Dahlmann Group (dahlmann-group.com): Pre-IPO-Aktien prüfen
- Dahlmann Group (dahlmann-group.com) soll Pre-IPO-Aktien vor einem Börsengang anbieten
- Entscheidend ist, ob die Aktien existieren und für den Anleger erworben wurden
- Reservierungsgebühren und spätere Gebühren vor Verkauf sind typische Warnzeichen
- Bei Dahlmann Group könnte es sich um einen Betrug handeln.
- Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
- Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.
Dahlmann Group (dahlmann-group.com) bietet nach der Darstellung im Fachartikel angeblich Aktien vor einem Börsengang an ("Pre-IPO"). Rechtlich zu prüfen ist vor allem, ob die behaupteten Wertpapiere überhaupt existieren und tatsächlich für den Anleger erworben wurden. Eine bloße Anzeige im Kundenkonto ist kein unabhängiger Eigentumsnachweis.
Worum geht es bei den Pre-IPO-Angeboten von Dahlmann Group?
Anlegern wird suggeriert, sie könnten Aktien bekannter Technologie- oder KI-Unternehmen kaufen, bevor diese öffentlich gehandelt werden. Das Angebot wirkt exklusiv und kann hohe Investitionen auslösen. Die BaFin hat nach dem Artikel bereits vor betrügerischen Kaufangeboten für vorbörsliche Aktien gewarnt, unter anderem im Zusammenhang mit OpenAI. Teilweise wurden die Aktien nach Zahlung gar nicht geliefert.
Wie läuft ein typisches Szenario ab?
Der Artikel schildert ein Beispielszenario: Ein angeblicher Berater nennt einen internen Preis von 18 Euro je Aktie und einen erwarteten Börsenkurs von 50 bis 60 Euro. Der Anleger überweist 90.000 Euro für 5.000 Aktien. Im Kundenkonto erscheinen die Wertpapiere, doch ob sie existieren und dem Anleger gehören, bleibt offen.
Woran lässt sich die Echtheit eines Depotbestands prüfen?
Echte Wertpapiere haben nachvollziehbare Verwahrungsstrukturen. Zu klären ist:
- Welche Depotbank ist beteiligt?
- Gibt es eine Wertpapierkennnummer oder ISIN?
- Existiert eine belastbare Abrechnung über den Erwerb?
Dass das genannte Unternehmen real ist, belegt nicht, dass der Vermittler dessen Aktien besitzt oder verkaufen darf. Emittent und Verkäufer sind getrennt zu prüfen.
Welche Zahlungsforderungen können auftreten?
Laut Artikel kann zunächst eine Reservierungsgebühr verlangt werden, etwa 5.000 Euro für ein Aktienpaket auf 48 Stunden. Dazu kommt Zeitdruck durch Aussagen wie "Der IPO findet nächste Woche statt". Nach dem angeblichen Börsengang kann eine weitere Forderung folgen, etwa 18.000 Euro für Registrierung, Kapitalertragsteuer oder Depotübertragung, bevor ein Verkauf möglich sein soll. Dann verbindet sich das Modell mit einer Vorauszahlungsmasche.
Welche Unterlagen sollten Betroffene sichern?
- Zeichnungsscheine, Aktienkaufverträge und vermeintliche Depotabrechnungen
- Angaben zum geplanten IPO, zu ISIN, Stückzahl, Kaufpreis und Emittent
- Bankverbindung des Zahlungsempfängers
- Auch kleinere Vorauszahlungen in der Chronologie
Häufige Fragen
- Was sind Pre-IPO-Aktien?
- Gemeint sind Aktien, die angeblich vor einem Börsengang erworben werden können. Solche Angebote wirken exklusiv, die BaFin hat vor betrügerischen Varianten gewarnt.
- Beweist eine Depotanzeige im Kundenkonto den Besitz der Aktien?
- Nein. Ein grafischer Eintrag ist kein unabhängiger Eigentumsnachweis. Nachvollziehbar sein sollten Depotbank, ISIN und eine belastbare Abrechnung.
- Welche Warnzeichen nennt der Artikel bei Dahlmann Group?
- Genannt werden Reservierungsgebühren, Zeitdruck durch angeblich bevorstehende Börsengänge sowie Forderungen nach Gebühren oder Steuern vor einer Auszahlung.
- Welche Unterlagen sind wichtig?
- Zeichnungsscheine, Kaufverträge, Depotabrechnungen, Angaben zu ISIN, Stückzahl, Kaufpreis, Emittent und die Bankverbindung des Zahlungsempfängers.
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