Swiss Corum Management: BaFin-Warnung und Ihre Optionen

Veröffentlicht am 26.10.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • BaFin warnt am 01.10.2026 vor swisscorummanagement.com und ermittelt gegen die Betreiber.
  • Laut BaFin besteht kein Zusammenhang mit CORUM ASSET MANAGEMENT Deutschland (Identitätsmissbrauch).
  • Keine weiteren Zahlungen leisten, Beweise sichern, Zahlungswege anwaltlich prüfen lassen.
  • Bei Swiss Corum Management könnte es sich um einen Betrug handeln.
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Wer Geld über Swiss Corum Management eingezahlt hat und nun Fragen zu Erfahrungen, Betrug oder einer Auszahlung hat, sollte die Lage nüchtern ordnen. Die BaFin warnt öffentlich vor der Website swisscorummanagement.com. Auf anwalt-anlagebetrug.de können Betroffene bei mir eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

Als Rechtsanwalt Martin Wehrmann beschreibe ich hier zunächst, was belegt ist. Danach zeige ich, welche Schritte aus anwaltlicher Sicht sinnvoll sein können.

Swiss Corum Management: Was die BaFin-Warnung konkret besagt

Die BaFin hat am 1. Oktober 2026 vor der Website swisscorummanagement.com gewarnt und nach eigenen Angaben ermittelt sie gegen die Betreiber. Nach Erkenntnissen der BaFin werden dort ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen angeboten. Die Betreiber werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Das ist ein erhebliches Warnsignal. Eine behördliche Warnung wiegt deutlich schwerer als ein einzelner Erfahrungsbericht.

Ist Swiss Corum Management seriös? Identitätsmissbrauch als zentraler Punkt

Nach den öffentlich verfügbaren Informationen sollten Anleger sehr vorsichtig sein. Die BaFin teilt mit, dass entgegen den Angaben der Betreiber kein Zusammenhang mit der CORUM ASSET MANAGEMENT Niederlassung Deutschland besteht. Sie spricht von Identitätsmissbrauch.

Das bedeutet: Ein womöglich bekannt wirkender Firmenname kann täuschen. Namensähnliche Unternehmen sollten Sie nicht vorschnell mit der Website gleichsetzen. Ein Bezug anderer Gesellschaften zu swisscorummanagement.com ist nicht belegt.

Zu Impressum, Registereinträgen, Warnungen anderer Aufsichtsbehörden oder Berichten anderer Geschädigter liegen mir derzeit keine belastbaren Informationen vor. Ich stelle deshalb keine Behauptungen dazu auf.

Typische Warnsignale bei unerlaubten Trading-Plattformen

Ein fehlende Erlaubnis ist ein Kernproblem, aber nicht das einzige Warnzeichen. Aus der allgemeinen Praxis bei Anlagebetrug sind folgende Muster bekannt:

  • Verwendung fremder, seriös klingender Firmennamen
  • Druck zu schnellen Einzahlungen oder Nachzahlungen
  • Ansprache über Messenger, Social Media oder Telefon
  • angebliche Gewinne auf einer Oberfläche, die nur die Plattform kontrolliert
  • Forderungen nach Steuern, Gebühren oder Freischaltungen vor einer Auszahlung
  • Bitte um Fernzugriff auf Ihren Computer

Ob diese Merkmale bei Swiss Corum Management im Einzelfall vorlagen, können nur Betroffene anhand ihrer Unterlagen beurteilen.

Swiss Corum Management Auszahlung: Warum Gebührenforderungen misstrauisch machen sollten

Verzögert sich eine Auszahlung oder wird sie an weitere Zahlungen geknüpft, ist Vorsicht geboten. Bei unerlaubten Plattformen dient das angezeigte Guthaben oft nur der Optik. Neue Forderungen sollen dann weiteres Geld bringen.

Berichte Betroffener zu Swiss Corum Management konnte ich nicht belegen. Mein Rat gilt daher allgemein: Zahlen Sie keine Gebühren, Steuern oder Freischaltbeträge nach, um an Guthaben zu kommen.

