erfahrungen mit Auszahlungsproblemen als Warnhinweise zu einer Masche mit Identitätsdiebstahl. Betroffene können bei mir über anwalt-anlagebetrug.de eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

Waldersberg und Partner Erfahrungen: Was bislang bekannt ist

Nach den derzeit öffentlich verfügbaren Informationen sollten Anleger und Interessenten besondere Vorsicht walten lassen. Eine Warnung einer Finanzaufsichtsbehörde habe ich nicht gefunden.

Ein Verbraucherportal warnt jedoch vor einer Betrugsmasche mit Identitätsdiebstahl unter dem Namen „Waldersberg & Co.“ bzw. „Waldersberg & Partner“. Es beruft sich auf Hinweise der Verbraucherzentrale. Eine Originalquelle der Verbraucherzentrale konnte nicht aufgefunden werden.

Laut diesem Bericht geht es um dubiose Angebote zu angeblichen Insolvenzverfahren oder zum Erwerb von Insolvenzmasse. Genannt werden gefälschte Webseiten und E-Mails, kopierte Kanzleidaten und gefälschte Ansprechpartner. Der Bericht formuliert dies mit „offenbar“, es handelt sich also nicht um gesicherte Feststellungen.

Eine Anlegerkanzlei behauptet zudem, negative Erfahrungen häuften sich. Konkrete Belege habe ich dazu nicht gefunden. Ich gewichte diese Angabe daher vorsichtig.

Ist Waldersberg und Partner seriös? Auffälligkeiten bei den Webseiten

Ob eine echte Kanzlei dieses Namens existiert, lässt sich nach meinem Kenntnisstand nicht klären. Einen Register- oder Anwaltsverzeichniseintrag habe ich nicht gefunden. Das beweist keinen Betrug, ist aber ein Warnsignal.

Unter dem Namen treten mindestens drei Domains auf: waldersberg.com, waldersberg-partner.com und waldersbergs.com. Sie zeigen nahezu identische Inhalte und dieselbe Luzerner Adresse. Welche Seite legitim oder gefälscht ist, ist unklar.

Auffällig ist Folgendes:

  • Die Kanzlei heißt mal „& Partner“, mal „& Co.“.
  • Das Impressum von waldersbergs.com nennt Zulassungsnummern für Finnland und Delaware, aber keine Schweizer Anwaltsregister- oder Handelsregisterangabe. Diese Angaben wurden nicht gegen ein Register geprüft.
  • Als Kanzleisekretariat wird eine deutsche WhatsApp-Nummer genannt, obwohl die Kanzlei als Luzerner Kanzlei auftritt.
  • Weitere Standorte wie Amsterdam und Halifax werden genannt, sind aber nicht verifiziert.
  • Der X-Account @waldersberg wurde im Februar 2026 angelegt, hat 2 Follower und keine Beiträge.

Der Hinweis auf Identitätsdiebstahl bedeutet: Es ist möglich, dass Dritte einen Namen oder Kanzleidaten missbrauchen. Ob das hier zutrifft und wer dahintersteht, ist nach den verfügbaren Informationen offen.

So funktioniert die Masche: Typische Muster bei falschen Kanzleien

Bei Betrugsmodellen mit angeblichen Kanzleien wird Vertrauen durch professionelle Auftritte erzeugt. Allgemein bekannt sind gefälschte Webseiten, Phishing-E-Mails und Druck zu schnellen Zahlungen.

Typisch ist, dass zunächst ein attraktives Angebot gemacht wird, etwa günstige Vermögenswerte oder Insolvenzmasse. Danach folgen Forderungen nach Vorauszahlungen, Gebühren, Steuern oder Kautionen. Wer zahlt, erhält selten die versprochene Leistung, stattdessen kommen weitere Forderungen.

Dieses Muster ist ein allgemeines Betrugsmuster. Ich behaupte nicht, dass jeder Kontakt unter dem Namen Waldersberg und Partner so verlaufen ist.

Waldersberg und Partner Auszahlung: Warum Zahlungsforderungen ein Alarmzeichen sind

Zu konkreten Auszahlungsproblemen bei Waldersberg und Partner liegen mir keine belegten Berichte vor. Dennoch gilt eine Grundregel: Wer vor einer angeblichen Auszahlung oder Lieferung zuerst Gebühren, Steuern oder Freischaltungskosten zahlen soll, sollte sofort misstrauisch werden.

Seriöse Anwälte und Institutionen verlangen keine Zahlungen auf private Konten oder Kryptowallets und drängen nicht zur Eile. Auch Zahlungsaufforderungen per WhatsApp sind ein Warnsignal.

