Milliner Capital (millinercapital.com): Pre-IPO-Aktien prüfen

Veröffentlicht am 24.10.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • Milliner Capital (millinercapital.com) bietet laut Artikel angebliche Aktien vor dem Börsengang an
  • Eine Anzeige im Kundenkonto ist kein Nachweis, dass die Aktien existieren und gehören
  • Reservierungsgebühren und Vorauszahlungen für Steuern sind typische Warnsignale
  • Bei Milliner Capital könnte es sich um einen Betrug handeln.
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Milliner Capital (millinercapital.com) bewirbt nach der Darstellung im Artikel den Kauf von Aktien vor einem Börsengang ("Pre-IPO"). Dieses Modell unterscheidet sich vom klassischen Fake-Trading: Es suggeriert exklusiven Zugang zu Wertpapieren, die Privatanlegern noch nicht offenstehen. Anleger sollten bei solchen Angeboten prüfen, ob die Aktien tatsächlich existieren und ihnen gehören.

Wie funktioniert die Pre-IPO-Masche?

Der vermeintliche Broker behauptet, Zugang zu noch nicht öffentlich gehandelten Aktien zu haben, oft von bekannten Technologie- oder KI-Unternehmen. Die BaFin hat bereits vor betrügerischen Kaufangeboten für vorbörsliche Aktien gewarnt, unter anderem im Zusammenhang mit OpenAI. Interessenten wurden telefonisch oder per E-Mail kontaktiert. Teilweise wurden die Aktien nach Zahlung nicht geliefert.

Beispielhaft schildert der Artikel: Ein angeblicher Berater nennt einen internen Preis von 18 Euro, beim IPO werde mit 50 bis 60 Euro gerechnet. Der Anleger überweist 90.000 Euro für 5.000 Aktien. Im Kundenkonto erscheinen die Papiere, doch diese Anzeige belegt kein Eigentum.

Woran lässt sich ein realer Depotbestand erkennen?

Echte Wertpapiere haben nachvollziehbare Verwahrungsstrukturen. Zu klären sind:

  • Welche Depotbank ist beteiligt?
  • Gibt es eine ISIN oder Wertpapierkennnummer?
  • Existiert eine belastbare Abrechnung über den Erwerb?

Ein grafischer Eintrag im Kundenkonto ist kein unabhängiger Eigentumsnachweis. Dass das genannte Unternehmen existiert, heißt zudem nicht, dass der Vermittler dessen Aktien besitzt oder verkaufen darf. Emittent und Verkäufer sind getrennt zu prüfen.

Welche Zahlungsforderungen können auftreten?

Der Artikel beschreibt mehrere Stufen:

  • Reservierungsgebühr: z. B. 5.000 Euro, um ein Aktienpaket 48 Stunden zu sichern, danach folgt die Aufforderung zur Zahlung des vollen Kaufpreises.
  • Zeitdruck: Aussagen wie "Der IPO findet nächste Woche statt" oder "Es sind nur noch 20.000 Aktien verfügbar".
  • Nachforderungen: Nach einem angeblichen Kursgewinn (im Beispiel von 90.000 auf 240.000 Euro) sollen vorab 18.000 Euro für Registrierung, Kapitalertragsteuer oder Depotübertragung gezahlt werden.

Damit verbindet sich der Pre-IPO-Betrug mit einer klassischen Vorauszahlungsmasche. Ohne realen Wertpapierbestand ist ein angezeigter Gewinn nur eine Zahl.

Welche Unterlagen sollten Betroffene sichern?

Wichtig sind Zeichnungsscheine, Aktienkaufverträge, vermeintliche Depotabrechnungen und alle Angaben zum geplanten IPO. Dazu kommen ISIN, Stückzahl, angeblicher Kaufpreis, Name des Emittenten und die Bankverbindung des Zahlungsempfängers. Auch kleinere Vorauszahlungen gehören in die Chronologie.

FAQ

Siehe die Fragen unten.

Häufige Fragen

Was ist ein Pre-IPO-Angebot?
Gemeint ist der angebliche Kauf von Aktien vor einem Börsengang. Der Anbieter behauptet, Zugang zu Wertpapieren zu haben, die Privatanlegern noch nicht offenstehen.
Hat die BaFin vor solchen Angeboten gewarnt?
Ja, laut Artikel warnte die BaFin vor betrügerischen Angeboten vorbörslicher Aktien, etwa von OpenAI. Teilweise wurden die Aktien nach Zahlung nicht geliefert.
Beweist die Anzeige im Kundenkonto den Aktienbesitz?
Nein. Ein grafischer Eintrag ist kein unabhängiger Eigentumsnachweis. Relevant sind Depotbank, ISIN und eine belastbare Abrechnung.
Was bedeutet es, wenn vor dem Verkauf Gebühren verlangt werden?
Verlangt der Anbieter vor einer Verkaufsmöglichkeit Zahlungen für Registrierung, Steuern oder Depotübertragung, verbindet sich laut Artikel der Pre-IPO-Betrug mit einer Vorauszahlungsmasche.
Welche Unterlagen sollte ich sichern?
Zeichnungsscheine, Kaufverträge, Depotabrechnungen, ISIN, Stückzahl, Kaufpreis, Emittentenname, Bankverbindung des Empfängers sowie alle Angaben zum IPO.

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