Marathon Assets: Analysen & Hilfe der Kanzlei
Alle Übersichten der Kanzlei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht zur Plattform Marathon Assets — rechtliche Einordnung, Ansprüche und konkrete Schritte für Betroffene.
- Marathon Assets: BaFin-Warnung, Auszahlung, Geld zurück
Marathon Assets (marathonasset.com): BaFin warnt vor Angebot ohne Erlaubnis. Was Anleger jetzt tun können. Kostenfreie Ersteinschätzung beim Anwalt.
10.10.2026
- Marathon Assets: Beschwerde bei verweigerter Auszahlung
Marathon Assets (marathonasset.com): Wie Anleger bei verweigerter Auszahlung Beschwerden dokumentieren und welche aufsichtsrechtlichen Pflichten gelten.
10.10.2026
Häufige Fragen zu Marathon Assets
- Ist Marathon Assets seriös?
- Nach den vorliegenden Informationen eher nicht. Die BaFin warnt laut Presseberichten vor marathonasset.com, da dort nach ihren Erkenntnissen ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten werden. Die Betreiber sind unbekannt.
- Gibt es eine BaFin-Warnung zu Marathon Assets?
- Ja. Laut zwei Sekundärquellen veröffentlichte die BaFin am 18.09.2026 eine Warnung vor marathonasset.com und der zuvor genutzten Domain marathonasset.pro.
- Besteht eine Verbindung zu real existierenden Marathon-Asset-Management-Unternehmen?
- Laut BaFin liegen keine Hinweise auf eine Verbindung zu Marathon Asset Management, L.P. oder den FCA-registrierten britischen Gesellschaften vor. Eine SEC-Nummer im Impressum gehört dem Unternehmen L.P.
- Was sollte ich bei Auszahlungsproblemen tun?
- Keine weiteren Zahlungen leisten, Chats, Belege und Transaktionsdaten sichern, Bank informieren und Zahlungswege anwaltlich prüfen lassen. Erfolgsaussichten hängen vom Einzelfall ab.
- Kann ich mein Geld zurückbekommen?
- Das lässt sich nicht pauschal sagen. Es hängt von Zahlungsweg, Zeitpunkt und vorhandenen Informationen ab. Eine anwaltliche Prüfung zeigt mögliche Optionen.
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