Was Sie jetzt sofort tun sollten

  1. Leisten Sie keine weiteren Zahlungen und stimmen Sie keinen Gebühren, Steuern oder Freischaltungen zu.
  2. Sichern Sie E-Mails, WhatsApp-Chats, Telefonnummern und Namen der Ansprechpartner. Exportieren Sie Chatverläufe.
  3. Speichern Sie Screenshots der Webseiten, der Angebote und aller Verträge oder Rechnungen.
  4. Sichern Sie Zahlungsnachweise: Überweisungen, Empfängerkonten, Kreditkartenbelege, Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes.
  5. Informieren Sie Ihre Bank oder Ihren Zahlungsdienstleister zeitnah und fragen Sie nach Rückruf- oder Sperrmöglichkeiten.
  6. Ändern Sie Passwörter und aktivieren Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung.
  7. Entfernen Sie Fernwartungsprogramme wie AnyDesk oder TeamViewer und prüfen Sie Zugänge.
  8. Senden Sie keine weiteren persönlichen Dokumente, wie Ausweiskopien.

Waldersberg und Partner Geld zurück: Welche rechtlichen Möglichkeiten geprüft werden können

Ob Geld zurückgeholt werden kann, hängt vom Einzelfall, vom Zahlungsweg und von den verfügbaren Informationen ab. Ich kann keine Erfolgsaussicht zusagen.

Ich prüfe in solchen Fällen insbesondere, wohin das Geld geflossen ist. Bei Banküberweisungen kann eine rasche Information der Bank sinnvoll sein. Bei Kartenzahlungen kommt unter Umständen ein Chargeback in Betracht. Bei Kryptowährungen lässt sich der Weg der Transaktionen teils nachverfolgen.

Rechtlich kommen je nach Fall Strafanzeige, zivilrechtliche Ansprüche, etwa auf Schadensersatz, und Ansprüche gegen beteiligte Zahlungsdienstleister oder Empfängerbanken in Betracht. Wurde Ihr Name oder Ihre Identität missbraucht, sind zusätzlich Anzeige und Schutzmaßnahmen wichtig.

Vorsicht vor Recovery Scam und Folgebetrug

Opfer von Betrug werden häufig erneut kontaktiert, etwa von angeblichen Ermittlern, Behörden, Blockchain-Experten, Anwälten oder Rückholfirmen. Sie behaupten, Ihr Geld gefunden zu haben, und verlangen vorab Gebühren.

Zahlen Sie hierfür nichts. Prüfen Sie unaufgeforderte Angebote, fordern Sie Nachweise an und sprechen Sie im Zweifel vorher mit einem Anwalt Ihres Vertrauens.

Rechtsanwalt Martin Wehrmann: kostenfreie Ersteinschätzung bei Waldersberg und Partner

Wenn Sie mit Waldersberg und Partner (Waldersberg & Co) Kontakt hatten, Geld gezahlt haben oder Opfer eines Identitätsmissbrauchs wurden, können Sie mir Ihren Fall über anwalt-anlagebetrug.de für eine kostenfreie Ersteinschätzung schildern.

Als Rechtsanwalt bei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht prüfe ich den Sachverhalt, die Zahlungswege und mögliche weitere rechtliche Schritte. Halten Sie dafür Chatverläufe, Zahlungsbelege und Kontaktdaten bereit.

Häufige Fragen

Ist Waldersberg und Partner seriös?
Das lässt sich nicht bestätigen. Ein Register- oder Anwaltsverzeichniseintrag wurde nicht gefunden, mehrere Domains treten mit nahezu identischen Inhalten auf, und ein Verbraucherportal warnt vor Identitätsdiebstahl unter dem Namen. Vorsicht ist angebracht.
Gibt es eine Behördenwarnung zu Waldersberg und Partner?
Eine Warnung einer Aufsichtsbehörde wurde nicht gefunden. Ein Verbraucherportal beruft sich auf Hinweise der Verbraucherzentrale, deren Originalquelle nicht auffindbar war.
Worum geht es bei der gemeldeten Masche?
Laut einem Verbraucherportal geht es offenbar um Identitätsdiebstahl mit angeblichen Insolvenzverfahren oder Insolvenzmasse-Angeboten, gefälschten Webseiten und E-Mails. Das sind nicht gesicherte Angaben.
Was sollte ich tun, wenn ich bereits gezahlt habe?
Keine weiteren Zahlungen leisten, Chats und Zahlungsnachweise sichern, Bank oder Zahlungsdienstleister informieren und den Fall anwaltlich prüfen lassen.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

  • 1Sie schildern uns Ihren Fall
  • 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
  • 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
  • 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.

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