poiagw.com: Analysen & Hilfe der Kanzlei

Alle Übersichten der Kanzlei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht zur Plattform poiagw.com — rechtliche Einordnung, Ansprüche und konkrete Schritte für Betroffene.

Häufige Fragen zu poiagw.com

Was regelt Art. 63 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565?
Wertpapierfirmen, die Kundengelder oder Finanzinstrumente halten, müssen grundsätzlich mindestens vierteljährlich eine Aufstellung auf einem dauerhaften Datenträger bereitstellen.
Ist ein Online-Dashboard bei poiagw.com ausreichend?
Nur unter Voraussetzungen: Es muss als dauerhafter Datenträger geeignet sein, aktuelle Aufstellungen bieten, leicht zugänglich sein, und der Zugriff des Kunden im Quartal muss nachweisbar sein.
Was bedeutet Marktwert gegenüber Schätzwert?
Gibt es keinen Marktpreis, darf ein Schätzwert angesetzt werden, etwa nach bestmöglichem Bemühen. Es muss aber auf mögliche mangelnde Liquidität hingewiesen werden.
Kann ich eine häufigere Aufstellung verlangen?
Ja, Art. 63 sieht vor, dass Kunden häufigere Aufstellungen verlangen können; dafür dürfen handelsübliche Kosten berechnet werden.
Welche Unterlagen sollte ich bei Problemen mit poiagw.com sichern?
Quartalsberichte, Depotaufstellungen, herunterladbare Kontodokumente, Transaktionshistorie und Belege über Zahlungsbewegungen.

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