ATIforex Trade / T-S-T-I-intl: Analysen & Hilfe der Kanzlei

Alle Übersichten der Kanzlei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht zur Plattform ATIforex Trade / T-S-T-I-intl — rechtliche Einordnung, Ansprüche und konkrete Schritte für Betroffene.

Häufige Fragen zu ATIforex Trade / T-S-T-I-intl

Wird das Whitepaper von ATIforex Trade von der BaFin oder der EU genehmigt?
Nein. Nach MiCA wird ein Whitepaper von keiner zuständigen Behörde eines EU-Mitgliedstaats genehmigt. Darauf muss auf der ersten Seite hingewiesen werden.
Dürfen Whitepaper Aussagen über künftige Kurse enthalten?
Grundsätzlich nicht. Art. 6 MiCA untersagt Aussagen über den zukünftigen Wert des Kryptowerts. Zudem muss auf möglichen Wertverlust hingewiesen werden.
Schließt ein Haftungsausschluss die Haftung nach MiCA aus?
Nicht ohne Weiteres. Nach Art. 15 Abs. 2 MiCA sind vertragliche Ausschlüsse oder Beschränkungen der dort vorgesehenen zivilrechtlichen Haftung ohne Rechtswirkung.
Welche Unterlagen sollten Anleger bei home.tessttrin.digital sichern?
Das Whitepaper in der Version zum Investitionszeitpunkt sowie Werbeanzeigen, Präsentationen, Landingpages und Vertriebsnachrichten, auf deren Grundlage investiert wurde.
Was ist bei ATIforex Trade / T-S-T-I-intl passiert?
Anleger berichten, dass Auszahlungen trotz angeblich erheblicher Gewinne auf dem Trading-Konto ausbleiben und ungewöhnliche Zahlungsaufforderungen auftreten.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Sie sind bei ATIforex Trade / T-S-T-I-intl betroffen? Wir prüfen Ihren Fall unverbindlich.

Jetzt Fall schildern