Wertstein & Partner AG: Identitätsmissbrauch bei wertstein-partner.com

Veröffentlicht am 23.10.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • Bei wertstein-partner.com besteht der Hinweis auf Missbrauch eines echten Unternehmensnamens
  • Impressum nennt widersprüchliche Länderangaben (Frankfurt, Amsterdam, schweizerisches Recht)
  • Zahlungen stoppen, Bank informieren, Belege sichern und tatsächliche Zahlungsempfänger ermitteln
  • Bei Wertstein & Partner AG könnte es sich um einen Betrug handeln.
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Bei Angeboten unter dem Namen Wertstein & Partner AG auf wertstein-partner.com und über die Adresse info@wertstein-partner.com ist besondere Vorsicht geboten. Nach dem vorliegenden Hinweis wird ein echter Unternehmensname missbraucht, sodass nicht davon auszugehen ist, dass der rechtmäßige Namensträger hinter diesen Kontakten steht. Wer bereits Geld überwiesen hat, sollte weitere Zahlungen stoppen und seine Bank informieren.

Ist wertstein-partner.com seriös?

Die Website nennt als Herausgeber eine „Wertstein & Partner AG“ mit Anschrift am Taunustor 1 in Frankfurt am Main. Das Impressum enthält zugleich eine niederländische Handelsregisternummer, eine Anschrift in Amsterdam und einen Hinweis auf schweizerisches Recht. Diese unterschiedlichen Länderangaben beweisen keinen Betrug, verlangen aber eine sorgfältige Identitätsprüfung. Aus dem Impressum allein lässt sich die Website keinem rechtmäßigen Unternehmen zuverlässig zuordnen. Sinnvoll ist es, das vollständige Impressum samt Datum zu sichern und Registerangaben unabhängig abzugleichen.

Welche Parallelfälle gibt es?

Die BaFin warnte im Januar 2025 vor „Interactive Assets“, deren Betreiber behaupteten, ihr Angebot stamme von Unternehmen der Börse Stuttgart; die Behörde stellte einen Identitätsmissbrauch fest. Im Mai 2024 warnte sie vor pepperstone.vip, das die Identität der zugelassenen Pepperstone GmbH missbrauchte. 2025 veröffentlichte die BaFin zudem einen Fall über dvagk.de mit Festgeldangeboten unter dem Namen der Deutschen Vermögensberatung AG. Eine Verbindung dieser Fälle zu wertstein-partner.com ist nicht bekannt. Sie zeigen aber, dass echte Unternehmensdaten eine fremde Internetadresse nicht legitimieren.

Was tun bei Problemen mit der Auszahlung?

Bei einer verweigerten Auszahlung ist die Empfängeridentität oft wichtiger als der angezeigte Anlagebetrag. Zu klären ist, ob das Geld an eine Privatperson, ein anderes Unternehmen oder ein ausländisches Konto ging. Zusätzliche Gebühren für die Auszahlung sollten nicht ungeprüft bezahlt werden; eine solche Forderung ist für dieses Angebot allerdings nicht unabhängig belegt.

  1. Keine weiteren Beträge überweisen, auch nicht für angebliche Steuer- oder Freigabekosten.
  2. Bank kontaktieren und einen Überweisungsrückruf versuchen.
  3. Kreditkartenzahlungen auf Reklamationsmöglichkeiten prüfen lassen.
  4. E-Mails im Originalformat sichern, da Header technische Informationen enthalten.
  5. Website, Verträge und Auszahlungsanträge dokumentieren.
  6. IBAN, Empfängernamen, bei Kryptowährungen Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes erfassen.
  7. Passwörter ändern und Fernzugriffe entfernen.

Bei übermittelten Ausweisdokumenten ist ein weiterer Identitätsmissbrauch zu bedenken.

Wer haftet bei Identitätsdiebstahl?

Der rechtmäßige Namensträger haftet nicht allein deshalb, weil Dritte seinen Namen verwenden. Gegen die tatsächlich Verantwortlichen kommen bei nachgewiesener Täuschung Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie aus § 826 BGB in Betracht. Unter Umständen bestehen Rückforderungsansprüche nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB. Eine automatische Bankhaftung für autorisierte Überweisungen besteht nicht. Entscheidend ist, die tatsächlichen Betreiber und Zahlungsempfänger zu identifizieren.

Warum ist die zweite Kontaktaufnahme riskant?

Nach einem Anlagebetrug melden sich mitunter angebliche Rückholunternehmen oder Behördenmitarbeiter. Die BaFin warnte im Oktober 2025 vor Betrügern, die sich als Mitarbeiter einer angeblichen BaFin-Taskforce ausgaben und Hilfe bei der Geldrückholung versprachen. Vorauszahlungen an solche Kontakte sollten unterbleiben, private Wallet-Schlüssel dürfen nie weitergegeben werden.

Häufige Fragen

Ist die Wertstein & Partner AG auf wertstein-partner.com seriös?
Nach dem vorliegenden Hinweis wird ein echter Unternehmensname missbraucht. Das Impressum enthält widersprüchliche Länderangaben, weshalb eine unabhängige Identitätsprüfung nötig ist.
Was sollte ich nach einer Überweisung sofort tun?
Weitere Zahlungen stoppen, die Bank für einen Überweisungsrückruf kontaktieren, E-Mails im Original sichern und Zahlungsdaten wie IBAN oder Wallet-Adressen dokumentieren.
Welche Anspruchsgrundlagen kommen in Betracht?
Gegen die tatsächlich Verantwortlichen kommen § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB, § 826 BGB und unter Umständen § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB in Betracht.
Haftet das Unternehmen, dessen Name missbraucht wurde?
Nein, der rechtmäßige Namensträger haftet nicht allein deshalb, weil Dritte seinen Namen verwenden.

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