work-co.net: App-Tester-Job und Ausweis-Upload
- Watchlist Internet warnt seit 21.10.2026 vor work-co.net als betrügerischem Jobangebot
- Bewerber sollen Ausweis, Selfie, IBAN und Steuer-ID übermitteln
- Registrierte WorkCo Germany GmbH existiert, Autorisierung von work-co.net ist unbestätigt
- Bei WorkCo könnte es sich um einen Betrug handeln.
- Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
- Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.
Die Domain work-co.net (WorkCo) bewirbt App-Tester-Jobs mit bis zu 19 Euro netto pro Stunde. Die österreichische Watchlist Internet warnt seit dem 21. Oktober 2026 vor work-co.net als betrügerischem Jobangebot und nennt Identitätsdiebstahl, finanzielle Verluste und mögliche Geldwäsche. Im Bewerberprozess sollen Ausweiskopien, ein Selfie und die IBAN übermittelt werden.
Ist work-co.net seriös?
Das lässt sich nach dem Artikel nicht abschließend bestätigen. Ein Direktaufruf von work-co.net am 6. November 2026 endete per HTTPS und HTTP mit einer Zeitüberschreitung. Unabhängige Website-Prüfungen dokumentieren eine Weiterleitung auf work-co.de, deren Seitentitel die App-Tester-Jobs bewirbt. Angesichts der öffentlichen Warnung sollten Bewerber nicht allein auf Eigenauskünfte des Anbieters vertrauen.
Welche Daten verlangt das Bewerberportal?
Laut Datenschutzerklärung des Portals (portal.work-co.net) werden zunächst Name, E-Mail, Telefonnummer und Angaben zum Kennenlerntermin verarbeitet. Später sollen Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Familienstand und Steueridentifikationsnummer folgen. Zur Verifizierung werden Vorder- und Rückseite des Ausweises, ein Selfie und die IBAN genannt.
Der Anbieter verspricht, Ausweisbilder nach Prüfung automatisch zu löschen und Daten auf deutschen Servern zu speichern. Zugleich sieht die Erklärung eine mögliche Verarbeitung durch Dienstleister außerhalb der EU und den Einsatz von KI-Systemen bei der Dokumentenprüfung vor. Ob die Versprechen eingehalten werden, konnte nicht unabhängig überprüft werden.
Gibt es das Unternehmen hinter WorkCo wirklich?
Das Portal nennt die WorkCo Germany GmbH, Amelia-Mary-Earhart-Straße 8, 60549 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 119777 eingetragen, Gegenstand sind Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung. Die Frankfurter Anschrift stammt aus einer Registeränderung von 2021; seit Mai 2023 wird laut öffentlichen Registerinformationen eine Geschäftsanschrift in Mailand (Via del Lauro 9) geführt. Das beweist keinen Identitätsdiebstahl, macht aber eine unabhängige Prüfung nötig. Eine bestätigte Autorisierung von work-co.net durch die eingetragene Gesellschaft liegt nicht vor.
Was berichten Betroffene?
Eine Nutzerin schildert auf einem Bewertungsportal, sie habe im August 2026 einen Vertrag unterschrieben und zuvor Ausweis- und Bankdaten übermittelt. Nach der Bewertung von Webseiten über ein Mitarbeiterportal sei die Vergütung Anfang September nicht eingegangen. Dieser Bericht ist nicht unabhängig verifiziert.
Was tun nach einer Bewerbung bei work-co.net?
- Keine weiteren Ausweise hochladen, auch nicht zur Nachverifizierung.
- Vertrag, Portalansichten, Aufgabenprotokolle und Nachrichten sichern.
- Auskunft nach Art. 15 DSGVO verlangen, Löschung nach Art. 17 DSGVO prüfen.
- Bank informieren, Passwörter ändern, bei Schäden Strafanzeige prüfen.
- Wer Gelder fremder Personen weitergeleitet hat, sollte Geldwäscherisiken rechtlich klären lassen.
Welche Ansprüche kommen in Betracht?
Bei nachgewiesener Täuschung kommen Ansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB in Betracht. Bei rechtswidriger Datenverarbeitung mit Schaden ist Art. 82 DSGVO zu prüfen, bei nicht autorisierten Zahlungen § 675u BGB. Ein tatsächlich geschlossener Arbeitsvertrag und ausstehende Vergütung sind gesondert zu untersuchen. Vorsicht vor Recovery-Scams, die häufig weitere Gebühren verlangen.
Häufige Fragen
- Wer warnt vor work-co.net?
- Die österreichische Watchlist Internet warnt seit dem 21. Oktober 2026 vor work-co.net als betrügerischem Jobangebot und nennt Identitätsdiebstahl, finanzielle Verluste und mögliche Geldwäsche.
- Welche Daten werden bei WorkCo verlangt?
- Genannt werden Name, Kontaktdaten, Anschrift, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Steuer-ID, Ausweisvorder- und -rückseite, Selfie und IBAN.
- Existiert die WorkCo Germany GmbH?
- Ja, sie ist beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 119777 eingetragen. Ob sie work-co.net autorisiert hat, ist nicht bestätigt.
- Was kann ich nach dem Ausweis-Upload tun?
- Vorgänge dokumentieren, Auskunft nach Art. 15 DSGVO und Löschung nach Art. 17 DSGVO verlangen, die Bank informieren, Passwörter ändern und bei Schäden eine Strafanzeige prüfen.
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