Crypto Currency (newbmyy.com): Plattformwechsel als Betrugsmuster?

Veröffentlicht am 11.09.2026

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • Angeblicher Plattformwechsel bei Crypto Currency (newbmyy.com) mit neuer Gesellschaft
  • Zusätzliche Zahlungsforderungen für Transfer, Kapitalisierung oder Freigabe
  • Guthaben wird nach gescheiterter Migration angeblich eingefroren
  • Bei Crypto Currency könnte es sich um einen Betrug handeln.
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Bei der Plattform Crypto Currency (Domain: newbmyy.com) werden Anleger nach der eigentlichen Geldanlage teils mit einem angeblichen „Plattformwechsel“, einer „Fusion“ oder einer „Systemumstellung“ konfrontiert. Im Zusammenhang damit werden häufig zusätzliche Zahlungen verlangt, etwa als „Transfer Fee“, Kapitalisierungsbetrag oder Freigabegebühr. Ein solches Vorgehen kann auf einen Anlagebetrug hindeuten und sollte rechtlich geprüft werden.

Was ist der angebliche Kontoumzug bei Crypto Currency (newbmyy.com)?

Anlegern wird mitgeteilt, ihr Trading-Konto müsse wegen eines neuen Liquiditätsproviders, einer Systemumstellung oder einer angeblichen Übernahme durch einen größeren Finanzkonzern auf eine andere Webseite übertragen werden. Das bisherige Guthaben – etwa 78.000 Euro in einem beschriebenen Fall – erscheint dabei unverändert auf der neuen Oberfläche. Das vermittelt Kontinuität, sagt aber nichts darüber aus, ob das dargestellte Vermögen tatsächlich vorhanden ist. Kundendaten und Trade-Historien lassen sich technisch problemlos in eine neue Benutzeroberfläche übernehmen.

Wer ist nach dem Wechsel eigentlich Vertragspartner?

Zentral ist die rechtliche Frage, welche Gesellschaft vor und nach dem angeblichen Wechsel verantwortlich sein soll, wo diese ihren Sitz hat, ob neue Vertragsbedingungen gelten und ob der Anleger dem Wechsel überhaupt zugestimmt hat. Verdächtig wird es, wenn derselbe Ansprechpartner behauptet, gleichzeitig für die alte und die neue Plattform zuständig zu sein.

Welche Zahlungsforderungen tauchen im Zusammenhang mit der Migration auf?

Beschrieben werden unter anderem eine „Transfer Fee“ von zwei Prozent des Guthabens, eine angebliche Neukapitalisierung mit einer Einzahlung von zehn Prozent, die angeblich nach Abschluss der Migration zurückerstattet werden soll, sowie – falls der Transfer „scheitert“ – zusätzliche Forderungen eines angeblichen externen Zahlungsdienstleisters für eine Sicherheitsleistung, Freigabegebühr oder Identitätsprüfung. In einem Beispiel zahlte ein Anleger, der ursprünglich 50.000 Euro zurückerhalten wollte, in der Folge weitere 5.000, 3.500 und 2.000 Euro. Wirtschaftlich stellt sich die Frage, warum für die bloße Übertragung eines bereits bestehenden Guthabens zusätzliches Geld eingezahlt werden muss.

Was sollten Betroffene dokumentieren?

Empfohlen wird, Unterlagen aus beiden Phasen getrennt zu sichern: Nutzungszeitraum bei Crypto Currency (newbmyy.com), Zeitpunkt des Wechsels, die anschließend genannte Gesellschaft sowie die jeweils angezeigten Kontostände. Auch personelle Überschneidungen – etwa gleiche Telefonnummern, Signaturen oder Formulierungen in E-Mails zwischen altem und neuem Anbieter – können Aufschluss darüber geben, ob tatsächlich ein neuer, unabhängiger Anbieter aufgetreten ist oder nur der Außenauftritt gewechselt hat.

Was tun bei Problemen mit Crypto Currency (newbmyy.com)?

Ein angeblicher Kontoumzug sollte nicht als nebensächlicher technischer Vorgang behandelt werden. Entscheidend sind die Fragen, wer vorher und nachher verantwortlich war, was mit dem angeblichen Guthaben geschah und weshalb für den Wechsel weitere Zahlungen verlangt wurden. Diese Punkte bilden die Grundlage für eine rechtliche Bewertung des Falls.

Häufige Fragen

Ist ein Plattformwechsel bei Crypto Currency (newbmyy.com) normal?
Unternehmen ändern tatsächlich Systeme oder Anbieter. Problematisch wird es, wenn für den Wechsel zusätzliche Zahlungen verlangt werden, obwohl das Guthaben angeblich bereits vorhanden ist.
Warum wird für den angeblichen Kontoumzug Geld verlangt?
Genannt werden unter anderem eine „Transfer Fee“, eine Neukapitalisierung oder eine Freigabegebühr nach angeblichem Einfrieren des Guthabens. Wirtschaftlich ist nicht nachvollziehbar, warum eine reine Systemübertragung zusätzliches Kapital erfordert.
Was bedeutet ein neuer Firmenname nach dem Wechsel?
Es muss geklärt werden, welche Gesellschaft vor und nach dem Wechsel Vertragspartner ist, wo diese sitzt und ob der Anleger dem Wechsel überhaupt zugestimmt hat.
Welche Unterlagen sollten Betroffene sichern?
Empfohlen wird, Zeitpunkte der Nutzung, den Wechsel selbst, genannte Gesellschaften und angezeigte Kontostände aus beiden Phasen getrennt zu dokumentieren.

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