Xtbshell (xtbshell.com): Aufzeichnungspflichten nach MiFID II

Veröffentlicht am 12.10.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • Nach MiFID II sind Gespräche und Nachrichten zu Kundenaufträgen grundsätzlich aufzuzeichnen
  • Aufzeichnungen: 5 Jahre Aufbewahrung, bis 7 Jahre möglich; Kunden können sie anfordern
  • Chats und Anruflisten zu Xtbshell (xtbshell.com) früh und vollständig sichern
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Bei Xtbshell (xtbshell.com) kann die Frage entscheidend sein, welche Telefonate und elektronischen Nachrichten ein regulierter Wertpapierdienstleister nach MiFID II hätte aufzeichnen müssen. Wer telefonisch zu Käufen, Verkäufen oder Überweisungen gedrängt wurde, kann seine Kommunikationshistorie nutzen, um Anlageentscheidungen und Aussagen nachträglich zu überprüfen.

Welche Kommunikation muss ein Wertpapierdienstleister dokumentieren?

MiFID II enthält Vorgaben zur Aufzeichnung bestimmter Telefongespräche und elektronischer Kommunikation. Erfasst werden insbesondere Gespräche und Nachrichten zur Annahme, Weiterleitung oder Ausführung von Kundenaufträgen. Die Pflicht kann auch Kommunikation betreffen, die lediglich auf ein Geschäft abzielt, selbst wenn keine Transaktion zustande kommt.

Wie lange werden Aufzeichnungen aufbewahrt und kann der Kunde sie verlangen?

Nach Art. 16 Abs. 7 MiFID II müssen einschlägige Aufzeichnungen grundsätzlich fünf Jahre aufbewahrt werden. Auf Verlangen der zuständigen Aufsichtsbehörde kann sich die Frist auf bis zu sieben Jahre verlängern. Die Aufzeichnungen sind dem betroffenen Kunden auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Bei Xtbshell (xtbshell.com) lässt sich daher prüfen, ob Aufzeichnungen angefordert werden können und wie der Anbieter reagiert.

Gilt das auch für WhatsApp, E-Mail und andere Nachrichten?

Ja, MiFID II erfasst auch relevante elektronische Kommunikation. Nach Darstellung der ESMA zählen dazu etwa Mitteilungen über Preise, konkrete Angebote, Interessenbekundungen oder Aufforderungen im Zusammenhang mit möglichen Transaktionen. Eine Nachricht wie „Eröffnen Sie jetzt 5 Lots Gold“ ist daher nicht wie gewöhnlicher Kundenservice zu behandeln. Chats sollten nicht nur als Screenshots, sondern möglichst als vollständiger Verlauf mit Datum, Uhrzeit, Telefonnummer oder Benutzerkennung gesichert werden.

Was bedeutet es, wenn der Berater nur über ein privates Handy schreibt?

MiFID II verlangt von Wertpapierfirmen angemessene Maßnahmen, damit Mitarbeiter relevante Kommunikation nicht über private Geräte führen, wenn das Unternehmen sie nicht aufzeichnen oder kopieren kann. Eine private Nummer weist nicht automatisch auf Betrug hin. Sie wirft aber die Frage auf, warum Handelsanweisungen über einen Kanal außerhalb der Unternehmenssysteme erfolgen. Wird zugleich jede Dokumentation bestritten, sollte die gesamte Kommunikationsstruktur genauer betrachtet werden.

Muss der Kunde über Gesprächsaufzeichnungen informiert werden?

Wertpapierfirmen müssen Neu- und Bestandskunden grundsätzlich informieren, dass Telefongespräche oder elektronische Kommunikation aufgezeichnet werden, sofern diese zu entsprechenden Geschäften führen oder führen können. Ohne diese Information dürfen bestimmte telefonische Wertpapierdienstleistungen im Zusammenhang mit Kundenaufträgen nicht einfach erbracht werden. Bei Xtbshell (xtbshell.com) sollten daher Vertrags- und Eröffnungsunterlagen auf einen solchen Hinweis durchsucht werden.

Welche Unterlagen sollten Betroffene sichern?

Neben Kontoauszügen und Trading-Historien können Anruflisten, E-Mails, Messenger-Nachrichten, SMS, Gesprächsnotizen und Hinweise auf Telefonaufzeichnungen wichtig sein. Entscheidend ist die zeitliche Kette: Was wurde besprochen, wann folgte die Order, welche Summe wurde eingesetzt, und passt das zur Darstellung im Konto? Je genauer sich das rekonstruieren lässt, desto weniger hängt die Bewertung von Erinnerung und Behauptung ab.

Häufige Fragen

Muss Xtbshell (xtbshell.com) Telefongespräche aufzeichnen?
Ein regulierter Wertpapierdienstleister muss nach MiFID II relevante Gespräche zu Kundenaufträgen aufzeichnen. Ob und wie Xtbshell (xtbshell.com) dem nachkommt, lässt sich durch eine Anfrage prüfen.
Wie lange müssen Aufzeichnungen aufbewahrt werden?
Nach Art. 16 Abs. 7 MiFID II grundsätzlich fünf Jahre, auf Verlangen der Aufsichtsbehörde bis zu sieben Jahre.
Kann ich Aufzeichnungen selbst anfordern?
Ja, MiFID II sieht vor, dass gespeicherte Aufzeichnungen dem betroffenen Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
Sind Messenger-Nachrichten relevant?
Ja, relevante elektronische Kommunikation, etwa zu Preisen, Angeboten oder Aufforderungen zu Transaktionen, kann erfasst sein. Sichern Sie den vollständigen Verlauf.
Ist eine private Handynummer des Beraters ein Betrugsbeweis?
Nein, nicht automatisch. Sie kann aber die Frage aufwerfen, warum Handelsanweisungen außerhalb der Unternehmenssysteme erfolgen.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

  • 1Sie schildern uns Ihren Fall
  • 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
  • 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
  • 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.

Weitere Übersichten

Alle Analysen zu Xtbshell