Tradevest: Analysen & Hilfe der Kanzlei
Alle Übersichten der Kanzlei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht zur Plattform Tradevest — rechtliche Einordnung, Ansprüche und konkrete Schritte für Betroffene.
- Tradevest: Namensmissbrauch und Verwechslungsgefahr
Tradevest und tradevestassetsdigital.com: Was zur Verwechslungsgefahr mit der Tradevest Digital Assets GmbH bekannt ist und was Betroffene jetzt tun…
15.10.2026
- Tradevest (tradevestassetsdigital.com): Auszahlung & Recht
Tradevest (tradevestassetsdigital.com): Was bei ausbleibenden Auszahlungen rechtlich zu prüfen ist – Beweise, Zahlungsdienstleister, §§ 305 ff. BGB, §…
13.10.2026
Häufige Fragen zu Tradevest
- Gibt es eine Behördenwarnung zu tradevestassetsdigital.com?
- Nach der Recherche wurde keine Warnung einer Aufsichtsbehörde gefunden, die genau diese Domain nennt. Die Domain steht auf der Nutzer-Warnliste von cybercrimepolice.ch.
- Ist die Tradevest Digital Assets GmbH mit tradevestassetsdigital.com verbunden?
- Eine Verbindung ist durch keine Behördenquelle belegt. Die BaFin hat bei anderen Websites mit ähnlichem Namen Identitätsmissbrauch zulasten der GmbH festgestellt, nicht bei dieser Domain.
- Wie prüfe ich, ob eine Trading-Plattform zugelassen ist?
- Vergleichen Sie Impressum, Handelsregister und Domain, suchen Sie in der BaFin-Datenbank und prüfen Sie, ob Zahlungsempfänger und Firmenname übereinstimmen.
- Was sollte ich bei Auszahlungsproblemen sofort tun?
- Keine weiteren Zahlungen leisten, Chats, Kontoscreenshots und Zahlungsbelege sichern, Zugänge absichern, die Bank informieren und die Zahlungswege anwaltlich prüfen lassen.
- Beweist eine erfolgreiche Testauszahlung, dass Tradevest seriös ist?
- Nein. Eine Testauszahlung beweist weder die Seriosität des Geschäftsmodells noch die Existenz angezeigter Gewinne. Solche Zahlungen können bei betrügerischen Modellen gezielt Vertrauen aufbauen.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Sie sind bei Tradevest betroffen? Wir prüfen Ihren Fall unverbindlich.
Jetzt Fall schildern