Tradevest: Namensmissbrauch und Verwechslungsgefahr

Veröffentlicht am 15.10.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • tradevestassetsdigital.com steht auf der Nutzer-Warnliste von cybercrimepolice.ch; eine Behördenwarnung zur Domain fehlt.
  • Die BaFin warnte vor crypto-tradevest.com wegen Identitätsmissbrauchs zulasten der Tradevest Digital Assets GmbH.
  • Zahlungsbelege, Chats und Wallet-Daten sichern, nicht weiter zahlen und Zahlungswege anwaltlich prüfen lassen.
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Wer über tradevestassetsdigital.com Geld in eine Trading-Plattform eingezahlt hat und nun Fragen zu Betrug, Erfahrungen oder Auszahlung hat, sollte zuerst klären, mit wem er es tatsächlich zu tun hatte. Bei Tradevest ist das besonders wichtig, weil es ein real eingetragenes Unternehmen mit ähnlichem Namen gibt: die Tradevest Digital Assets GmbH in München.

Nach den Hinweisen, die mir vorliegen, wird dieser Unternehmensname im Zusammenhang mit der Domain möglicherweise missbraucht. Öffentlich belegt ist das für diese Domain bisher nicht. Betroffene können über anwalt-anlagebetrug.de eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

Tradevest und tradevestassetsdigital.com: Was öffentlich bekannt ist

Zu tradevestassetsdigital.com gibt es nach meinem Kenntnisstand keine Warnung einer Finanzaufsichtsbehörde, die genau diese Domain nennt. Die Domain ist aber auf der Warnliste von cybercrimepolice.ch als verdächtige Onlineplattform geführt. Diese Liste beruht auf Meldungen von Nutzern und nicht auf einer behördlichen Prüfung im Einzelfall.

Außerdem taucht die Domain bei ScamAdviser in einer Liste täglich neu registrierter Domains auf. Das deutet auf eine junge Domain hin. Ein Registrierungsdatum nennt die Quelle nicht.

Das ist kein Beweis für ein betrügerisches Vorgehen. Es ist aber ein Hinweis, den Anleger ernst nehmen sollten.

Die Tradevest Digital Assets GmbH: Warum Verwechslungsgefahr besteht

Die Tradevest Digital Assets GmbH ist im Handelsregister München unter HRB 304803 eingetragen. Sie bezeichnet sich in ihrem Impressum auf tradevest.ai als Kryptoverwahrer mit BaFin-Erlaubnis. Ein Branchenverzeichnis führt sie als nach MiCAR zugelassenen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen. Letzteres ist nur eine Sekundärquelle, kein Aufsichtsregister.

Die BaFin hat am 07.01.2026 vor der Website crypto-tradevest.com gewarnt. Sie stellte fest, dass deren Betreiber nicht mit dem lizenzierten Institut verbunden ist, und sprach von Identitätsmissbrauch zulasten der Tradevest Digital Assets GmbH. Diese Warnung betrifft jedoch eine andere Domain als tradevestassetsdigital.com.

Eine Verbindung zwischen tradevestassetsdigital.com und dem echten Unternehmen ist durch keine Behördenquelle belegt. Ob dort der Name missbraucht wird, kann ich daher nur als Hinweis einordnen, nicht als gesicherte Tatsache.

Weitere Warnungen zu ähnlich klingenden Namen

Es gibt behördliche Warnungen zu anderen Angeboten mit ähnlichem Namen. Die BaFin stellte am 19.12.2025 klar, dass Tradevest Crypto mit den Webseiten tradevestcrypto.com und blockchainfahndung.de keine MiCAR-Zulassung hat. Die britische FCA warnte am 19.09.2025 vor einer Firma TRADEVEST mit der Website tradevest.pro, die weder zugelassen noch registriert sei.

Auch diese Fälle betreffen andere Domains. Sie zeigen aber, dass der Name Tradevest in der Vergangenheit mehrfach im Zusammenhang mit unerlaubten Angeboten aufgetaucht ist. Wer eine Plattform nur anhand des Namens beurteilt, kann deshalb leicht falsche Schlüsse ziehen.

Wie Sie prüfen, ob ein Broker wirklich zugelassen ist

Entscheidend ist nicht, was eine Website über sich behauptet, sondern ob Name, Domain und Betreiber zusammenpassen. Die Aussage BaFin-reguliert auf einer Webseite beweist nichts. Ich empfehle folgende Prüfschritte:

  • Das Impressum mit dem Handelsregister abgleichen: Firmenname, Registernummer, Anschrift.
  • Prüfen, ob die Domain im Impressum und in den offiziellen Angaben des Unternehmens genannt wird.
  • Die Unternehmensdatenbank der BaFin nach dem Namen und der angegebenen Registrierung durchsuchen.
  • Prüfen, ob die Aufsichtsbehörde Warnungen zu dieser Domain veröffentlicht hat.
  • Kontaktdaten, Zahlungsempfänger und Kontoinhaber mit den Angaben des echten Unternehmens vergleichen.

Stimmen die Zahlungsempfänger nicht mit dem eingetragenen Unternehmen überein, ist das ein deutliches Warnsignal.

Typische Muster bei Namensmissbrauch im Online-Anlagebetrug

Bei Anlagebetrug im Internet werden häufig echte Firmennamen und Registerdaten kopiert, um Seriosität vorzutäuschen. Das ist ein allgemeines Muster und keine Feststellung zu Tradevest. Typisch sind außerdem:

  • Kontaktaufnahme über Werbung, soziale Medien oder Messenger
  • Versprechen hoher Gewinne mit geringem Risiko
  • Drängen auf weitere Einzahlungen, oft in Kryptowährungen
  • angezeigte Gewinne im Konto, die sich nicht auszahlen lassen
  • Forderungen nach Steuern, Gebühren oder Freischaltungszahlungen vor einer Auszahlung

Treffen mehrere dieser Punkte zu, rate ich dazu, keine weiteren Zahlungen zu leisten und den Fall prüfen zu lassen.

