Skelvurizont (skelvurizont.nl): Verlustmeldepflicht Art. 62

Veröffentlicht am 12.10.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • Art. 62 VO (EU) 2017/565: Verlustmeldung bei gehebelten Produkten ab 10 % und je weiteren 10 %
  • Schwelle nicht auf 15 % anhebbar; Prüfung je Instrument, bei Vermögensverwaltung je Portfolio
  • Prüfbar: Zeitpunkt der Warnungen, Quartalsaufstellungen nach Art. 63, Trade-Historie
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Bei Skelvurizont (skelvurizont.nl) lässt sich rechtlich prüfen, ob der Anbieter Verlustmitteilungen nach Art. 62 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 versandt hat. Bei gehebelten Finanzinstrumenten für Kleinanleger muss eine Wertpapierfirma informieren, sobald der Ausgangswert um 10 Prozent fällt, und danach bei jedem weiteren 10-Prozent-Schritt. Der Quelltext enthält keine Angaben zu tatsächlichen Vorfällen bei Skelvurizont, sondern beschreibt die rechtlichen Prüfpunkte.

Wann muss Skelvurizont über Verluste informieren?

Nach Art. 62 muss die Information bei gehebelten Instrumenten und Geschäften mit Eventualverbindlichkeiten erfolgen, wenn der Ausgangswert eines Instruments um 10 Prozent fällt, und erneut bei 20, 30, 40 Prozent usw. Die Mitteilung muss spätestens bis zum Ende des Geschäftstags erfolgen, an dem die Schwelle überschritten wurde. Fällt dies auf einen geschäftsfreien Tag, gilt grundsätzlich der folgende Geschäftstag.

Darf die Schwelle vertraglich auf 15 Prozent erhöht werden?

Nein. Laut ESMA dürfen Wertpapierfirmen mit Kunden keinen höheren Schwellenwert vereinbaren. Eine Klausel wie „Information erst bei 15 Prozent Verlust“ entspricht nicht der 10-Prozent-Systematik. Freiwillige Alarmeinstellungen des Kunden, etwa bei minus 25 Prozent, ersetzen die vorgeschriebene Mitteilung nicht automatisch. Geschäftsbedingungen, Risikoerklärungen und Konto-Einstellungen sollten daher geprüft werden.

Wird pro Instrument oder für das Gesamtkonto gerechnet?

Nach Art. 62 Abs. 2 erfolgt die Betrachtung bei Kleinanlegerkonten grundsätzlich für jedes einzelne Instrument, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Verliert eine gehebelte Position 22 Prozent, während andere Positionen leicht im Gewinn liegen, ist dieser Verlust nicht automatisch unbeachtlich. Zuerst ist zu klären, welche Produkte tatsächlich gehandelt wurden; als gehebelt gilt nach ESMA grundsätzlich ein Instrument, das die Exponierung gegenüber dem zugrunde liegenden Risiko vergrößert.

Was gilt bei Vermögensverwaltung?

Bei echter Portfolioverwaltung muss der Kunde informiert werden, wenn der Gesamtwert des Portfolios gegenüber dem Wert zu Beginn des Berichtszeitraums um 10 Prozent fällt, ebenso bei weiteren Vielfachen. Entscheidend ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, nicht die Bezeichnung auf der Website. Relevant ist etwa, ob der Anleger jede Order selbst entschieden hat oder ein Account Manager Positionen ohne Einzelzustimmung eröffnet hat.

Wie lässt sich der Zeitpunkt einer Warnung prüfen?

ESMA akzeptiert einen festen täglichen Bewertungszeitpunkt für bestimmte Instrumente. Wird dort eine 10-Prozent-Abwertung festgestellt, muss die Information dennoch im vorgesehenen Zeitrahmen erfolgen. Zu vergleichen sind Handelsdaten mit E-Mails und App-Nachrichten: Wann fiel die Position unter die Schwelle, wann wurde informiert, und war der Hinweis konkret? Eine allgemeine Meldung wie „Ihr Portfolio benötigt Aufmerksamkeit“ ist keine konkrete Verlustmitteilung.

Welche Rolle spielen Quartalsaufstellungen?

Nach Art. 63 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 müssen Wertpapierfirmen, die Kundengelder oder Finanzinstrumente halten, mindestens einmal pro Quartal eine Aufstellung auf einem dauerhaften Datenträger bereitstellen, sofern die Angaben nicht bereits in einer anderen periodischen Aufstellung enthalten sind. Abzugleichen sind Quartalsaufstellung, Dashboard und tatsächliche Transaktionen, etwa Stückzahlen, Guthaben und Produktwerte.

Welche Unterlagen sind hilfreich?

Sinnvoll sind Kontoauszüge, vollständige Trade-Historien, E-Mails, App-Benachrichtigungen und periodische Berichte. Auch fehlende Unterlagen können relevant sein, wenn ein Anbieter behauptet, ordnungsgemäß und reguliert zu arbeiten.

Häufige Fragen

Ab wann muss bei gehebelten Produkten eine Verlustmeldung erfolgen?
Wenn der Ausgangswert eines gehebelten Instruments bei einem Kleinanleger um 10 Prozent fällt, und danach bei jedem weiteren 10-Prozent-Schritt (Art. 62 VO (EU) 2017/565).
Bis wann muss die Mitteilung erfolgen?
Spätestens bis zum Ende des Geschäftstags, an dem die Schwelle überschritten wurde, bei geschäftsfreien Tagen grundsätzlich bis zum folgenden Geschäftstag.
Kann ein Broker die Schwelle auf 15 Prozent setzen?
Nein. Laut ESMA dürfen Wertpapierfirmen mit Kunden keinen höheren Schwellenwert vereinbaren.
Gilt die Regel für das Gesamtkonto oder je Position?
Bei Kleinanlegerkonten mit gehebelten Instrumenten grundsätzlich je einzelnem Instrument, sofern nichts anderes vereinbart wurde (Art. 62 Abs. 2).
Welche Berichte schreibt Art. 63 vor?
Mindestens einmal pro Quartal eine Aufstellung der gehaltenen Gelder und Finanzinstrumente auf einem dauerhaften Datenträger, sofern nicht bereits in einer anderen periodischen Aufstellung enthalten.

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