adlerundsohn.com: Warnung vor angeblicher Kanzlei auf Sylt

Veröffentlicht am 06.11.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • adlerundsohn.com steht seit 23.07.2026 auf der Warnliste von Watchlist Internet
  • Widersprüche bei Personen, Adresse und E-Mail-Domain der angeblichen Sylter Kanzlei
  • Keine Zahlungen oder Unterlagen senden; bei Überweisung sofort die Bank kontaktieren
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Die Website adlerundsohn.com, die sich als „Rechtsanwaltskanzlei Adler und Sohn“ auf Sylt präsentiert, steht seit dem 23. Juli 2026 auf der Warnliste der österreichischen Verbraucherschutzplattform Watchlist Internet für betrügerische Anwaltswebsites. Die Identität der angeblichen Kanzlei und ihrer Insolvenzverwalter konnte nicht unabhängig bestätigt werden. Vor Zahlungen oder der Übermittlung vertraulicher Unterlagen sollte sie geprüft werden.

Ist adlerundsohn.com seriös?

Die Warnung von Watchlist Internet ist ein deutliches Warnsignal. Beim Aufruf über HTTPS und HTTP lieferte adlerundsohn.com jeweils einen Serverfehler. Mehrere Unterseiten sind über Suchmaschinen dokumentiert. Dort wird die Kanzlei als traditionsreiche Insolvenzrechtskanzlei dargestellt, gegründet 1998 in Westerland von einem Dr. Friedrich Adler. Genannt werden außerdem Dr. Katharina Weber und Marcus Adler, drei Fachanwälte sowie mehr als 380 Verfahren. Für diese Personen, die Fachanwaltstitel und die gemeinsame Tätigkeit fand sich keine ausreichende unabhängige Bestätigung. Empfohlen wird die Prüfung jedes Namens im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis.

Welche Widersprüche gibt es auf der Website?

  • Die Kanzleigeschichte nennt für 2020 einen Marcus Hartmann als eingetretenen Fachanwalt, die Teamseite einen Marcus Adler, ebenfalls seit 2020.
  • Als Adresse steht die Strandstraße 14, 25980 Westerland/Sylt, die Geschichte spricht aber von einem Bezug der Friedrichstraße im Jahr 2024.
  • Die E-Mail-Adresse info@adlerundsohn.de weicht von der Domain adlerundsohn.com ab; sie wird auch als Adresse für „Verkauf & Verwertung“ angegeben.

Abweichende Adressen oder Domains beweisen allein keinen Betrug. Zusammen mit der Watchlist-Warnung rechtfertigen sie jedoch besondere Vorsicht.

Welche Betrugsmaschen sind bei angeblichen Insolvenzverwertungen bekannt?

Bei betrügerischen Insolvenzverwertungen erhalten Interessenten häufig professionelle Warenlisten, etwa für Baumaschinen, Fahrzeuge, Solaranlagen, Werkzeuge oder Elektronik. Zur Glaubhaftmachung dienen vermeintliche Gerichtsbeschlüsse, Aktenzeichen und Kanzleibriefköpfe. Auch Gold, Krügerrand-Münzen und Luxusuhren werden zu auffällig niedrigen Preisen angeboten. Wer im Voraus überweist, riskiert einen vollständigen Verlust. Ob über adlerundsohn.com tatsächlich solche Angebote verschickt wurden, konnte nicht festgestellt werden; ein konkretes Goldangebot ist nicht nachgewiesen.

Welche Daten sind gefährdet?

adlerundsohn.com wirbt mit Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren, StaRUG-Restrukturierung und Gläubigervertretung. Unternehmen in Schwierigkeiten übermitteln hier sensible Unterlagen wie Liquiditätspläne, Gläubigerlisten, Kontoauszüge und Informationen zu Sicherheiten. Diese sollten nicht an adlerundsohn.com gesendet werden, solange die Identität ungeklärt ist.

Sind echte Anwälte namens Adler betroffen?

Nein. Der Name Adler kommt auch bei zugelassenen Rechtsanwälten vor. Die Warnung betrifft ausschließlich adlerundsohn.com. Ein konkreter Identitätsmissbrauch gegenüber einem echten Rechtsanwalt ist bislang nicht belegt und müsste unabhängig geklärt werden.

Was tun bei Kontakt mit adlerundsohn.com?

  • Nachrichten, Rechnungen, Warenkataloge und Kontodaten sichern.
  • Weitere Zahlungen unterbrechen.
  • Bei erfolgter Überweisung sofort die Bank kontaktieren und einen Überweisungsrückruf beantragen.
  • Bei Betrugsverdacht Strafanzeige erwägen und Rückforderungsansprüche anwaltlich prüfen lassen.
  • Bei Insolvenzangeboten Schuldner und Insolvenzgericht ermitteln und den bestellten Verwalter über amtliche Insolvenzbekanntmachungen prüfen.

Häufige Fragen

Warum wird vor adlerundsohn.com gewarnt?
Watchlist Internet führt adlerundsohn.com seit dem 23. Juli 2026 auf ihrer Warnliste für betrügerische Anwaltswebsites. Zudem enthält die Website Widersprüche bei Personen und Anschrift.
Kann man die genannten Anwälte überprüfen?
Ja, im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis. Für die genannten Personen und Fachanwaltstitel fand sich keine ausreichende unabhängige Bestätigung.
Was sollte ich bei einem Angebot aus einer Insolvenzverwertung prüfen?
Zunächst den Insolvenzschuldner und das zuständige Insolvenzgericht ermitteln, dann über amtliche Insolvenzbekanntmachungen prüfen, wer tatsächlich als Verwalter bestellt ist.
Was tun, wenn ich bereits Geld überwiesen habe?
Unverzüglich die Bank kontaktieren und einen Überweisungsrückruf beantragen, Belege sichern und bei Betrugsverdacht Strafanzeige erwägen.

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