Zyrtex-X (wealthinvsthubs.com): Steuerforderung vor Auszahlung

Veröffentlicht am 13.10.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • Steuerpflicht auf Gewinne (§ 20 EStG) rechtfertigt keine Vorauszahlung an einen Trading-Anbieter
  • Keine weitere Zahlung an Zyrtex-X (wealthinvsthubs.com), solange Grundlage und Empfänger ungeklärt sind
  • Schriftverkehr sichern, Steuerforderung unabhängig prüfen lassen, Zahlungen dokumentieren
  • Bei Zyrtex-X könnte es sich um einen Betrug handeln.
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Fordert Zyrtex-X (wealthinvsthubs.com) vor einer Auszahlung eine „Steuer“ per Überweisung auf ein separates Konto, ist besondere Vorsicht geboten. Eine Steuerpflicht auf Kapitalerträge nach § 20 EStG kann bestehen, daraus folgt aber keine Berechtigung eines unbekannten Trading-Anbieters, Vorauszahlungen zu verlangen. Die Forderung sollte unabhängig geprüft werden, bevor weiteres Geld fließt.

Folgt aus einer Steuerpflicht eine Vorauszahlung an Zyrtex-X?

Kapitalerträge können nach § 20 EStG einkommensteuerpflichtig sein. Bei bestimmten inländischen Kapitalerträgen wird die Steuer durch Kapitalertragsteuerabzug erhoben (§§ 43, 44 EStG). Ob ein Gewinn steuerpflichtig ist, hängt von der Art des Finanzinstruments, der steuerlichen Ansässigkeit und den tatsächlichen Transaktionen ab. Ein im Online-Konto angezeigter Kontostand beweist weder einen realisierten Gewinn noch eine bestehende Steuerforderung. Ein privat übersandtes Zahlungsformular ersetzt die gesetzlichen Voraussetzungen des § 44 Abs. 1 EStG nicht.

Kann eine ausländische Plattform deutsche Kapitalertragsteuer verlangen?

Ein ausländischer Finanzdienstleister ist nicht schon deshalb zum Einzug deutscher Kapitalertragsteuer berechtigt, weil deutsche Kunden bei ihm handeln. Entscheidend ist, ob eine zum Steuerabzug verpflichtete Stelle beteiligt ist. Auch Behauptungen, eine Finanzaufsichtsbehörde verlange eine pauschale Steuer, müssen anhand offizieller Informationen überprüft werden, da Aufsichtsbehörden nicht ohne Weiteres für persönliche Einkommensteuern zuständig sind.

Was warnen BaFin und Verbraucherzentrale?

Die BaFin warnt vor betrügerischen Online-Handelsplattformen, bei denen vermeintliche Gewinne nur nach zusätzlichen Zahlungen ausgekehrt werden sollen, etwa unter Verweis auf Steuern oder Gebühren. Die Verbraucherzentrale beschreibt dieses Muster auf ihrer Informationsseite zu unseriösen Online-Tradingplattformen; die Warnung wurde am 30. September 2025 aktualisiert. Diese Warnungen enthalten keine Feststellung über Zyrtex-X (wealthinvsthubs.com), zeigen aber, warum steuerlich klingende Forderungen nicht ungeprüft erfüllt werden sollten.

Was tun bei einer angeblichen Steuerblockade?

  1. Keine weitere Zahlung leisten, solange Anspruchsgrundlage und Empfänger ungeklärt sind.
  2. Den gesamten Schriftverkehr einschließlich Zahlungsanweisungen sichern.
  3. Die behauptete Steuerpflicht durch einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt prüfen lassen.
  4. Bereits geleistete Beträge gesondert dokumentieren, damit Rückforderungsansprüche geprüft werden können.

Zudem sollte festgehalten werden, ob die Steuerforderung erstmals nach einem Auszahlungsantrag erhoben wurde. Dieser zeitliche Zusammenhang kann für die Bewertung einer möglichen Täuschung bedeutsam sein. Verlangen Sie außerdem die genaue Benennung der Steuer, der gesetzlichen Grundlage, des steuerpflichtigen Vorgangs und der zuständigen Behörde.

Kann eine falsche Steuerforderung ein Betrug sein?

Wer unter Vorspiegelung einer nicht bestehenden Steuerpflicht zur Überweisung weiterer Gelder veranlasst wird, kann Opfer eines Betrugs nach § 263 Abs. 1 StGB sein. Maßgeblich sind Täuschung über Tatsachen, Irrtum, Vermögensverfügung und Vermögensschaden. Zivilrechtlich können je nach Sachverhalt Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit einem Schutzgesetz oder aus § 826 BGB geprüft werden. Dabei ist zwischen der ursprünglichen Anlagezahlung und späteren Zusatzforderungen zu unterscheiden, und es ist zu klären, wer die Zahlung angefordert und wer sie empfangen hat.

Häufige Fragen

Darf Zyrtex-X (wealthinvsthubs.com) vor der Auszahlung eine Steuer verlangen?
Ein Anbieter ist nicht schon deshalb berechtigt, weil Gewinne steuerpflichtig sein können. Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen, etwa §§ 43, 44 EStG, und ob eine zum Steuerabzug verpflichtete Stelle beteiligt ist.
Beweist ein hoher Kontostand einen steuerpflichtigen Gewinn?
Nein. Der angezeigte Kontostand beweist weder einen realisierten steuerpflichtigen Gewinn noch eine bestehende Steuerforderung.
Was sollte ich nach einer Zahlungsaufforderung tun?
Keine weitere Zahlung leisten, Schriftverkehr sichern, die Forderung durch Steuerberater oder Finanzamt prüfen lassen und bereits geleistete Beträge dokumentieren.
Kann eine vorgetäuschte Steuerforderung strafbar sein?
Ja, sie kann den Tatbestand des Betrugs nach § 263 Abs. 1 StGB erfüllen. Zivilrechtlich kommen je nach Fall Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB oder § 826 BGB in Betracht.

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