projektkonnekt.com: Warnung vor Job-Scamming-Verdacht

Veröffentlicht am 06.11.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • Watchlist Internet führt projektkonnekt.com seit 21.10.2026 als betrügerisches Jobangebot
  • Partnerunternehmen werden nicht benannt; wer die Vergütung schuldet, bleibt offen
  • Keine Vorauszahlungen leisten, Unterlagen sichern und Bewerbung vorerst stoppen
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

projektkonnekt.com wird von der österreichischen Watchlist Internet seit dem 21. Oktober 2026 als betrügerisches Jobangebot geführt. Die Plattform bewirbt Nebenjobs wie App-Tests und Online-Studien, nennt ihre Partnerunternehmen aber nicht konkret. Bewerber sollten ihre Bewerbung vorerst nicht fortsetzen und keine weiteren persönlichen Daten übermitteln.

Ist projektkonnekt.com seriös?

Watchlist Internet warnt vor finanziellen Verlusten, Identitätsdiebstahl und möglicher Geldwäsche. Eine eindeutig identifizierbare Gesellschaft, die projektkonnekt.com betreibt, konnte der Autor nicht feststellen. Die Domain wurde nach öffentlichen Registrierungsdaten am 31. März 2026 angelegt. Ein Live-Aufruf der Seite scheiterte am 6. November 2026 an einer Zeitüberschreitung; ausgewertet wurden öffentlich erfasste Inhalte der Startseite und der Bewerbungsseite.

Was verspricht projektkonnekt.com?

ProjektKonnekt bezeichnet sich als Vermittlungsservice für Remote-Projekte von Technologie-, KI- und Forschungsteams. Genannt werden vier Bereiche:

  • App- und Website-Tests: acht bis fünfzehn Euro für zehn bis zwanzig Minuten
  • KI-Datenaufgaben: 0,10 bis fünf Euro pro Auftrag
  • Online-Studien: ungefähr 40 Euro
  • Remote-Backoffice: 14 bis 18 Euro brutto pro Stunde

Das sind Werbeangaben der Website, keine unabhängig bestätigten Vergütungen. ProjektKonnekt betont, selbst kein Arbeitgeber zu sein, und will von Partnerunternehmen bezahlt werden. Bewerber sollen keine Gebühren zahlen.

Wer schuldet die Vergütung?

Da die Partner nicht benannt werden, bleibt offen, wer nach einem Projekt zahlen muss. Rechtlich ist zwischen Vermittlungsvertrag, Dienstvertrag und möglichem Arbeitsverhältnis zu unterscheiden. Vor Arbeitsbeginn sollte klar sein, mit welcher juristischen Person ein Vertrag zustande kommt. Auch der „Anti-Betrug-Filter“ und die Ablehnung verdächtiger Vorauszahlungen sind bloße Selbstdarstellung und keine unabhängige Zertifizierung.

Was ist über einen Task-Scam bekannt?

Bei unseriösen Nebenjobs folgen auf kleine Aufgaben mitunter Forderungen nach Einzahlungen, um Projekte freizuschalten oder Guthaben auszuzahlen. Andere Varianten zielen auf Ausweiskopien, Kontoeröffnungen oder die Weiterleitung fremder Gelder. Dass diese Methoden über projektkonnekt.com angewendet wurden, ist nicht nachgewiesen. Ein Identitätsdiebstahl zulasten einer bestimmten Firma ist ebenfalls nicht belegt.

Was sollten Betroffene jetzt tun?

  1. Bewerbung unterbrechen und keine weiteren Angaben übermitteln.
  2. Vergütung, Auftraggeber und Vertragsbedingungen dokumentieren.
  3. E-Mails, WhatsApp- und Telegram-Verläufe vollständig sichern.
  4. Keine Vorauszahlungen leisten, auch nicht für Verifizierungen.
  5. Die Bank über verdächtige Überweisungen oder Kontoeröffnungen informieren.
  6. Ausweisübermittlungen dokumentieren und Passwörter ändern.
  7. Eine Strafanzeige prüfen, besonders bei Geldverlust oder Datenmissbrauch.

Wer fremde Gelder weitergeleitet hat, sollte mögliche Geldwäscherisiken anwaltlich prüfen lassen.

Welche rechtlichen Ansprüche kommen infrage?

Bei nachgewiesener Täuschung kommen Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB in Betracht. Bei unautorisierten Zahlungen kann § 675u BGB einschlägig sein, bei rechtswidriger Datenverarbeitung unter Umständen Art. 82 DSGVO. Bei ausstehender Vergütung ist zuerst der tatsächliche Vertragspartner zu identifizieren. Vorsicht ist bei Recovery-Scams geboten: Angebliche Rückholunternehmen verlangen oft zusätzliche Gebühren, ohne eine Erstattung gewährleisten zu können.

Häufige Fragen

Wer warnt vor projektkonnekt.com?
Die österreichische Watchlist Internet führt projektkonnekt.com seit dem 21. Oktober 2026 als betrügerisches Jobangebot und warnt vor finanziellen Verlusten, Identitätsdiebstahl und möglicher Geldwäsche.
Ist ProjektKonnekt ein Arbeitgeber?
Nach eigener Darstellung nicht. Die Seite versteht sich als Vermittler, die Vergütung richte sich nach den Bedingungen des jeweiligen Partners, der nicht konkret benannt wird.
Sind die versprochenen Verdienste belegt?
Nein. Die Beträge sind Werbeversprechen der Website und nicht unabhängig bestätigt.
Welche Ansprüche kommen bei einem Schaden in Betracht?
Möglich sind etwa Ansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB, § 675u BGB bei unautorisierten Zahlungen und Art. 82 DSGVO bei rechtswidriger Datenverarbeitung.
Was gilt bei angeblichen Rückholangeboten?
Recovery-Anbieter verlangen häufig zusätzliche Gebühren, ohne eine Erstattung gewährleisten zu können. Hier ist besondere Vorsicht geboten.

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