poiagw.com: Depotaufstellung und Auszahlung prüfen

Veröffentlicht am 13.10.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • Dashboard-Werte bei poiagw.com sind kein Nachweis tatsächlich gehaltener Kundenvermögen
  • Art. 63 der Delegierten VO (EU) 2017/565: mindestens vierteljährliche Bestandsaufstellung
  • Abweichungen bei Menge, Bewertung und Rechtsstatus mit Kontodokumenten abgleichen
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Bei poiagw.com angezeigte Depotwerte sind nicht automatisch tatsächlich gehaltene Kundenvermögen. Für regulierte Wertpapierfirmen sieht Art. 63 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 grundsätzlich mindestens vierteljährliche Aufstellungen über Kundengelder und Finanzinstrumente vor. Wer bei poiagw.com Probleme mit der Auszahlung hat, kann diese Aufstellungen als Prüfmaßstab nutzen.

Warum reicht das Dashboard bei poiagw.com nicht aus?

Ein ständig veränderbares Online-Dashboard ist nicht automatisch dasselbe wie eine nachvollziehbare Bestandsaufstellung. Nach Art. 63 muss die Aufstellung auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt werden und sämtliche Finanzinstrumente und Gelder erfassen, die die Wertpapierfirma am Ende des Berichtszeitraums für den Kunden hält. Zeigt das Konto etwa 72.000 Euro, die Aufstellung aber nur 41.000 Euro, sollte diese Differenz erklärbar sein: etwa durch offene Geschäfte, einen anderen Bewertungsstichtag oder Positionen, die nur grafisch dargestellt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Marktwert und Schätzwert?

Art. 63 verlangt Angaben zum Marktwert der Finanzinstrumente. Fehlt ein Marktpreis, darf ein Schätzwert verwendet werden, muss aber nach bestmöglichem Bemühen bestimmt und mit einem Hinweis auf mögliche mangelnde Liquidität versehen werden. Wird bei poiagw.com ein kaum bekannter Vermögenswert konstant bewertet, ohne dass Marktpreise feststellbar sind, stellt sich die Frage, ob es sich um einen echten Marktwert oder nur um eine interne Bewertung handelt. Bei illiquiden Instrumenten kann der angezeigte Wert deutlich über dem realisierbaren Verkaufserlös liegen.

Welche Rolle spielen Eigentumsverhältnisse und nicht abgewickelte Geschäfte?

Die Aufstellung soll kenntlich machen, wenn bei Vermögenswerten Besonderheiten der Eigentumsverhältnisse bestehen, etwa durch ein Sicherungsrecht. Ebenso soll erkennbar sein, welche Gelder und Instrumente unter die MiFID-Schutzregelungen fallen. Bei noch nicht abgewickelten Geschäften darf nach Handels- oder Abwicklungsdatum gerechnet werden, aber einheitlich. Verschwinden Positionen scheinbar willkürlich und tauchen später wieder auf, kann das ein Anlass für genauere Prüfung sein.

Ersetzt der Online-Zugang den Quartalsbericht?

Nur unter Voraussetzungen: Das System muss als dauerhafter Datenträger geeignet sein, aktuelle Aufstellungen bereithalten und einfach zugänglich sein. Zudem muss die Firma nachweisen können, dass der Kunde im Quartal mindestens einmal darauf zugegriffen hat. Der Hinweis, die Daten hätten irgendwann im Portal gestanden, genügt nicht. Kunden können zudem häufigere Aufstellungen verlangen, wofür handelsübliche Kosten berechnet werden dürfen. Das ist besonders sinnvoll, wenn sich der Kontostand binnen kurzer Zeit stark verändert, etwa von 30.000 auf 58.000 Euro in sechs Wochen ohne nachvollziehbare Geschäfte.

Was sollten Betroffene von poiagw.com sichern und vergleichen?

Sinnvoll ist es, Quartalsberichte, Depotaufstellungen und herunterladbare Kontodokumente frühzeitig zu sichern, da historische Daten nach einer Kontosperrung verschwinden können. Verglichen werden sollten Dashboard, formelle Vermögensaufstellungen, Transaktionshistorie und Zahlungsbewegungen, insbesondere Stückzahlen, Geldbestände, Bewertungen und der rechtliche Status einzelner Positionen. Entscheidend ist, ob sich für jeden behaupteten Vermögenswert nachvollziehen lässt, dass er tatsächlich als Kundenbestand geführt wurde.

Häufige Fragen

Was regelt Art. 63 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565?
Wertpapierfirmen, die Kundengelder oder Finanzinstrumente halten, müssen grundsätzlich mindestens vierteljährlich eine Aufstellung auf einem dauerhaften Datenträger bereitstellen.
Ist ein Online-Dashboard bei poiagw.com ausreichend?
Nur unter Voraussetzungen: Es muss als dauerhafter Datenträger geeignet sein, aktuelle Aufstellungen bieten, leicht zugänglich sein, und der Zugriff des Kunden im Quartal muss nachweisbar sein.
Was bedeutet Marktwert gegenüber Schätzwert?
Gibt es keinen Marktpreis, darf ein Schätzwert angesetzt werden, etwa nach bestmöglichem Bemühen. Es muss aber auf mögliche mangelnde Liquidität hingewiesen werden.
Kann ich eine häufigere Aufstellung verlangen?
Ja, Art. 63 sieht vor, dass Kunden häufigere Aufstellungen verlangen können; dafür dürfen handelsübliche Kosten berechnet werden.
Welche Unterlagen sollte ich bei Problemen mit poiagw.com sichern?
Quartalsberichte, Depotaufstellungen, herunterladbare Kontodokumente, Transaktionshistorie und Belege über Zahlungsbewegungen.

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