Waveland Partners: MiCA-Regulierung und Namensprüfung

Veröffentlicht am 02.09.2026

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • Waveland Partners nutzt mehrere Domains und Firmennamen parallel
  • Behauptete EU-Regulierung ist ohne ESMA-Registerabgleich nicht belegt
  • Direkte Wallet-Überweisungen weichen von Kundengeldschutz nach MiCA ab
  • Bei Waveland Partners könnte es sich um einen Betrug handeln.
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Waveland Partners (wavelandpartners.com, wavelandpartners.pro, wavelandpartners.vip sowie klingensteingroups.com/.pro/.vip) wirbt mit dem Anspruch, ein reguliertes europäisches Kryptounternehmen zu sein. Ob diese Behauptung mit dem tatsächlichen Zulassungsstatus nach der EU-Verordnung MiCA übereinstimmt, lässt sich anhand des zentralen Registers der europäischen Wertpapieraufsicht ESMA überprüfen. Für Betroffene ist neben einem möglichen Betrugsverdacht auch die regulatorische Stellung des Anbieters rechtlich relevant.

Was bedeutet MiCA für Anbieter wie Waveland Partners?

Die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) verlangt nach Artikel 59 grundsätzlich eine Zulassung, bevor ein Unternehmen Kryptodienstleistungen in der EU anbieten darf. Eine solche Zulassung gilt anschließend in der gesamten Union. Entscheidend ist dabei nicht, ob eine Plattform sich als „reguliert“ bezeichnet, sondern welche juristische Person die Dienstleistung tatsächlich erbringt und ob für genau diese Gesellschaft eine Erlaubnis besteht.

Ist eine EU-Adresse ein Beleg für eine MiCA-Zulassung?

Nein. MiCA verlangt zwar für zugelassene Anbieter einen Sitz und eine tatsächliche Geschäftsleitung in der EU, doch daraus folgt nicht, dass jede Plattform mit europäischer Adresse automatisch reguliert ist. Bei Waveland Partners wird im Impressum eine Adresse in Madrid genannt, der Support kommuniziert auf Deutsch und Einzahlungen erfolgen in USDT. Ob die dort genannte Gesellschaft tatsächlich für die angebotenen Kryptodienstleistungen zugelassen ist, lässt sich nur durch einen Abgleich mit dem ESMA-Register klären.

Wie wird bei Waveland Partners mit Kundengeldern und Kryptowerten umgegangen?

MiCA verpflichtet regulierte Kryptowerte-Dienstleister, Kundengelder von eigenen Geldern getrennt zu halten, und stellt bei der Verwahrung von Kryptowerten organisatorische Anforderungen auf, etwa an Verwahrungsverträge und Aufzeichnungen über Kundenpositionen. Bei Waveland Partners stellt sich deshalb die Frage, ob Kapital überhaupt als Kundengeld behandelt wurde oder ob Anleger unmittelbar angewiesen wurden, Kryptowährungen an eine externe Wallet zu senden – eine Struktur, die von den Erwartungen an einen regulierten Anbieter erheblich abweichen kann.

Spielt der Erstkontakt eine Rolle?

Ja. MiCA unterscheidet zwischen einer echten Eigeninitiative des Kunden und aktiver Kundenansprache durch einen Anbieter außerhalb der EU. Erfolgte der Erstkontakt über eine Werbeanzeige, einen unerwarteten Anruf oder eine Nachricht über Telegram, ist die Behauptung, es habe sich um eine reine Eigeninitiative des Anlegers gehandelt, überprüfungsbedürftig.

Was zeigt ein Whitepaper im MiCA-Register?

Die ESMA weist ausdrücklich darauf hin, dass im Register geführte Whitepaper nicht automatisch behördlich geprüft oder genehmigt wurden. Für den Inhalt bleibt der jeweilige Anbieter selbst verantwortlich. Wirbt Waveland Partners mit einem „EU-registrierten Whitepaper“, lässt sich daraus keine behördliche Prüfung des wirtschaftlichen Angebots ableiten.

Was sollten Betroffene von Waveland Partners prüfen?

Relevant sind insbesondere: welche juristische Person hinter dem Angebot steht, welche konkreten Kryptodienstleistungen erbracht werden, ob eine MiCA-Zulassung im ESMA-Register auffindbar ist und ob Domain sowie Unternehmensidentität tatsächlich übereinstimmen. Gerade die Verwendung mehrerer Domains (wavelandpartners.com/.pro/.vip sowie klingensteingroups.com/.pro/.vip) unter offenbar wechselnden Firmennamen wirft Fragen zur tatsächlichen Identität des Anbieters auf.

Häufige Fragen

Ist Waveland Partners (wavelandpartners.com) reguliert?
Das ist unklar. Eine EU-Adresse oder die Behauptung „EU regulated“ ist kein Beleg für eine MiCA-Zulassung. Ob die konkrete Gesellschaft im ESMA-Register geführt wird, lässt sich nur durch Abgleich prüfen.
Warum nutzt Waveland Partners mehrere Domains und Namen?
Der Anbieter tritt unter wavelandpartners.com, .pro, .vip sowie klingensteingroups.com, .pro, .vip auf. Solche parallelen Domains und Firmennamen erschweren die Zuordnung, welche juristische Person tatsächlich verantwortlich ist.
Was bedeutet es, wenn Anleger Kryptowährungen direkt an eine Wallet senden mussten?
Das weicht vom bei regulierten Anbietern üblichen Kundengeldschutz ab, wonach Kundengelder von eigenen Geldern des Dienstleisters getrennt gehalten werden müssen.
Ist ein im MiCA-Register gelistetes Whitepaper eine behördliche Genehmigung?
Nein. Die ESMA stellt klar, dass gelistete Whitepaper nicht automatisch geprüft oder genehmigt wurden. Verantwortlich bleibt der Anbieter selbst.
Was ist bei Zweifeln an der Regulierung von Waveland Partners zu beachten?
Relevant sind die tatsächliche juristische Person, die konkrete Dienstleistung, der Erstkontakt zum Anleger sowie die Zahlungs- und Verwahrungsstruktur der Gelder und Kryptowerte.

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