berlinventures.com: Auszahlung nur gegen „Kapitalquote“?
- Eigenkapitalvorgaben (z. B. § 17 WpIG) betreffen das Institut, nicht das Kundenkonto
- Zusatzzahlungen vor Auszahlung als „Kapitalquote“ oder „Reserve“ sind kritisch zu prüfen
- Kommunikation sichern und genannte Rechtsgrundlage unabhängig prüfen lassen
- Bei berlinventures.com könnte es sich um einen Betrug handeln.
- Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
- Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.
Verlangt berlinventures.com (berlinventures.com) vor einer Auszahlung eine zusätzliche Einzahlung als „Kapitalquote“, „Regulatory Reserve“ oder „Capital Requirement“, sollte die Forderung besonders kritisch geprüft werden. Aufsichtsrechtliche Eigenkapitalvorgaben betreffen grundsätzlich das Wertpapierinstitut selbst, nicht das persönliche Trading-Konto des einzelnen Kunden.
Welche Eigenkapitalvorgaben gibt es wirklich?
Regulierte Wertpapierunternehmen müssen abhängig von ihrer Tätigkeit eigene finanzielle Mittel vorhalten. In Deutschland regelt § 17 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) das Anfangskapital. Je nach Geschäftsmodell nennt das Gesetz 75.000 Euro, 150.000 Euro oder 750.000 Euro. Nach § 18 WpIG kann fehlendes Anfangskapital ein Grund sein, die Erlaubnis zu versagen. Das ist Kapital des Instituts und keine pauschale Zahlungspflicht eines Kunden.
Auch im Vereinigten Königreich richten sich die Anforderungen nach dem Geschäftsmodell. Die FCA nennt für bestimmte Investmentfirmen ein permanentes Mindestkapital von 750.000 britischen Pfund. Nach Hinweisen der FCA genügt es zudem nicht, einfach einen Bargeldbetrag auf einem Bankkonto zu halten; entscheidend sind anerkannte Kapitalbestandteile und aufsichtsrechtliche Berechnungen.
Welche Begründungen für Zusatzzahlungen werden genannt?
Im Artikel werden mehrere Muster beschrieben, die bei berlinventures.com auftreten können:
- Eine angebliche Mindestkapitalquote (etwa 15 Prozent), die der Kunde durch Einzahlung erfüllen soll.
- Eine behauptete „regulatory hold“ durch eine nicht näher benannte Aufsichtsbehörde.
- Eine „Regulatory Reserve“ von zehn Prozent des Guthabens, die erstmals unmittelbar vor der Auszahlung erwähnt wird.
- Eine „temporäre Kapitalbindung“, bei der die Zahlung angeblich nach der Compliance-Prüfung zurückgezahlt wird.
Besonders auffällig wäre es, wenn sich die geforderte Quote nach einer Zahlung erneut ändert, etwa durch weitere fünf Prozent „Liquidity Capital“. Dann kann aus einer scheinbar einmaligen Forderung eine fortlaufende Zahlungskette werden.
Woran lässt sich die Rechtsgrundlage prüfen?
Wer eine Auszahlung aus regulatorischen Gründen einschränkt, sollte die Grundlage benennen können. Zu klären sind:
- Welche Vorschrift gilt?
- Welche Behörde ist gemeint, gibt es ein Aktenzeichen oder einen schriftlichen Bescheid?
- Welche Quote, welcher Berechnungszeitpunkt und welcher Betrag?
- Warum muss der Betrag vom Anleger kommen und an wen soll er gezahlt werden?
Allgemeine Antworten wie „international banking rules“ oder „AML capital requirements“ sind keine nachvollziehbare Rechtsgrundlage. Weitere Zahlungen sollten darauf hin nicht geleistet werden.
Was tun bei einer solchen Forderung von berlinventures.com?
Die gesamte Kommunikation sollte gesichert werden, einschließlich Nachrichten, Kontoübersichten, Zahlungsaufforderungen und Vertragsunterlagen. Zusagen zur Rückzahlung sollten schriftlich vorliegen, da sie später für die rechtliche Aufarbeitung relevant sein können. Die behauptete Rechtsgrundlage sollte unabhängig geprüft werden. Weitere Informationen bietet broker-betrug.de.
Häufige Fragen
- Muss ich als Kunde Eigenkapital für den Broker einzahlen?
- Nach dem im Artikel beschriebenen Aufsichtsrecht, etwa §§ 17, 18 WpIG, betreffen Kapitalanforderungen das Wertpapierinstitut. Eine pauschale Pflicht des Kunden, sein Konto durch Einzahlung auf eine regulatorische Quote zu bringen, ergibt sich daraus nicht.
- Was ist bei einer angeblichen „regulatory hold“ zu klären?
- Es sollte geklärt werden, welche Behörde gemeint ist, ob ein Aktenzeichen und ein schriftlicher Bescheid existieren und warum der Betrag an berlinventures.com oder ein genanntes Konto gezahlt werden soll.
- Sollte ich eine „temporäre“ Zahlung leisten?
- Solche Zahlungen senken die Hemmschwelle, weil sie als kurzfristige Sicherheit erscheinen. Rückzahlungszusagen sollten schriftlich gesichert werden. Weitere Zahlungen allein aufgrund allgemeiner Formulierungen sollten unterbleiben.
- Welche Unterlagen sollte ich sichern?
- Nachrichten zu Eigenkapitalquoten und Reserven, Kontoübersichten, Zahlungsaufforderungen, Berechnungen und Vertragsunterlagen.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.
- 1Sie schildern uns Ihren Fall
- 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
- 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
- 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.
Weitere Übersichten
- berlinventures.com: BaFin-Warnung und Auszahlung
BaFin warnt vor berlinventures.com wegen Festgeldangeboten ohne Erlaubnis. Was Anleger jetzt tun sollten und wie eine kostenfreie Ersteinschätzung hilft.
- protrader-finanz: Fractional Shares und Auszahlung
protrader-finanz und Bruchstücke von Aktien: Wer ist Eigentümer, wie werden sie verwahrt und was gilt, wenn eine Auszahlung nicht möglich ist?
- Rexfin Asset (portal.rexfinasset.org): Strukturierte Produkte
Rexfin Asset (portal.rexfinasset.org): Worauf Anleger bei Autocall, Barrier und Reverse Convertible, Emittent und Auszahlung achten sollten.
- investoronex.org: Anleihe-Angebot und Auszahlung prüfen
investoronex.org (investoronex.org) bewirbt festverzinsliche Anleihen. Worauf es bei Emittent, ISIN, Zinsgutschriften und Rückzahlung rechtlich ankommt.