M & A Estate AG: Analysen & Hilfe der Kanzlei
Alle Übersichten der Kanzlei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht zur Plattform M & A Estate AG — rechtliche Einordnung, Ansprüche und konkrete Schritte für Betroffene.
- M & A Estate AG: FINMA-Warnung zu maestate-ag.com
FINMA-Warnung zu maestate-ag.com: Was über M & A Estate AG bekannt ist, welche Schritte Anleger jetzt gehen sollten und wie ein Anwalt helfen kann.
11.10.2026
- M & A Estate AG (maestate-ag.com): Stablecoin-Bonus & MiCA
M & A Estate AG (maestate-ag.com): Wann Bonus- und Halteprogramme auf Stablecoins gegen das MiCA-Zinsverbot (Art. 40, 50) verstoßen können.
09.10.2026
Häufige Fragen zu M & A Estate AG
- Gibt es eine Warnung der FINMA zu maestate-ag.com?
- Ja. Nach den vorliegenden Berichten hat die FINMA maestate-ag.com am 22.09.2026 in ihre Warnliste aufgenommen. Die Domain ist zudem in der IOSCO-Warnliste verzeichnet.
- Ist maestate-ag.com mit der Zürcher M & A Estate AG verbunden?
- Laut FINMA nicht. Die im Handelsregister eingetragene M & A Estate AG hat die UID CHE-116.256.787. Für die Website besteht nach Angaben der FINMA kein Handelsregistereintrag.
- Womit wirbt maestate-ag.com?
- Die Website präsentiert sich als unabhängiger Schweizer Vermögensverwalter aus Zürich und wirbt mit Festgeld bis 4,27 % p.a., ETF-Strategien und Vorsorge.
- Was sollten Betroffene jetzt tun?
- Keine weiteren Zahlungen leisten, Chats, Belege und Kontoansichten sichern, die Bank informieren, Zugänge absichern und die Zahlungswege anwaltlich prüfen lassen.
- Sind Zinsen auf Stablecoins nach MiCA erlaubt?
- Für E-Geld-Token (Art. 50 MiCA) und vermögenswertreferenzierte Token (Art. 40 MiCA) dürfen Emittenten und Kryptodienstleister keine Zinsen gewähren.
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