Was Sie jetzt sofort tun sollten

  1. Leisten Sie keine weiteren Zahlungen, auch nicht als angebliche Gebühr oder Steuer.
  2. Sichern Sie Chats, E-Mails, Telefonnummern und die Namen angeblicher Berater, etwa durch Export von WhatsApp- oder Telegram-Verläufen.
  3. Erstellen Sie Screenshots von Kontostand, angezeigten Gewinnen, Auszahlungsanträgen und Ablehnungen.
  4. Sammeln Sie Zahlungsbelege: Überweisungen, Kreditkartenabrechnungen, Krypto-Transaktions-Hashes und Wallet-Adressen.
  5. Entfernen Sie Fernwartungsprogramme wie AnyDesk oder TeamViewer und ändern Sie Passwörter.
  6. Aktivieren Sie Zwei-Faktor-Authentifizierung für E-Mail, Bank und Wallets.
  7. Informieren Sie Ihre Bank oder Ihren Zahlungsdienstleister zeitnah über den Vorgang.
  8. Senden Sie keine weiteren Ausweisdokumente oder persönlichen Daten.

Swiss Corum Management Geld zurück: Welche Möglichkeiten geprüft werden können

Ob Geld zurückgeholt werden kann, hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend sind Zahlungsweg, Zeitpunkt, Empfänger und die vorhandenen Unterlagen. Eine Erfolgsgarantie kann seriös niemand geben.

Geprüft werden kann unter anderem:

  • bei Banküberweisungen, ob Empfängerkonten identifiziert und Rückrufe oder Rückforderungen versucht werden können
  • bei Kartenzahlungen, ob ein Rückbuchungsverfahren (Chargeback) in Betracht kommt, wofür Fristen gelten
  • bei Kryptowährungen, ob sich Transaktionen nachverfolgen lassen und Börsen als Empfänger erkennbar sind
  • ob Schadensersatzansprüche gegen Beteiligte, etwa Zahlungsempfänger oder Vermittler, bestehen
  • ob eine Strafanzeige sinnvoll ist, damit Ermittlungsbehörden Konten sichern können

Je früher Zahlungsdaten vorliegen, desto besser lassen sich diese Möglichkeiten bewerten.

Recovery Scam: Vorsicht vor Rückholversprechen

Geschädigte werden nach einem Verlust häufig erneut kontaktiert. Angebliche Ermittler, Blockchain-Experten, Behörden, Anwälte oder Rückholfirmen behaupten, Ihr Geld gefunden zu haben. Zuerst sollen Sie aber Gebühren, Steuern oder Vorschüsse zahlen.

Ich rate dazu, unaufgeforderten Angeboten grundsätzlich zu misstrauen. Zahlen Sie keine Vorkasse, geben Sie keine Wallet-Zugänge heraus und gewähren Sie keinen Fernzugriff. Prüfen Sie jeden Kontakt unabhängig, etwa über offizielle Telefonnummern.

Rechtsanwalt Martin Wehrmann: kostenfreie Ersteinschätzung bei Swiss Corum Management

Wenn Sie über swisscorummanagement.com Geld angelegt haben, können Sie mir Ihren Fall über anwalt-anlagebetrug.de schildern und eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern. Für die Kanzlei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht prüfe ich dann den Sachverhalt, die Zahlungswege und mögliche weitere rechtliche Schritte.

Halten Sie dafür Ihre Zahlungsbelege, Chatverläufe und Screenshots bereit. Je vollständiger die Unterlagen, desto konkreter lässt sich einschätzen, welche nächsten Schritte bei Swiss Corum Management in Ihrem Fall sinnvoll sein können.

Häufige Fragen

Ist Swiss Corum Management seriös?
Die BaFin warnt vor swisscorummanagement.com. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Bank- und/oder Finanzdienstleistungen angeboten. Anleger sollten äußerste Vorsicht walten lassen.
Was sagt die BaFin zu Swiss Corum Management?
Die BaFin warnt seit dem 01.10.2026 und ermittelt gegen die Betreiber. Einen Zusammenhang mit der CORUM ASSET MANAGEMENT Niederlassung Deutschland gibt es laut BaFin nicht; sie spricht von Identitätsmissbrauch.
Was sollten Betroffene jetzt tun?
Keine weiteren Zahlungen leisten, Chats, Belege und Transaktionsdaten sichern, Zugänge absichern, die Bank informieren und die Zahlungswege anwaltlich prüfen lassen.
Kann man Geld von Swiss Corum Management zurückholen?
Das hängt von Zahlungsweg, Empfängern und Unterlagen ab. Je nach Fall kommen Rückruf, Chargeback, Strafanzeige oder zivilrechtliche Schritte in Betracht. Garantien gibt es nicht.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

  • 1Sie schildern uns Ihren Fall
  • 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
  • 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
  • 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.

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