PrimeMT5 (primemt5.de): Haftung bei Verlust von Zugangsmitteln

Veröffentlicht am 13.10.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • Art. 75 Abs. 8 MiCA: Haftung auch bei Verlust der Zugangsmittel zu Kryptowerten
  • Entscheidend ist, ob der Vorfall dem Verwahrer zurechenbar ist
  • Haftung begrenzt auf den Marktwert zum Zeitpunkt des Verlusts
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Wer bei PrimeMT5 (primemt5.de) den Zugriff auf verwahrte Kryptowerte verliert, kann sich auf Art. 75 MiCA stützen. Ein Kryptowerte-Dienstleister haftet nach Art. 75 Abs. 8 MiCA für den Verlust von Kryptowerten und ausdrücklich auch für den Verlust der Zugangsmittel, sofern der Vorfall ihm zurechenbar ist. Die Haftung ist auf den Marktwert zum Zeitpunkt des Verlusts begrenzt.

Was regelt MiCA beim Verlust von Zugangsmitteln?

Art. 75 Abs. 8 der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA) erfasst nicht nur den Verlust der Kryptowerte selbst, sondern auch den Verlust der Mittel für den Zugang zu ihnen. Das ist bedeutsam, weil Kryptowerte nicht wie Geldscheine verwahrt werden: Entscheidend ist die technische Möglichkeit, Transaktionen über die jeweilige Blockchain zu autorisieren. Die Aussage „Die Coins sind noch da, wir können momentan nur nicht darauf zugreifen“ kann bei PrimeMT5 (primemt5.de) daher rechtlich relevant sein. Zu unterscheiden ist zwischen einem vorübergehenden technischen Problem, etwa „Wallet temporarily inaccessible“, und einem dauerhaften Verlust der Verfügungsmöglichkeit.

Wann ist der Vorfall dem Anbieter zurechenbar?

Nicht jeder Verlust führt automatisch zur Haftung. Nicht zurechenbar ist nach MiCA etwa ein Problem, das der Funktionsweise des Distributed Ledgers selbst innewohnt und das der Anbieter nicht kontrolliert. Ein Verlust innerhalb der Systeme des Dienstleisters ist anders zu bewerten. Bei PrimeMT5 (primemt5.de) kommt es daher darauf an, wo das Problem entstanden sein soll. Pauschale Angaben wie „Blockchain issue“ oder „Wallet malfunction“ reichen für eine belastbare Beurteilung häufig nicht aus.

Welche Pflichten hat ein Verwahrer vorab?

Nach Art. 75 Abs. 3 MiCA muss ein Verwahrer eine Verwahrstrategie mit internen Regeln und Verfahren etablieren. Sie soll das Risiko minimieren, dass Kryptowerte, damit verbundene Rechte oder Zugangsmittel durch Betrug, Cyberbedrohungen oder Fahrlässigkeit verloren gehen. Auf Anfrage muss der Dienstleister dem Kunden eine Zusammenfassung dieser Strategie in elektronischer Form zur Verfügung stellen. Wirbt ein Anbieter mit „institutioneller Verwahrung“, kann aber keine nachvollziehbare Beschreibung liefern, sollte dieser Widerspruch untersucht werden.

Was muss der Verwahrvertrag enthalten?

Art. 75 Abs. 1 MiCA verlangt eine Vereinbarung mit dem Kunden. Sie muss unter anderem enthalten:

  • Identität der Parteien und Beschreibung der Dienstleistung
  • die Verwahrstrategie und die Kommunikationswege
  • das Authentifizierungssystem des Kunden
  • eine Beschreibung der verwendeten Sicherheitssysteme
  • Gebühren und Kosten sowie das anwendbare Recht

Bei einem Streit über einen unberechtigten Zugriff lässt sich vergleichen, welche Sicherheitsstruktur vertraglich zugesagt war und was technisch tatsächlich möglich war.

Wie wird die Höhe der Haftung bestimmt?

Art. 75 Abs. 8 MiCA begrenzt die Haftung auf den Marktwert der verlorenen Kryptowerte zum Zeitpunkt des Verlusts. Ein späterer Kursanstieg ist für diese Sonderregel nicht automatisch maßgeblich. Bei volatilen Kryptowerten wird daher der genaue Verlustzeitpunkt wirtschaftlich wichtig. Zu dokumentieren ist, wann der Zugriff erstmals unmöglich wurde, wann PrimeMT5 (primemt5.de) davon Kenntnis hatte und wann ein endgültiger Verlust mitgeteilt wurde.

Welche Unterlagen sind bei Problemen mit PrimeMT5 hilfreich?

Hilfreich sind Fehlermeldungen, Wallet-Adressen, Transaktions-Hashes, Mitteilungen über Sicherheitsvorfälle, Vertragsunterlagen und Antworten des Supports. Entscheidend ist, welches konkrete Ereignis zum Verlust führte, in wessen Verantwortungsbereich es lag und welchen Marktwert die Kryptowerte zu diesem Zeitpunkt hatten.

Häufige Fragen

Haftet ein Verwahrer wie PrimeMT5 für verlorene Private Keys?
Nach Art. 75 Abs. 8 MiCA haftet ein Kryptowerte-Dienstleister auch für den Verlust der Zugangsmittel, wenn der Vorfall ihm zurechenbar ist.
Wann ist ein Verlust nicht zurechenbar?
Etwa bei einem Problem, das der Funktionsweise des Distributed Ledgers selbst innewohnt und das der Anbieter nicht kontrolliert.
Kann ich Auskunft über die Verwahrstrategie verlangen?
Ja. Nach Art. 75 Abs. 3 MiCA muss der Dienstleister auf Anfrage eine Zusammenfassung der Verwahrstrategie in elektronischer Form bereitstellen.
Wie hoch ist die Haftung?
Sie ist nach Art. 75 Abs. 8 MiCA auf den Marktwert der verlorenen Kryptowerte zum Zeitpunkt des Verlusts begrenzt.

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