berlinventures.com: Analysen & Hilfe der Kanzlei
Alle Übersichten der Kanzlei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht zur Plattform berlinventures.com — rechtliche Einordnung, Ansprüche und konkrete Schritte für Betroffene.
- berlinventures.com: Auszahlung nur gegen „Kapitalquote“?
berlinventures.com verlangt vor der Auszahlung Zahlungen für „Kapitalquote“ oder „Regulatory Reserve“? Was § 17 WpIG tatsächlich regelt und worauf Sie…
10.10.2026
- berlinventures.com: BaFin-Warnung und Auszahlung
BaFin warnt vor berlinventures.com wegen Festgeldangeboten ohne Erlaubnis. Was Anleger jetzt tun sollten und wie eine kostenfreie Ersteinschätzung hilft.
09.10.2026
Häufige Fragen zu berlinventures.com
- Muss ich als Kunde Eigenkapital für den Broker einzahlen?
- Nach dem im Artikel beschriebenen Aufsichtsrecht, etwa §§ 17, 18 WpIG, betreffen Kapitalanforderungen das Wertpapierinstitut. Eine pauschale Pflicht des Kunden, sein Konto durch Einzahlung auf eine regulatorische Quote zu bringen, ergibt sich daraus nicht.
- Was ist bei einer angeblichen „regulatory hold“ zu klären?
- Es sollte geklärt werden, welche Behörde gemeint ist, ob ein Aktenzeichen und ein schriftlicher Bescheid existieren und warum der Betrag an berlinventures.com oder ein genanntes Konto gezahlt werden soll.
- Sollte ich eine „temporäre“ Zahlung leisten?
- Solche Zahlungen senken die Hemmschwelle, weil sie als kurzfristige Sicherheit erscheinen. Rückzahlungszusagen sollten schriftlich gesichert werden. Weitere Zahlungen allein aufgrund allgemeiner Formulierungen sollten unterbleiben.
- Welche Unterlagen sollte ich sichern?
- Nachrichten zu Eigenkapitalquoten und Reserven, Kontoübersichten, Zahlungsaufforderungen, Berechnungen und Vertragsunterlagen.
- Warnt die BaFin vor berlinventures.com?
- Ja. Die BaFin warnt vor den Websites bi-ventures(.)de, biventures-kundenportal(.)de und berlinventures(.)com. Nach ihren Erkenntnissen werden dort Tages- und Festgeldanlagen ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten.
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