Was Sie jetzt sofort tun sollten

  1. Leisten Sie keine weiteren Zahlungen, auch nicht für angebliche Steuern, Gebühren oder Freischaltungen.
  2. Sichern Sie alle Chats, E-Mails und Telefonnummern, am besten als Export samt Screenshots, inklusive Namen angeblicher Broker oder Account Manager.
  3. Dokumentieren Sie Kontostände, angezeigte Gewinne, Auszahlungsanträge sowie Ablehnungen und Verzögerungen.
  4. Sammeln Sie Zahlungsbelege: Überweisungen mit Empfängerkonto, Kreditkartenabrechnungen, bei Kryptowährungen Transaktions-Hashes und Wallet-Adressen.
  5. Entfernen Sie Fernwartungsprogramme wie AnyDesk oder TeamViewer und ändern Sie Passwörter. Aktivieren Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung.
  6. Informieren Sie Ihre Bank oder Ihren Zahlungsdienstleister zeitnah und fragen Sie nach Möglichkeiten, Zahlungen zu prüfen.
  7. Senden Sie keine weiteren persönlichen Dokumente an die Plattform.
  8. Lassen Sie die Zahlungswege anwaltlich prüfen.

Tradevest Geld zurück: Welche rechtlichen Möglichkeiten geprüft werden können

Ob Zahlungen zurückgeholt werden können, hängt vom Einzelfall, vom Zahlungsweg und von den verfügbaren Informationen ab. Eine Garantie kann niemand geben. Ich prüfe in solchen Fällen insbesondere, an wen das Geld geflossen ist und ob Banken oder Zahlungsdienstleister beteiligt waren.

Bei Banküberweisungen kann geprüft werden, ob eine Rückholung oder Kontosperrung beim Empfängerinstitut möglich ist. Bei Kreditkartenzahlungen kommt unter Umständen ein Rückbuchungsverfahren in Betracht. Bei Kryptowährungen lassen sich Transaktionen teilweise nachverfolgen, wenn Wallet-Adressen und Hashes vorliegen.

Je nach Sachverhalt kommen zivilrechtliche Ansprüche gegen Beteiligte, Auskunftsansprüche und eine Strafanzeige in Betracht. Zeit spielt dabei eine Rolle, weil Spuren verschwinden und Fristen laufen können. Pauschale Aussagen sind jedoch nicht möglich.

Wichtig ist auch: Wenn Ihr Vertragspartner tatsächlich die Tradevest Digital Assets GmbH war, stellt sich die Lage anders dar als bei einem mutmaßlichen Namensmissbrauch. Diese Frage sollte am Anfang jeder Prüfung stehen.

Vorsicht vor Recovery Scams nach einem Verlust

Opfer von Anlagebetrug werden häufig ein zweites Mal kontaktiert. Angebliche Ermittler, Blockchain-Experten, Behördenvertreter, Anwälte oder Rückholfirmen behaupten, Ihr Geld gefunden zu haben. Dafür verlangen sie zunächst Vorschüsse oder Gebühren.

Ich rate zu großer Vorsicht, wenn jemand unaufgefordert Kontakt aufnimmt, Vorkasse verlangt oder eine sichere Rückholung verspricht. Seriöse Stellen verlangen keine Zahlung per Kryptowährung für eine Freigabe. Prüfen Sie Namen, Zulassung und Kontaktdaten unabhängig, bevor Sie reagieren.

Rechtsanwalt Martin Wehrmann: kostenfreie Ersteinschätzung bei Tradevest

Wenn Sie Geld über tradevestassetsdigital.com eingezahlt haben und Probleme mit der Auszahlung bestehen, können Sie mir Ihren Fall über anwalt-anlagebetrug.de für eine kostenfreie Ersteinschätzung schildern. Als Rechtsanwalt bei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht prüfe ich, welche Anhaltspunkte vorliegen, ob eine Verbindung zum echten Unternehmen besteht und welche Zahlungswege nachvollzogen werden können.

Auf dieser Grundlage lässt sich einschätzen, welche weiteren rechtlichen Schritte im Einzelfall sinnvoll sein können. Erfolgsaussichten hängen vom konkreten Sachverhalt ab, und ich gebe keine Erfolgsgarantie.

Häufige Fragen

Gibt es eine Behördenwarnung zu tradevestassetsdigital.com?
Nach der Recherche wurde keine Warnung einer Aufsichtsbehörde gefunden, die genau diese Domain nennt. Die Domain steht auf der Nutzer-Warnliste von cybercrimepolice.ch.
Ist die Tradevest Digital Assets GmbH mit tradevestassetsdigital.com verbunden?
Eine Verbindung ist durch keine Behördenquelle belegt. Die BaFin hat bei anderen Websites mit ähnlichem Namen Identitätsmissbrauch zulasten der GmbH festgestellt, nicht bei dieser Domain.
Wie prüfe ich, ob eine Trading-Plattform zugelassen ist?
Vergleichen Sie Impressum, Handelsregister und Domain, suchen Sie in der BaFin-Datenbank und prüfen Sie, ob Zahlungsempfänger und Firmenname übereinstimmen.
Was sollte ich bei Auszahlungsproblemen sofort tun?
Keine weiteren Zahlungen leisten, Chats, Kontoscreenshots und Zahlungsbelege sichern, Zugänge absichern, die Bank informieren und die Zahlungswege anwaltlich prüfen lassen.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

  • 1Sie schildern uns Ihren Fall
  • 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
  • 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
  • 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.

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