Swiss Corum Management: BaFin-Warnung und Identitätsmissbrauch

Veröffentlicht am 17.10.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • BaFin warnte am 1.10.2026 vor swisscorummanagement.com: Angebot ohne Erlaubnis
  • Verdacht auf Identitätsmissbrauch: Keine Verbindung zu CORUM ASSET MANAGEMENT Deutschland
  • Keine weiteren Zahlungen leisten, Beweise sichern, Bank und Fristen (§ 195 BGB) beachten
  • Bei Swiss Corum Management könnte es sich um einen Betrug handeln.
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Die BaFin hat am 1. Oktober 2026 vor der Internetseite swisscorummanagement.com (Swiss Corum Management) gewarnt. Nach ihren Angaben werden dort ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte beziehungsweise Finanzdienstleistungen angeboten, zudem besteht der Verdacht eines Identitätsmissbrauchs. Betroffene Anleger sollten keine weiteren Zahlungen leisten und Beweise sichern.

Was hat die BaFin zu Swiss Corum Management mitgeteilt?

Die BaFin ermittelt gegen die Betreiber von swisscorummanagement.com. Nach ihren Erkenntnissen werden erlaubnispflichtige Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis angeboten; die Betreiber unterstehen nicht der Aufsicht der BaFin. Die Betreiber suggerieren offenbar eine Verbindung zur CORUM ASSET MANAGEMENT Niederlassung Deutschland. Nach ausdrücklicher Feststellung der Behörde besteht diese Verbindung nicht. Eine aufsichtsrechtliche Warnung beweist allerdings noch nicht automatisch alle Voraussetzungen eines Betrugs nach § 263 StGB.

Wie erkenne ich, ob meine Anlage existiert?

Ein angezeigter Kontostand ist kein Nachweis für vorhandene Vermögenswerte. Zu prüfen sind:

  • Gibt es eine überprüfbare Depotbank oder Verwahrstelle, die unabhängig Auskunft erteilen kann?
  • Lassen sich Wertpapiere durch Abrechnungen, ISIN-Nummern und Depotbuchungen belegen?
  • Beruhen Gewinne auf tatsächlichen Transaktionen oder nur auf Anzeigen innerhalb der Plattform?

Was tun, wenn die Auszahlung ausbleibt?

Wird plötzlich eine zusätzliche Legitimation verlangt, ändern sich Auszahlungsbedingungen oder werden neue Gebühren eingeführt, sollte dies einzeln dokumentiert werden. Zahlen Sie keine Freischaltungsgebühren, Steuern oder Sicherheitsleistungen, um eine Auszahlung zu ermöglichen. Sichern Sie Auszahlungsanträge mit Datum, Betrag und allen Antworten.

Welche Sofortmaßnahmen sind sinnvoll?

  1. Weitere Zahlungen stoppen.
  2. Bank informieren und einen Überweisungsrückruf prüfen lassen (keine Erstattungsgarantie).
  3. Chatverläufe (WhatsApp, Telegram, E-Mail) vollständig exportieren.
  4. Kontostände und Transaktionen dokumentieren.
  5. Passwörter ändern, Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren.
  6. Bei Nutzung von AnyDesk oder TeamViewer Fremdzugriffe beenden und Geräte prüfen.
  7. Bei übermittelten Ausweiskopien oder Bankdaten auf ungewöhnliche Aktivitäten achten.

Wie bekomme ich mein Geld zurück?

Eine Rückzahlung kann niemand garantieren. Bei nicht autorisierten Zahlungen kann § 675u BGB einen Erstattungsanspruch begründen; bei selbst autorisierten Überweisungen besteht nicht automatisch ein Anspruch gegen die Bank. Bei Kreditkartenzahlungen kommt unter Umständen ein Chargeback in Betracht, wobei der Sachverhalt korrekt darzustellen ist. Bei Kryptozahlungen sind Transaktions-Hashes, Wallet-Adressen, Netzwerk und Zeitpunkt zu sichern.

Als Anspruchsgrundlagen kommen § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie § 826 BGB in Betracht. Eine Strafanzeige kann Vermögenssicherungen nach §§ 111b ff. StPO ermöglichen, ersetzt aber nicht die Prüfung zivilrechtlicher Ansprüche, etwa eines Arrests nach §§ 916 ff. ZPO.

Welche Fristen gelten?

Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre (§ 195 BGB); der Beginn richtet sich nach § 199 Abs. 1 BGB. Eine Strafanzeige hemmt die zivilrechtliche Verjährung nicht automatisch.

Wie erkenne ich Recovery Scams?

Geschädigte werden mitunter von angeblichen Ermittlern oder Rückholdiensten kontaktiert, die gegen Bearbeitungsgebühr die Freigabe verlorenen Kapitals versprechen. Geben Sie keine Wallet-Zugangsdaten, Seed-Phrases oder Fernzugriffe heraus und misstrauen Sie Rückholgarantien.

Häufige Fragen

Wovor warnt die BaFin bei Swiss Corum Management?
Die BaFin warnt vor swisscorummanagement.com, weil dort ohne Erlaubnis Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen angeboten werden und ein Identitätsmissbrauch vermutet wird.
Besteht eine Verbindung zu CORUM ASSET MANAGEMENT?
Nein. Die BaFin stellt ausdrücklich fest, dass die suggerierte Verbindung zur CORUM ASSET MANAGEMENT Niederlassung Deutschland nicht besteht.
Soll ich Gebühren für eine Auszahlung zahlen?
Nein. Freischaltungsgebühren, Steuern oder Sicherheitsleistungen sollten nicht gezahlt werden, nur um eine versprochene Auszahlung zu ermöglichen.
Kann ich eine Überweisung zurückholen?
Ein Rückruf über die eigene Bank sollte schnell geprüft werden, eine Erstattung ist jedoch nicht garantiert. Bei selbst autorisierten Überweisungen besteht nicht automatisch ein Anspruch.
Wie lange habe ich Zeit für Ansprüche?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre nach § 195 BGB. Eine Strafanzeige hemmt sie nicht automatisch.

Kostenfreie Ersteinschätzung

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