ATIforex Trade: MiCA-Whitepaper und Haftung prüfen

Veröffentlicht am 12.10.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • Art. 6 MiCA: Whitepaper braucht verbindliche Angaben und darf keine Kursprognosen enthalten
  • Werbung muss laut Art. 7 MiCA mit dem Whitepaper übereinstimmen und darf nicht irreführen
  • Art. 15 MiCA: Haftung möglich, Disclaimer schließen sie nicht aus; alte Unterlagen sichern
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Bei ATIforex Trade / T-S-T-I-intl (home.tessttrin.digital) ist das Krypto-Whitepaper ein eigenständiger Prüfbereich. Unter der europäischen MiCA-Verordnung muss es bei bestimmten öffentlichen Angeboten von Kryptowerten verbindliche Angaben zu Projekt, Risiken und Anlegerrechten enthalten. Widersprüche zwischen Werbung, Plattform und Whitepaper können rechtlich relevant sein, auch im Zusammenhang mit einer ausbleibenden Auszahlung.

Was muss ein Whitepaper nach MiCA enthalten?

Art. 6 MiCA legt fest, welche Informationen ein erforderliches Whitepaper umfasst. Dazu gehören Angaben zum Anbieter oder Emittenten, zum Kryptoprojekt, zum öffentlichen Angebot, zum Token, zu Rechten und Pflichten, zur Technologie und zu Risiken, einschließlich wesentlicher nachteiliger Klima- und Umweltauswirkungen des Konsensmechanismus. Entscheidend ist der Inhalt: Ein Marketingdokument mit Visionen, Kursprognosen und Teamfotos erfüllt die Anforderungen nicht automatisch.

Sind Kursversprechen im Whitepaper zulässig?

Nein, grundsätzlich nicht. Das Whitepaper darf keine Aussagen über den zukünftigen Wert des Kryptowerts enthalten. Es muss zudem darauf hinweisen, dass der Kryptowert seinen Wert teilweise oder ganz verlieren kann und dass Übertragbarkeit oder Liquidität eingeschränkt sein können. Wirbt ein Anbieter wie ATIforex Trade mit einer Wertverdreifachung oder einem garantierten Preis, ist das regulatorisch prüfungsbedürftig.

Wird ein Whitepaper von einer Behörde genehmigt?

Nein. MiCA verlangt auf der ersten Seite den Hinweis, dass das Dokument von keiner zuständigen Behörde eines EU-Mitgliedstaats genehmigt wurde. Verantwortlich für den Inhalt sind der Anbieter, die Person, die eine Handelszulassung anstrebt, oder der Plattformbetreiber. Die Behauptung, ein Whitepaper sei von der europäischen Finanzaufsicht bestätigt worden, wäre daher besonders kritisch zu prüfen.

Muss Werbung mit dem Whitepaper übereinstimmen?

Ja. Nach Art. 7 MiCA müssen relevante Marketingmitteilungen als Werbung erkennbar, fair, klar und nicht irreführend sein und mit dem Whitepaper übereinstimmen. Beschreibt das Whitepaper ein erhebliches technisches Ausfallrisiko, während die Werbung eine „nahezu risikofreie Blockchain-Anlage“ verspricht, besteht ein Widerspruch. Ist ein Whitepaper vorgeschrieben, darf entsprechende Werbung grundsätzlich auch nicht vor dessen Veröffentlichung verbreitet werden.

Wann kann nach Art. 15 MiCA gehaftet werden?

Anbieter, Zulassungsantragsteller oder Handelsplattformbetreiber sowie Mitglieder ihrer Leitungs- oder Aufsichtsorgane können für Verluste haften, wenn ein Whitepaper entgegen Art. 6 unvollständig, unfair oder unklar ist oder irreführende Informationen enthält. Auch wesentliche Auslassungen können relevant sein, etwa ein nicht dargestelltes Abhängigkeitsrisiko von einem einzigen Vertragspartner. Nach Art. 15 Abs. 2 MiCA entfalten vertragliche Haftungsausschlüsse und pauschale Disclaimer keine Rechtswirkung.

Was muss der Anleger darlegen?

Eine automatische Entschädigung gibt es nicht. Anleger müssen Anhaltspunkte dafür vorlegen, dass das Whitepaper unvollständig, unfair, unklar oder irreführend war und dass sie im Vertrauen darauf ihre Entscheidung zum Kauf, Verkauf oder Tausch getroffen haben. Deshalb sollten sie die zum Investitionszeitpunkt gültige Whitepaper-Version sowie Werbeanzeigen, Präsentationen und Vertriebsnachrichten sichern, da spätere Änderungen die Rekonstruktion erschweren.

Häufige Fragen

Wird das Whitepaper von ATIforex Trade von der BaFin oder der EU genehmigt?
Nein. Nach MiCA wird ein Whitepaper von keiner zuständigen Behörde eines EU-Mitgliedstaats genehmigt. Darauf muss auf der ersten Seite hingewiesen werden.
Dürfen Whitepaper Aussagen über künftige Kurse enthalten?
Grundsätzlich nicht. Art. 6 MiCA untersagt Aussagen über den zukünftigen Wert des Kryptowerts. Zudem muss auf möglichen Wertverlust hingewiesen werden.
Schließt ein Haftungsausschluss die Haftung nach MiCA aus?
Nicht ohne Weiteres. Nach Art. 15 Abs. 2 MiCA sind vertragliche Ausschlüsse oder Beschränkungen der dort vorgesehenen zivilrechtlichen Haftung ohne Rechtswirkung.
Welche Unterlagen sollten Anleger bei home.tessttrin.digital sichern?
Das Whitepaper in der Version zum Investitionszeitpunkt sowie Werbeanzeigen, Präsentationen, Landingpages und Vertriebsnachrichten, auf deren Grundlage investiert wurde.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

  • 1Sie schildern uns Ihren Fall
  • 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
  • 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
  • 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.

Weitere Übersichten

Alle Analysen zu ATIforex Trade / T-S-T-I-intl