FINEX Institut GmbH (finexinstitut.de): Orderausführung

Veröffentlicht am 10.10.2026

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • Außerbörsliche Ausführung ist nicht per se unseriös, braucht aber ausdrückliche Zustimmung (Art. 27 Abs. 5 MiFID II)
  • Entscheidend: Ausführungsplatz, Gegenpartei und regulatorischer Status des ausführenden Unternehmens
  • Auf Anfrage muss die Einhaltung der Execution Policy nachgewiesen werden; Unterlagen sichern
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Bei der FINEX Institut GmbH (finexinstitut.de) ist rechtlich entscheidend, wo und mit welcher Gegenpartei eine Order tatsächlich ausgeführt wurde. Eine Ausführung außerhalb eines Handelsplatzes ist nicht automatisch unseriös, setzt aber nach Art. 27 Abs. 5 MiFID II eine ausdrückliche Information und vorherige ausdrückliche Zustimmung des Kunden voraus. Der Artikel liefert keine Feststellung, dass FINEX Institut GmbH betrügerisch handelt.

Bedeutet „gehandelt“ automatisch Börsenhandel?

Nein. Orders können an einem regulierten Markt, einem multilateralen Handelssystem (MTF) oder einem organisierten Handelssystem (OTF) ausgeführt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Ausführung außerhalb solcher Handelsplätze möglich. Art. 27 MiFID II verlangt, dass die Ausführungsgrundsätze einer Investmentfirma erklären, auf welchen Ausführungsplätzen Kundenorders abgewickelt werden und nach welchen Kriterien diese ausgewählt werden. Die Meldung „Ihre Order wurde ausgeführt“ allein sagt über den Handelsweg bei FINEX Institut GmbH (finexinstitut.de) daher nichts Verlässliches aus.

Wann ist eine außerbörsliche Ausführung zulässig?

Sehen die Ausführungsgrundsätze eine Ausführung außerhalb eines Handelsplatzes vor, muss der Kunde ausdrücklich informiert werden und vorab ausdrücklich zustimmen, allgemein oder für ein einzelnes Geschäft. Zu prüfen ist, wo die Zustimmung dokumentiert ist, wie sie eingeholt wurde und ob der Anleger erkennen konnte, dass seine Orders möglicherweise nicht über einen klassischen Handelsplatz laufen. Ein versteckter Hinweis in den Vertragsbedingungen kann anders zu bewerten sein als eine transparente Erklärung.

Kann FINEX Institut GmbH selbst Gegenpartei sein?

Möglich ist das bei einem sogenannten systematischen Internalisierer. Das ist eine Investmentfirma, die auf organisierter, häufiger und systematischer Basis Kundenorders außerhalb von Handelsplätzen gegen das eigene Buch ausführt. Nach Art. 15 MiFIR gelten dafür unter anderem transparente, nicht diskriminierende Regeln und objektive Kriterien für eine effiziente Orderausführung. „Wir leiten Ihre Order an die Börse weiter“ und „Wir führen Ihre Order gegen eigene Liquidität aus“ beschreiben unterschiedliche Modelle. Maßgeblich ist, welches Unternehmen den Trade tatsächlich ausführt und welchen regulatorischen Status es hat, nicht Begriffe wie „institutional liquidity“.

Welche Nachweise kann ein Anleger verlangen?

Nach Art. 27 MiFID II muss eine Investmentfirma auf Anfrage nachweisen, dass eine Order entsprechend ihrer Ausführungspolitik ausgeführt wurde. Anleger können bei FINEX Institut GmbH (finexinstitut.de) konkret fragen:

  • An welchem Ausführungsplatz fand der Handel statt?
  • Wer war die Gegenpartei?
  • Wurde außerbörslich gehandelt?
  • Welche Regel der Execution Policy wurde angewendet?

Dauerhaft unklare oder den Abrechnungen widersprechende Antworten können Anlass für eine vertiefte Prüfung sein. Zu sichern sind Execution Policy (auch ältere Versionen), Orderabrechnungen, Angaben zum Ausführungsplatz, OTC-Hinweise und Einwilligungserklärungen. Auch Bezeichnungen wie „SI“, „Off-Venue Execution“ oder „Principal Trading“ verdienen Beachtung.

Gelten bei Kryptowerten ähnliche Regeln?

Ja. Laut dem Artikel hat die ESMA Ende 2025 zu Art. 78 Abs. 5 MiCA klargestellt, dass ein zugelassener Crypto-Asset Service Provider den Kunden informieren und grundsätzlich vorab ausdrücklich zustimmen lassen muss, wenn er außerhalb einer nach MiCA zugelassenen Handelsplattform ausführt. Bietet FINEX Institut GmbH Wertpapier- und Kryptohandel an, ist je Produkt zu prüfen, welches Regelwerk gilt.

Wann wird es problematisch?

Eine außerbörsliche Ausführung ist für sich genommen kein Betrugsmerkmal. Problematisch wird es, wenn gegenüber Anlegern der Eindruck eines Börsenhandels entsteht, während Ausführungsweg, Gegenpartei oder erforderliche Zustimmung unklar bleiben.

Häufige Fragen

Ist FINEX Institut GmbH (finexinstitut.de) ein Betrug?
Der Artikel stellt keinen Betrug fest. Er zeigt, dass der tatsächliche Ausführungsweg von Orders, die Gegenpartei und eine erforderliche Zustimmung geprüft werden sollten.
Ist außerbörslicher Handel unzulässig?
Nein. Er ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, erfordert aber nach Art. 27 Abs. 5 MiFID II eine ausdrückliche Information und vorherige ausdrückliche Zustimmung des Kunden.
Was ist ein systematischer Internalisierer?
Eine Investmentfirma, die auf organisierter, häufiger und systematischer Basis Kundenorders außerhalb von Handelsplätzen gegen das eigene Buch ausführt. Es gelten Vorgaben nach Art. 15 MiFIR.
Kann ich den Ausführungsplatz meiner Order erfragen?
Ja. Nach Art. 27 MiFID II muss die Investmentfirma auf Anfrage nachweisen, dass die Order entsprechend ihrer Ausführungspolitik ausgeführt wurde.

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