Woodman Asset: Rückholangebote nach Broker-Verlust prüfen
- Nach Verlusten bei Woodman Asset drohen Rückholangebote durch angebliche Behörden oder Kanzleien
- Die BaFin bietet Verbrauchern nicht von sich aus Rückzahlungen an; Vorabzahlungen sind ein Warnsignal
- Zahlungsbelege sichern, Bank kontaktieren, Kanzlei-Identität über das BRAK-Verzeichnis prüfen
- Bei Woodman Asset könnte es sich um einen Betrug handeln.
- Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
- Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.
Wer bei Woodman Asset (woodman-asset.com) investiert hat und nach ausbleibender Auszahlung ein Angebot zur Rückholung seiner Verluste erhält, sollte besonders vorsichtig sein. Auf einen möglichen Broker-Betrug kann eine zweite Masche folgen, der sogenannte Recovery Scam (Rückholbetrug): Unbekannte geben sich als Ermittler, Rechtsanwälte oder Mitarbeiter einer Finanzaufsichtsbehörde aus und verlangen Geld für die angebliche Freigabe verschwundener Gelder.
Was ist ein Rückholbetrug nach einer gescheiterten Geldanlage?
Die Täter nutzen aus, dass Geschädigte dringend eine Lösung suchen. Mit angeblichen Behördenunterlagen, Aktenzeichen und Zahlungsfreigaben erwecken sie den Eindruck, eine Rückerstattung stehe unmittelbar bevor. Teils nennen Anrufer den ursprünglichen Anlagebetrag, den Namen des Brokers oder einzelne Transaktionen. Das beweist jedoch keine Behördenzugehörigkeit, denn Daten früherer Anleger können in kriminellen Netzwerken weitergegeben oder aus anderen Quellen beschafft worden sein.
Was sagt die BaFin zu angeblichen Rückzahlungsangeboten?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnte am 25. März 2022 vor gefälschten E-Mails, in denen Verbraucher zur Überweisung von Geld aufgefordert wurden. Angeblich sollten so Beträge zurückerlangt werden, die auf nicht lizenzierten Online-Handelsplattformen investiert worden waren. Ein beigefügter „Sicherheitsvertrag“ der BaFin war gefälscht. Die BaFin wendet sich nicht von sich aus an einzelne Verbraucher, um Rückzahlungen anzubieten. Am 30. September 2022 dokumentierte sie zudem einen Fall, in dem unter missbräuchlicher Verwendung fremder Unternehmensdaten Vorauszahlungen für eine angebliche Kapitalertragsteuer verlangt wurden.
Wie erkenne ich eine gefälschte Kanzlei?
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat vor betrügerischen Fake-Kanzleien gewarnt. Teilweise werden die Namen tatsächlich zugelassener Rechtsanwälte verwendet, während Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder Internetseiten nicht zu diesen gehören. Die BRAK empfiehlt, das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis direkt über ihre eigene Webseite aufzurufen und die Angaben unabhängig mit den Kontaktdaten des Absenders abzugleichen.
Welche drei Fragen muss ein Rückholangebot bestehen?
- Wer nimmt tatsächlich Kontakt auf? Die Identität sollte über unabhängig veröffentlichte Kontaktdaten geprüft werden, nicht über Nummern aus der verdächtigen Nachricht.
- Woraus ergibt sich der Anspruch? Es braucht ein konkretes Verfahren, einen nachvollziehbaren Verantwortlichen oder eine überprüfbare Entscheidung.
- Wofür soll vorab gezahlt werden? Pauschale Freischaltungsgebühren, Steuern oder Abgaben vor einer Auszahlung sind ein erhebliches Warnsignal.
Sind angeblich sichergestellte Kryptowerte verfügbar?
Transaktionen auf öffentlichen Blockchains lassen sich unter Umständen nachvollziehen. Die Kenntnis einer Wallet-Adresse bedeutet aber keine Kontrolle über die dort liegenden Werte. Screenshots oder selbst erstellte Bescheinigungen über „eingefrorene“ Guthaben reichen als Nachweis regelmäßig nicht aus.
Was tun, wenn bereits eine zweite Zahlung geleistet wurde?
Der Vorgang sollte getrennt von der ursprünglichen Anlage betrachtet werden, da zwei unterschiedliche Schäden mit unterschiedlichen Zahlungsempfängern vorliegen können. Empfehlenswert sind:
- Nachrichten, Zahlungsbelege, Verträge und angebliche Behördenunterlagen aufbewahren
- bei Banküberweisungen unverzüglich bei der eigenen Bank eine Rückrufmöglichkeit klären
- gegebenenfalls Strafanzeige erstatten
- bei übermittelten Zugangsdaten oder eingerichtetem Fernzugriff technische Sicherungsmaßnahmen ergreifen
Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen?
Je nach Sachverhalt kommen vertragliche, bereicherungsrechtliche oder deliktische Schadensersatzansprüche in Betracht; auch Ermittlungen können zur Sicherstellung von Vermögenswerten führen. Ursprüngliche Investition und späteres Rückholangebot sind getrennt zu prüfen. Aus dem zeitlichen Zusammenhang allein darf nicht geschlossen werden, dass dieselben Täter verantwortlich sind. Eine erfolgreiche Rückzahlung kann nicht garantiert werden; zudem ist zu klären, ob Ansprüche wirtschaftlich durchsetzbar sind.
Häufige Fragen
- Was ist ein Recovery Scam im Zusammenhang mit Woodman Asset (woodman-asset.com)?
- Dabei melden sich nach einer gescheiterten Anlage angebliche Ermittler, Anwälte oder Behördenmitarbeiter und versprechen gegen Vorauszahlung die Rückholung verlorener Gelder. Der Erfolg wird als sicher dargestellt, ohne dass eine nachvollziehbare rechtliche Prüfung stattgefunden hat.
- Bietet die BaFin Rückzahlungen an Anleger an?
- Nach ihrer eigenen Warnung vom 25. März 2022 wendet sich die BaFin nicht von sich aus an einzelne Verbraucher, um Rückzahlungen aus Investitionen auf nicht lizenzierten Plattformen anzubieten.
- Wie prüfe ich, ob eine Kanzlei echt ist?
- Das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis sollte direkt über die Webseite der BRAK aufgerufen werden. Die dortigen Angaben sind unabhängig mit den Kontaktdaten des Absenders abzugleichen, da teils Namen echter Anwälte missbraucht werden.
- Muss ich vor einer Auszahlung Steuern oder Gebühren zahlen?
- Steuerliche Pflichten können bei Kapitalanlagen bestehen. Eine Vorauszahlung an unbekannte Vermittler als Bedingung für die Freigabe verschwundenen Geldes ist jedoch ein erhebliches Warnsignal.
- Was sollte ich nach einer zweiten Zahlung tun?
- Belege und Nachrichten sichern, bei der Bank einen möglichen Rückruf klären, gegebenenfalls Strafanzeige erstatten und bei Fernzugriff technische Schutzmaßnahmen ergreifen.
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