poiagw.com: Analysen & Hilfe der Kanzlei
Alle Übersichten der Kanzlei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht zur Plattform poiagw.com — rechtliche Einordnung, Ansprüche und konkrete Schritte für Betroffene.
- poiagw.com: Depotaufstellung und Auszahlung prüfen
poiagw.com: Wie Anleger Kontostand und Depotwerte anhand der Aufstellungspflichten nach Art. 63 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 prüfen können.
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poiagw.com: Auszahlung blockiert? Was MiCA seit dem 1. Juli 2026 für Kryptobroker bedeutet und welche Fragen Anleger zu Zulassung und Wallet klären…
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Häufige Fragen zu poiagw.com
- Was regelt Art. 63 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565?
- Wertpapierfirmen, die Kundengelder oder Finanzinstrumente halten, müssen grundsätzlich mindestens vierteljährlich eine Aufstellung auf einem dauerhaften Datenträger bereitstellen.
- Ist ein Online-Dashboard bei poiagw.com ausreichend?
- Nur unter Voraussetzungen: Es muss als dauerhafter Datenträger geeignet sein, aktuelle Aufstellungen bieten, leicht zugänglich sein, und der Zugriff des Kunden im Quartal muss nachweisbar sein.
- Was bedeutet Marktwert gegenüber Schätzwert?
- Gibt es keinen Marktpreis, darf ein Schätzwert angesetzt werden, etwa nach bestmöglichem Bemühen. Es muss aber auf mögliche mangelnde Liquidität hingewiesen werden.
- Kann ich eine häufigere Aufstellung verlangen?
- Ja, Art. 63 sieht vor, dass Kunden häufigere Aufstellungen verlangen können; dafür dürfen handelsübliche Kosten berechnet werden.
- Welche Unterlagen sollte ich bei Problemen mit poiagw.com sichern?
- Quartalsberichte, Depotaufstellungen, herunterladbare Kontodokumente, Transaktionshistorie und Belege über Zahlungsbewegungen.
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