aspecopartners.ch: FINMA-Warnung und Identitätsmissbrauch
- FINMA warnt seit 22.10.2026: aspecopartners.ch hat keine Verbindung zur Aspeco Partners AG, Zürich
- Die echte Aspeco Partners AG ist Vermögensverwalterin, keine Bank
- Vor jeder Zahlung Bankverbindung und Empfängernamen unabhängig prüfen
- Bei aspecopartners.ch könnte es sich um einen Betrug handeln.
- Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
- Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.
Die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA warnt seit dem 22. Oktober 2026 vor der Internetseite aspecopartners.ch. Nach Aussage der FINMA besteht kein Zusammenhang mit der eingetragenen Aspeco Partners AG, Zürich (CHE-368.594.689). Es besteht damit ein konkreter Verdacht auf Identitätsmissbrauch; ob zusätzlich ein strafbarer Festgeldbetrug vorliegt, hängt vom Einzelfall ab.
Was hat die FINMA zu aspecopartners.ch festgestellt?
Die FINMA führt aspecopartners.ch seit dem 22. Oktober 2026 auf ihrer Warnliste. Der Eintrag nennt Zürich als geografischen Bezug, bestätigt aber keinen Unternehmenssitz. Beim Handelsregister lautet die Angabe „Ohne HR-Eintrag“. Die Warnung nennt ausdrücklich die Hauptdomain aspecopartners.ch. Sie belegt weder einen bestimmten Geschädigtenfall noch eine strafrechtliche Verurteilung.
Gibt es die Aspeco Partners AG wirklich?
Ja. Die Aspeco Partners AG wurde am 19. August 2013 ins Schweizer Handelsregister eingetragen und wird auch in einer FINMA-Übersicht bewilligter Vermögensverwalter geführt. Ihr Gesellschaftszweck betrifft Vermögensverwaltung und Anlageberatung, nicht den Betrieb einer Bank. Die echte Gesellschaft haftet nicht allein deshalb, weil Dritte ihren Namen missbräuchlich verwenden.
Wie lässt sich prüfen, ob ein Festgeldkonto existiert?
Ein Betrag im Kundenportal, etwa unter depot.aspecopartners.ch, beweist keine Bankeinlage. Ob diese Subdomain als Kundenportal betrieben wird, lässt sich der FINMA-Warnung nicht entnehmen. Geprüft werden sollten:
- Stimmen Festgeldvereinbarung, Kontoeröffnungsbestätigung und Zahlungsanweisung bei der Bank überein?
- Kennt die genannte Bank den Anleger als Kunden und bestätigt sie Festgeldnummer und Betrag?
- Entspricht der Empfängername in der Zahlungsanweisung der angeblichen Bank?
Kontaktdaten der Bank sollten selbst ermittelt werden.
Was sollten Betroffene jetzt tun?
- Keine weiteren Zahlungen leisten, auch keine Steuern oder Bearbeitungsgebühren.
- Die eigene Bank kontaktieren und einen Zahlungsrückruf wegen Betrugsverdachts prüfen lassen.
- Vertragsunterlagen, E-Mails, Messenger-Verläufe und Zahlungsbelege sichern.
- Depotansichten und die vollständigen Internetadressen dokumentieren.
- Keine weiteren Ausweiskopien übermitteln; Passwörter und Fernwartungszugriffe prüfen.
Welche rechtlichen Ansprüche kommen in Betracht?
Bei nachgewiesener vorsätzlicher Täuschung kommen Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie nach § 826 BGB in Betracht. Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung richtet sich nach § 123 Abs. 1 BGB, bereicherungsrechtliche Ansprüche nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB. Eine Strafanzeige nach § 158 Abs. 1 StPO kann sinnvoll sein. Bei selbst autorisierten Überweisungen besteht grundsätzlich kein automatischer Erstattungsanspruch gegen die eigene Bank. Bei internationalen Sachverhalten sind Zuständigkeit, anwendbares Recht und Durchsetzbarkeit zu klären. Eine Rückzahlung kann nicht garantiert werden.
Warum hilft die Einlagensicherung nicht automatisch?
Die Einlagensicherung greift nur bei einer tatsächlich bestehenden Einlage bei einem erfassten Kreditinstitut. Eine bloß behauptete Kontoverbindung genügt nicht. Bei einer Zahlung an unbekannte Dritte entsteht kein automatischer Anspruch gegen einen Einlagensicherungsfonds.
Worauf ist nach der Warnung zu achten?
Betroffene können später von angeblichen Rückholunternehmen kontaktiert werden, die vor einer Auszahlung weitere Gebühren verlangen. Solche Recovery Scams können den Schaden vergrößern. Unaufgeforderte Rückzahlungsangebote sollten unabhängig überprüft werden.
Häufige Fragen
- Ist aspecopartners.ch seriös?
- Die FINMA warnt vor aspecopartners.ch und stellt fest, dass die Seite nicht mit der eingetragenen Aspeco Partners AG, Zürich, verbunden ist. Es besteht ein Verdacht auf Identitätsmissbrauch.
- Haftet die echte Aspeco Partners AG?
- Nein, nicht allein wegen einer missbräuchlichen Namensverwendung durch unbekannte Dritte.
- Beweist eine Anzeige auf depot.aspecopartners.ch ein Guthaben?
- Nein. Ein Kontostand im Portal ersetzt keine Bestätigung der Bank, bei der die Einlage bestehen soll.
- Soll ich Gebühren zahlen, um Festgeld freizugeben?
- Nein. Zusätzliche Zahlungen für Steuern, Freigaben oder Depotentsperrungen sollten nicht geleistet werden.
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